Energiewirtschaft - Stärkere Reglementierung der Förderung erneuerbarer Energien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
226 Unterstützende 226 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

226 Unterstützende 226 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:51

Pet 2-17-18-751-034452Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, öffentliche Fördermittel für erneuerbare Energien
ausschließlich dann zu gewähren, wenn die verwendeten Anlagen und Produkte in
Deutschland oder den Ländern der Europäischen Union hergestellt werden.
So vertritt die Petition die Auffassung, dass beispielsweise die Förderung von
Solaranlagen dann nicht mehr gewährt werden dürfe, wenn Solarmodule aus
fernöstlichen Ländern importiert worden seien.
Die Förderung der erneuerbaren Energien aus deutschen Steuergeldern müsste
somit auch dem Fortbestand der deutschen Industrie und der Sicherung der
Arbeitsplätze dienen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 226 Unterstützer fand sowie auf der
Internetseite des Petitionsausschusses 31 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses ist der Ausbau der erneuerbaren
Energien keine nationale oder europäische, sondern eine internationale
Angelegenheit. Das Klimaschutzziel ist ein gemeinsames, globales Anliegen, das

keine Ländergrenzen kennt. Da die erneuerbaren Energien jährlich fossile
Energieimporte in Milliardenhöhe vermeiden, dient die Förderung der erneuerbaren
Energien in erster Linie umwelt- und klimaschutzpolitischen Zielen. Gleichwohl lohnt
sich der Ausbau der erneuerbaren Energien auch aus volkswirtschaftlicher Sicht: So
waren im Jahr 2011 beispielsweise mehr als 380.000 Menschen in Deutschland im
Wirtschaftszweig der erneuerbaren Energien beschäftigt, was gegenüber dem
Vergleichsjahr 2004 nahezu eine Verdopplung darstellt.
Es ist daher erstrebenswert, den Ausbau der erneuerbaren Energien und deren
Anteil an der Energieversorgung weiter zu steigern. Dies gilt in Deutschland ebenso
wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Soweit die Petition jedoch fordert, ausländische bzw. außereuropäische Produkte der
erneuerbaren Energien von der öffentlichen Förderung auszunehmen, gibt der
Petitionsausschuss zu bedenken, dass dieses eine massive Einschränkung des
internationalen Wettbewerbs bewirken würde, die nach den Regeln der
Welthandelsorganisation rechtlich nicht zulässig wäre. Weiterhin stellt der
Petitionsausschuss fest, dass Deutschland als Exportnation ein hohes Interesse an
der Handelsfreiheit hat, von der u. a. gerade die exportstarke deutsche Erneuerbare-
Energien-Branche profitiert. Deshalb ist es vielmehr geboten, dass deutsche bzw.
europäische Unternehmen ihre Technologieführerschaft stetig weiterentwickeln und
auch Auslandsmärkte erschließen, um sich dauerhaft Marktanteile zu sichern.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
in der Petition vorgeschlagene Neuausrichtung der Förderung von erneuerbaren
Energien in Abhängigkeit vom Produktionsland nicht angezeigt ist. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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