Región: Alemania

Energiewirtschaft - Reduzierung der EEG-Umlage bei Elektro-Nachtspeicherheizungen

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
131 Apoyo 131 En. Alemania

No se aceptó la petición.

131 Apoyo 131 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:51

Pet 2-17-18-751-034453Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition begehrt eine gesetzliche Regelung, wonach der Verbrauch von Strom für
Elektro-Nachtspeicherheizungen ganz oder teilweise von der Erneuerbare-Energien-
Umlage befreit wird.
Die Eingabe führt aus, dass für Nutzer von Nachtspeicherheizungen der Wechsel
des Stromversorgers kaum möglich sei. Überdies seien die Preise für Nachtstrom in
den letzten Jahren stark angestiegen. Der Wechsel der Heizungsart sei hingegen mit
erheblichen Umbauten verbunden und daher zumeist kaum finanzierbar. Die
Eingabe hebt des Weiteren die existenzielle Abhängigkeit von Strom in diesen
Haushalten hervor und begehrt angesichts des in den letzten Jahren erfolgten
Preisanstiegs für Nachtstrom zumindest eine teilweise Befreiung von der
Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für die Bezieher von Nachtstrom.
Die Petition führt weiterhin aus, dass sich das Einspeiseverhalten der durch die EEG-
Umlage geförderten Solaranlagen nicht mit dem Bedarf von Nachtspeicherheizungen
decke, sodass die Erhebung der EEG-Umlage auf Nachtstrom dem Grunde nach
nicht gerechtfertigt sei.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 131 Unterstützer fand sowie
68 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Dem Petitionsausschuss liegen zu der Eingabe überdies vier weitere

Mehrfachpetitionen vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
parlamentarische Beratung mit einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt grundsätzlich fest, dass die Abhängigkeit der
Verbraucher von Energieträgern und deren Preisschwankungen bei gleichzeitig
hohem Aufwand für einen Energieträgerwechsel nicht allein auf den Energieträger
Strom beschränkt ist. So steigt auch bei zunehmendem Gaspreis die
Kostenbelastung bei den Nutzern von Gasheizungen, ohne dass diese mit geringem
Aufwand zu einem anderen Energieträger wechseln können. Vor diesem Hintergrund
hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die wirksamsten Strategien gegen
steigende Energiekosten – unabhängig vom Energieträger – nach wie vor
Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Energieeinsparungen darstellen.
Bezüglich der gestiegenen Kosten für Nachtstrom stellt der Petitionsausschuss fest,
dass diese in der Praxis häufig nur zu einem geringen Teil auf den Anstieg der EEG-
Umlage zurückzuführen sind. Viele Stromversorger bauen in letzter Zeit offenbar
bislang gewährte Sondertarife für Nachtstrom ab, sodass sich Heizkosten daher im
Einzelfall drastisch erhöhen können.
Aus staatlicher Sicht bestehen jedoch keine direkten Eingriffsmöglichkeiten, da die
jeweiligen örtlichen Stromversorger ihre Tarife eigenständig festlegen können.
Allerdings macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das
Bundeskartellamt im Herbst 2009 bundesweit Untersuchungen bei
25 Heizstromversorgern eingeleitet hat. In der Folge hatten sich bereits im Jahr 2010
preisauffällige Unternehmen im Rahmen von Zusagen gegenüber dem
Bundeskartellamt zu Rückerstattungen in einer Gesamthöhe von 27 Millionen Euro,
Preissenkungen und markteröffnenden Maßnahmen verpflichtet.
Wie das Bundeskartellamt am 20. März 2012 bekannt gab, wird es angesichts des
schwachen Wettbewerbs im Heizstrombereich bei missbräuchlich überhöhten
Preisen im Bereich Heizstrom auch weiterhin zugunsten des Verbrauchers tätig
werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher den Kunden, selber aktiv zu werden und zu
prüfen, ob in ihrem Tarifgebiet ein Wechsel zu einem Anbieter mit einem
preiswerteren Heizstrom-Tarif möglich ist. Hierbei können auch neutrale
Informationsstellen, wie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen,
behilflich sein.
Soweit die Petition fordert, die aus der gestiegenen EEG-Umlage für Nutzer von
Nachtspeicherheizungen resultierende Kostenbelastung durch Befreiung von der
EEG-Umlage zu reduzieren, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Kosten der
Förderung von erneuerbaren Energien grundsätzlich mittels einer einheitlichen
Umlage auf alle Stromverbraucher erfolgen soll. Nur eine möglichst breite
Umlagebasis stellt sicher, dass die EEG-Kosten für alle Stromkunden in einem
sozialverträglichen Maße bleiben.
Gegen eine Sonderbehandlung des bei Nachtspeicherheizungen verwendeten
Heizstromes sprechen weiterhin umwelt- und energiepolitische Gründe. Anders als
der Name suggeriert, speichern elektrische Nachtspeicherheizungen keinen Strom,
sondern nur die aus ihm in die Heizung erzeugte Wärme. Daher ist die Entnahme
von Strom und seine spätere Nutzung – wie bei seinem Speicher im eigentlichen
Sinne oder einer Batterie – nicht möglich. Nachtspeicherheizungen verwandeln
hochwertigen Strom in energetisch deutlich niederwertige Wärme. Auch aus diesem
Grund hat der Gesetzgeber bereits beim Einstieg in die ökologische Steuerreform
festgestellt, dass elektrische Nachtspeicherheizungen aus ökologischen Gründen
nicht förderungswürdig sind. Dieses trifft auch auf Anlagen zu, bei denen ein Ersatz
oder eine Umrüstung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen problematisch
ist.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss der Bitte nach einer
Reduzierung der Kostenbelastung für die Nutzer von Nachtspeicherheizungen durch
völlige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage nicht zu entsprechen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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