Région: Allemagne

Energiewirtschaft - Rückwirkende Förderung für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
75 Soutien 75 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

75 Soutien 75 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:11

Pet 2-17-18-751-052486

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass die Fördermöglichkeiten von dezentralen
Speichern für Strom aus Solaranlagen, wie sie das Programm 275 der Kreditanstalt
für Wiederaufbau vorsieht, aus Gleichbehandlungsgründen erweitert werden.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass nach den Förderungsrichtlinien des
Programms 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) private Investitionen in
Batteriespeicher bei Photovoltaik-Anlagen dann gefördert würden, wenn diese im
Jahr 2013 neu errichtet worden seien. Bei Nachrüstung eines stationären
Batteriespeichersystems zu einer schon in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage
müsse der Inbetriebnahmezeitpunkt der Photovoltaikanlage bei Antragstellung
nachgewiesen werden. Die Förderung erfolge in Form eines Darlehens der
Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent der
Nettoinvestitionen für den Batteriespeicher. Die Petition fordert an dieser Stelle aus
Gründen der Gleichbehandlung auch die nachträgliche Förderung für schon vor dem
1. Mai 2013, also vor dem Programmstart, in Betrieb genommenen Speichersysteme.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 75 Unterstützer fand sowie auf der
Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
10 Diskussionsbeiträge bewirken konnte.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem in der Eingabe geschilderten Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich auf Grundlage der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Programm der Kreditanstalt für
Wiederaufbau "Erneuerbare-Energien-Speicher" zum 1. Mai 2013 eröffnet wurde. Ab
diesem Zeitpunkt können Förderanträge für Investitionen in Speichersysteme gestellt
werden, die in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden.
Voraussetzung ist, dass die Photovoltaik-Anlage nach dem 31. Dezember 2012 in
Betrieb genommen und vor dem 1. Mai 2013 noch kein Speichersystem installiert
wurde. Das Förderprogramm adressiert somit Neuinvestitionen in Speichersysteme
in Kombination mit neuen Photovoltaik-Anlagen oder Nachrüstungen von
Speichersystemen an bestehende Photovoltaik-Anlagen, welche seit Jahresbeginn in
Betrieb genommen wurden. Der im Rahmen des Programms gewährte
Tilgungszuschuss wird nur für die Investitionen in ein Speichersystem gewährt.
Soweit die Petition eine nachträgliche Förderung eines schon vor dem 1. Mai 2013,
also vor dem Programmstart, in Betrieb genommenen Speichersystems begehrt,
stellt der Petitionsausschuss fest, dass Speichersysteme, in die schon vor der
Existenz des Förderprogramms investiert wurde, keines besonderen
Investitionsanreizes bedurften. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese
Anlagenbetreiber aufgrund der spezifischen Gegebenheiten ihres Einzelfalls die
Investition ohne Förderung positiv beurteilten. Darüber hinaus konnten die
interessierten Kreise anhand der einschlägigen Fachpresse vor Programmöffnung
Kenntnis darüber erhalten, dass ein Förderprogramm für Speicher im politischen
Raum diskutiert wird. Es liegt somit nach Einschätzung des Petitionsausschusses der
Schluss nahe, dass einer zukünftig möglichen Förderung bei den zeitnah vor Öffnung
des Förderprogramms getätigten Investitionen nur eine nachrangige Bedeutung
beigemessen wurde.
Der Petitionsausschuss gibt weiterhin zu bedenken, dass für jedes Förderprogramm
letztlich Stichtage festzulegen sind, um den Kreis der zur fördernden Maßnahmen
einzuschränken. Für eine solche Stichtagsfestsetzung besteht deshalb ein großer
Ermessensspielraum. Im konkreten Fall gibt es, wie oben dargelegt, einen guten
Grund, die Fördermöglichkeit auf Speichersysteme zu beschränken, in die nach dem
Programmstart investiert worden ist. Aus diesem Grunde kann der
Petitionsausschuss keine unangemessene Benachteiligung des Personenkreises

erkennen, der zwischen dem 1. Januar und 1. Mai 2013 in ein Speichersystem in
Kombination mit einer Photovoltaik investiert hat.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass dem
Anliegen nicht entsprochen werden kann. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit - zur Erwägung zu überweisen, soweit die Forderung nach einer
Förderung von Batteriespeichern für vor dem Stichtag errichtete Photovoltaik-
Anlagen erhoben wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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