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Energiewirtschaft - Neujustierung der Energiepolitik hin zu bezahlbarem und nachhaltigem Strom

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Deutschen Bundestag
3 133 Atbalstošs 3 133 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:14

Pet 1-17-09-751-042945Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird Strom für alle Verbraucher gefordert, der bezahlbar, verfügbar
und nachhaltig ist.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 3.133 elektronischen
Mitzeichnungen und 50 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Ferner gingen
44.760 Unterschriften ein, von denen der Ausschuss 35.604 werten kann. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in den
letzten zehn Jahren die Stromkosten für Verbraucher kontinuierlich gestiegen seien.
Eine weitere Erhöhung der Strompreise würde dem Mittelstand und seinen
Mitarbeitern schaden. Demzufolge müsse der staatliche Anteil am Strompreis
spürbar gesenkt werden.
Ferner solle der Strom dort erzeugt werden, wo er auch verbraucht werde, um die
Kosten für den Übertragungsnetzausbau zu reduzieren. Auch die Forschung zur
Stromerzeugung und Speicherung müsse unterstützt werden, ohne jedoch eine

bestimmte Technologie zu bevorzugen. Generell sollten die Chancen für die
Wirtschaft genutzt und die Bürger entlastet werden. Die Politik müsse hierzu die
richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit im Ergebnis die Abhängigkeit von den
Großanlangen der Energiekonzerne reduziert sowie eine bessere Transparenz und
Akzeptanz bei der Bevölkerung erreicht würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition öffentlich beraten und der Bundesregierung
mehrfach Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass faire Strompreise,
die Eindämmung zusätzlicher Kostenbelastungen sowie insbesondere die
Stabilisierung der sogenannten EEG-Umlage Gegenstand zahlreicher Anfragen,
Anträge und Debatten in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages
(vgl. Drucksachen 17/12304, 17/11656, 17/11004, 17/11030 und Plenarprotokolle
17/211, 17/213) sind. Die entsprechenden Dokumente können unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung mit dem
Energiekonzept 2010 und den energiepolitischen Beschlüssen 2011 die deutsche
Energiepolitik neu justiert hat. Eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
für Unternehmen und Haushalte ist zentrales Ziel im Energiekonzept der
Bundesregierung und ein Leitfaden ihrer Energiepolitik.
Die Energieversorgung Deutschlands soll bis zur Mitte dieses Jahrhunderts auf eine
neue Grundlage gestellt werden. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien
mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs betragen. Zugleich müssen die
notwendigen Rahmenbedingungen wie Netzwerke, Kraftwerke und
Speichertechnologien verbessert sowie die Energieeffizienz gestärkt werden.
Der Petitionsausschuss betont in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung
den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangebracht hat. So werden
beispielsweise die ersten zehn Offshore-Windparks mit einem Kreditrahmen von
fünf Milliarden Euro gefördert. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes,
welche am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, wurde darüber hinaus der

Rechtsrahmen für die Anbindung von Offshore-Windparks verbessert. Der Ausbau
der Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein, um mehr erneuerbaren Strom
verlässlich nutzen zu können. Der Ausschuss weist darauf hin, dass umfangreiche
Eigenanteile der Betreiber von Offshore-Windparks und der
Übertragungsnetzbetreiber eingeführt und die Kosten für die Verbraucher der Höhe
nach begrenzt wurden, um eine faire Lastenverteilung zu erreichen. Zudem wird der
Zeitraum, für den die Offshore-Windparks eine Entschädigung erhalten, genau
diesen Offshore-Windparks zum Ende der Förderlaufzeit nach dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) wieder abgezogen. Um weiterhin zusätzliche Belastungen
für die Industrie zu reduzieren, zahlen energieintensive Unternehmen ab einem
bestimmten Verbrauch eine reduzierte Offshore-Umlage.
Ferner geht mit der Energiewende der Umbau der Erzeugungsstrukturen einher.
Daraus resultiert vor allem die Notwendigkeit des Netzausbaus in Deutschland. Der
Ausschuss macht vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam, dass mit der Novelle
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) konkrete gesetzliche Vorgaben zu einer
koordinierten, gemeinsamen Netzausbauplanung durch die
Übertragungsnetzbetreiber eingeführt wurden. Im
Netzausbaubeschleunigungsgesetz wurden zudem eine größere Transparenz sowie
eine verbesserte Bürgerbeteiligung verankert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind bereits gesetzlich verpflichtet, ein
sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben,
zu warten, es bedarfsgerecht zu optimieren und auszubauen. Die
Übertragungsnetzbetreiber haben nach den §§ 12a ff. EnWG einen nationalen
Netzentwicklungsplan auf Grundlage eines Szenariorahmens zu erstellen, der alle
Netzausbaumaßnahmen enthalten muss, die in den nächsten zehn Jahren für einen
sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Sowohl der jährliche
Szenariorahmen als auch der Netzentwicklungsplan sind öffentlich zu konsultieren
und jeweils durch die Bundesnetzagentur zu genehmigen.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses hat die Erfahrung bislang gezeigt, dass
die Stromversorgung in Deutschland mit ihren privatwirtschaftlichen Strukturen
zuverlässig ist. Die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen und die Regulierung
gewährleisten, dass die notwendigen Netzinvestitionen auch in Zukunft
vorgenommen werden. Darüber hinaus werden verschiedene Möglichkeiten geprüft,

um den Netzausbau durch Nutzung bereits vorhandener Trassen und technischer
Einrichtungen zu beschleunigen.
Im Hinblick auf die mit der Petition geforderte Unterstützung der Forschung stellt der
Ausschuss fest, dass die Bundesregierung bereits im August 2011 ein neues
Energieforschungsprogramm beschlossen hat. Die Energiewende als großer
Transformations- und Innovationsprozess hängt davon ab, dass modernste Technik
zum Einsatz kommt. Ziel des Energieforschungsprogramms ist die Stärkung der
technologischen Grundlagen für die Energiewende. Dieses Programm hat ein
Volumen von 3,5 Milliarden Euro für die Zeit von 2011 bis 2014. Klare Schwerpunkte
der Energieforschung sind erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher
sowie zukunftsfähige Netztechnologien. Die Förderinitiativen „Energiespeicher“ und
„Zukunftsfähige Stromnetze“ sind bereits angelaufen. Die zur Umsetzung der
energiepolitischen Ziele getroffenen Maßnahmen spiegeln sich jedoch auch in
Elementen der Strompreisbildung wieder. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des
Industriestandortes Deutschlands gibt es im Energierecht jedoch zahlreiche
Ausnahmetatbestände, um die Kostenbelastungen deutscher Unternehmen zu
begrenzen.
Soweit mit der Petition eine Absenkung der Stromsteuer gefordert wird, stellt der
Ausschuss zunächst Folgendes fest: Der staatlich verursachte Anteil am Strompreis
besteht u. a. aus der Konzessionsabgabe, der Stromnetzengeltverordnungs-Umlage,
der EEG-Umlage, dem KWK-Aufschlag, der Offshore-Haftungsumlage, der
Stromsteuer und der Mehrwertsteuer. Die Stromsteuer wurde in Deutschland am
1. April 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und in den
Jahren 2000 bis 2003 schrittweise erhöht. Die ökologische Steuerreform hatte
seinerzeit das Ziel, über eine maßvolle und kalkulierbare Verteuerung der
Energieträger den Energieverbrauch zu mindern sowie Anstöße für die Entwicklung
von umweltfreundlichen und Ressourcen schonenden Verfahren und Technologien
zu geben. Gleichzeitig stehen mit den erzielten Steuereinnahmen im Bundeshaushalt
finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Beitragssatz in der gesetzlichen
Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass diese positive Wirkung für die
Bürgerinnen und Bürger bei einem Wegfall der Stromsteuer zur Disposition stehen
würde. Zwar würde durch eine Reduzierung der Stromsteuer der Strompreis

kurzfristig entlastet werden, jedoch würde dies zu erheblichen Einnahmeausfällen bei
Bund und Ländern führen. Auf die Einnahmen aus der Stromsteuer kann nicht
verzichtet werden, weil eine Absenkung der Steuer mit diesem Einnahmevolumen
das Ziel der Konsolidierung des Bundeshaushaltes in Frage stellen würde. Auch mit
Blick auf die ökologische Steuerungswirkung dieser Abgabe wäre eine Absenkung
das falsche Signal im Kontext des Energiekonzepts und im Hinblick auf die
angestrebten Energieeffizienzziele.
Im Übrigen würde der Endkunde von einer Absenkung der Stromsteuer nur dann
profitieren, wenn die Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Steuerschuldner die
steuerliche Entlastung über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben.
Ohnehin würde sich eine etwaige finanzielle Entlastungswirkung für den einzelnen
Verbraucher nur in engen Grenzen halten, da die monatliche Stromsteuerbelastung
eines Drei-Personen-Musterhaushalts lediglich ungefähr sechs Euro beträgt.
Infolge des starken Anstiegs der EEG-Umlage, mit der die Kosten, die aus der
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die
Stromendverbraucher verteilt werden, beträgt der staatlich veranlasste
Preisbestandteil für Haushaltskunden ungefähr 50 Prozent des Strompreises.
Es besteht Einigkeit darüber, dass in einem ersten Schritt kurzfristige Anpassungen
des EEG erforderlich sind, um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien
für die Endverbraucher zu dämpfen und dass das EEG in einem weiteren Schritt
grundlegend reformiert werden muss. Eine solche Reform wird darauf abzielen, das
Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung zu
verbessern und zugleich die Kosten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Der
Ausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen eines Bund-Länder-Gesprächskreises
bereits ein gemeinsamer Vorschlag zur Strompreis-Sicherung vorgestellt wurde. Auf
der Grundlage von Vorschlägen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) wurden Gespräche mit den Ländern geführt. Ziel war, dass alle
Akteure, die vom EEG profitieren, einen Beitrag zur Strompreissicherung leisten.
Zwischen allen Beteiligten in Bund und Ländern besteht Einigkeit, dass in der
18. Legislaturperiode eine grundlegende Reform des EEG angegangen werden soll.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 13. Juni 2013 einen entsprechenden
Beschluss gefasst. Hierbei werden Ausbauziele, Marktintegration, Sicherheit des

Stromversorgungssystems und nicht zuletzt die Bezahlbarkeit der Strompreise in
einen angemessenen Ausgleich zu bringen sein.
Die Bundesregierung sowie die Länder haben festgestellt, dass das EEG einer
Überarbeitung bedarf. Die vorliegende Petition macht noch einmal deutlich, dass
Wirtschaft und Bevölkerung daran ein großes Interesse haben. Mit Blick auf die
vorgesehene Revision des EEG empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
parlamentarischen Prüfung, die Petition der Bundesregierung – dem BMUB sowie
dem BMWi – zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu
geben.Begründung (pdf)


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