Region: Niemcy

Energiewirtschaft - Sinnvollere Ausgestaltung der EU-Energielabel

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
160 160 w Niemcy

Petycja została zakończona

160 160 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:06

Pet 1-17-09-751-048575

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit jene Aspekte
angesprochen sind, die im Rahmen der Novellierung der
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU im Herbst 2015 zur
Diskussion stehen,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition wird die Umgestaltung der existierenden EU-
Energieeffizienzverbrauchskennzeichnung oder die Schaffung eines zusätzlichen
nationalen Energieeffizienzlabels gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 160 Mitzeichnungen und 17 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die EU-
Energieeffizienzklassen sollten sinnvoller ausgestaltet oder durch spezifisch
deutsche Label ergänzt werden. Dabei solle der tatsächliche Energieverbrauch
stärker als bisher berücksichtigt werden. Über die konkrete Ausgestaltung sollten
Fachleute entscheiden. Bislang klärten die Energielabel Verbraucher nicht auf. Sie
seien wahrscheinlich unter massiver Einflussnahme der Industrielobby entstanden.
Kunden sei es nicht zumutbar, sich das Spektrum der Energieeffizienzklassen bis zu
der Skala bis A+++ zu merken und zu differenzieren. Ein Kunde werde
beispielsweise dazu verleitet, einen Fernseher mit großer Bildschirmdiagonale zu
kaufen, der eine bessere Energieeffizienzklasse als ein kleineres Gerät habe. Der
Kunde erkenne nicht, dass die Energielabels den Stromverbrauch im Verhältnis zur
Bildschirmdiagonale berücksichtigten. Dabei verfügten kleine Fernseher in aller
Regel über einen geringeren Stromverbrauch, selbst bei schlechterer

Energieeffizienzklasse. Zusätzlich erhalte ein Fernseher leichter eine gute
Energieeffizienzklasse, wenn ein Receiver, DVD-Player oder Recorder eingebaut sei,
auch wenn die eingebauten Zusatzgeräte evtl. nicht genutzt würden, jedoch einen
erhöhten Stromverbrauch verursachten. Bei Waschmaschinen werde suggeriert,
dass Geräte mit 7 oder gar 8 kg Wäschekapazität energiesparender als kleinere
seien, weil in der Regel nur Waschmaschinen für große Wäschemengen Label wie
A+++ erreichten, da der Verbrauch pro kg Wäsche ermittelt werde. Es werde nicht
darauf hingewiesen, dass bei nur halbvollen Geräten der Stromverbrauch im
Vergleich zu einer auf 5 kg ausgelegten Waschmaschine, die "nur" Klasse A erreicht,
sogar höher sei.
Für Pkw seien Energieeffizienzklassen auf Basis des Treibstoffverbrauchs pro
100 km in Relation zum Fahrzeuggewicht eingeführt worden. So kämen
absurderweise viele große Sport Utility Vehicles (SUV) oder Sportwagen in eine
bessere Energieeffizienzklasse als kleine, sparsame Autos. Hersteller würden also
bestraft, wenn sie versuchten, durch Leichtbauweisen den Energieverbrauch zu
senken.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Verbesserung der
Energieeffizienz zu den zentralen energie- und klimapolitischen Zielen Deutschlands
und der Europäischen Union (EU) gehört. Dies soll durch die
Energieverbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten
sowie von Pkw gefördert werden. Die dazu formulierten EU-Richtlinien wurden in
Deutschland umgesetzt:
Für energieverbrauchsrelevante Produkte legt die Richtlinie 2010/30/EU eine farbige
Skala (grün = sehr effizient bis rot = wenig effizient) entsprechend ihrer
Energieeffizienz fest. Hierüber erhalten Endabnehmende eine wichtige Hilfestellung
und können energieverbrauchsbedingte Kosten in ihre Kaufentscheidung
einbeziehen. Produktspezifische Regelungen werden durch die Europäische
Kommission (COM) in Form von delegierten Verordnungen erlassen. Für Pkw

schreibt die Richtlinie 1999/94/EG eine Kennzeichnung jedes neuen Pkw-Modells im
Hinblick auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emmissionen vor. Dabei lässt sie
offen, wie diese im Einzelnen zu gestalten ist. Beide Richtlinien werden über das
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in deutsches Recht umgesetzt.
Für energieverbrauchsrelevante Produkte findet darüber hinaus die
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) Anwendung, für Pkw die
PKW-EnVKV.
Zu der Skala der einzelnen Effizienzklassen bei energieverbrauchsrelevanten
Produkten führt der Ausschuss aus, dass die Richtlinie 2010/30/EU über die
grundlegende Klassifizierung A bis G hinaus ermöglicht, drei zusätzliche Klassen -
A+, A++ und A+++ - durch eine produktspezifische Verordnung zu schaffen, wenn
dies durch den technischen Fortschritt bei dem jeweiligen Produkt erforderlich wird.
Häufig werden daher in den produktspezifischen Verordnungen bereits mehrere
Stufen vorgesehen, wobei die Skala mit jeder weiteren Stufe nach oben erweitert und
grundsätzlich zugleich nach unten abgeschnitten wird (z. B. Stufe: A bis G, Stufe 2:
A+ bis F, Stufe 3: A++ bis E). Die Skala kann somit je nach Produktgruppe variieren.
Allerdings ist auf dem jeweiligen Label stets nur die aktuelle Skala abgebildet. Es ist
für den Verbraucher daher leicht erkennbar, ob es sich z. B. bei einem A+-Gerät um
ein solches der obersten, der zweiten oder der dritten Klasse handelt. Die Skala mit
den drei zusätzlichen Klassen wird außerdem der zentrale Diskussionspunkt bei der
Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie durch die COM im
Herbst 2015 sein.
Leere Label-Klassen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten sind nach
Auffassung des Ausschusses nicht wünschenswert, lassen sich jedoch nicht immer
vermeiden. Der technische Fortschritt kann in der Regel nur bedingt vorhergesehen
werden. Es kann vorkommen, dass die Industrie schnellere Fortschritte macht, als
bei Verabschiedung der rechtlichen Regelungen angenommen. Darüber hinaus
können untere Klassen auch durch das Ökodesign (Mindesteffizienzstandards)
geleert werden, wenn die entsprechenden Produkte auf dem europäischen Markt
nicht mehr eingeführt werden dürfen. Leere Klassen stellen stets ein
Übergangsphänomen dar, das mit dem Eintreten der nächsten Stufe oder durch die
Novellierung der delegierten Verordnung beseitigt wird. Ein Beispiel hierfür stellen
die ebenfalls angesprochenen TV-Geräte dar, die aufgrund der rasanten technischen
Entwicklung bereits überprüft werden, obwohl die Verordnung erst Ende 2011 gültig

wurde. Die leeren Klassen werden ebenfalls ein Diskussionspunkt bei der o. g.
Überarbeitung der Richtlinie sein.
Bei der Berechnung der Energieeffizienzklasse von energieverbrauchsrelevanten
Produkten und Pkw wird der Energieverbrauch sowie unter Umständen der
Verbrauch an anderen wichtigen Ressourcen, wie z. B. der Wasserverbrauch bei
Waschmaschinen, ins Verhältnis zur einer „Leistung" des Produktes oder des Pkw
gesetzt. Auf diese Weise kann überhaupt erst eine Aussage über dessen Effizienz
getroffen werden. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die
Energieeffizienzklasse nicht nur den absoluten Energieverbrauch angebe, sondern
ebenfalls einen Informationsmehrwert für die Endverbrauchenden bieten soll. Daher
muss eine Bezugsgröße herangezogen werden:
Bei Waschmaschinen wird diese z. B. durch die Waschmenge und bei TV-Geräten
durch die Bildschirmgröße gebildet. Bei Pkw wird der CO2-Ausstoß in Relation zur
Masse des Fahrzeugs gesetzt. Dies ermöglicht einen Vergleich innerhalb der
anvisierten Produkt- bzw. Pkw-Klasse und berücksichtigt zudem die Tatsache, dass
ein größeres Produkt auch mehr leisten kann als ein kleineres, so leistet etwa ein
Familien-Van mehr als ein Kleinwagen. Dies bedeutet aber nicht, dass größere
Produkte besser gelabelt würden, sondern nur, dass die Größe als relevante
Bezugsgröße in die Berechnung mit einfließen kann.
Der Ausschuss weist bezüglich der Forderung nach ergänzenden nationalen
Effizienz-Labeln darauf hin, dass die Einführung solcher Label insbesondere der in
Artikel 34 AEUV geregelten Warenverkehrsfreiheit im EU-Binnenmarkt
widersprechen würden. Nach dieser Regelung sind mengenmäßige
Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den
Mitgliedstaaten verboten. Dementsprechend regelt Artikel 8 Absatz 1 der
Rahmenrichtlinie 2010/30/EU: „Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen oder
die Inbetriebnahme innerhalb ihres Hoheitsgebiets von Produkten, die von dieser
Richtlinie und dem anwendbaren delegierten Rechtsakt erfasst sind und deren
Bestimmungen entsprechen, nicht untersagen, beschränken oder behindern." Im
Rahmen der 2015 anstehenden Novellierung wird auch das Thema
„Verbesserungspotenziale" des harmonisierten Energieeffizienz-Labels
angesprochen werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit jene Aspekte angesprochen sind, die im
Rahmen der Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie

2010/30/EU im Herbst 2015 zur Diskussion stehen und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – zur
Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Überarbeitung der
EU-Energieeffizienzverbrauchskennzeichnung gefordert ist, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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