Regione: Germania

Energiewirtschaft - Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
326 Supporto 326 in Germania

La petizione è stata respinta

326 Supporto 326 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:16

Pet 2-17-18-751-038550Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition fordert im Interesse einer stablien Stromversorgung, insbesondere in
Kälteperioden, den Einspeisevorrang für die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien zugunsten der Stromerzeugung aus grundlastfähigen, fossilen Kraftwerken
herabzusetzen.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass bereits gegenwärtig ein zu geringes
Angebot verfügbarer grundlastfähiger Kohle- und Gaskraftwerke existiere und damit
die Gefahr von großflächigen Stromausfällen, deren Dauer und Auswirkung schwer
vorhersagbar ist, insbesondere in Kälteperioden zunehme. Im Winter 2011/2012
seien die Reservekraftwerke in Deutschland und Österreich bereits ausgelastet,
sodass nach Einschätzung der Bundesnetzagentur kaum noch Handlungsspielraum
bestanden hätte, wenn ein großes Kraftwerk ausgefallen wäre. Die Petition fordert
daher, die "desaströsen Nebenwirkungen" der vorrangigen Einspeisung von Strom
aus erneuerbaren Energien durch Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) zu beheben.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 326 Unterstützer fand sowie
45 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mit der Energiewende und dem im Sommer
2011 verabschiedeten Energiepaket entscheidende energiepolitische
Weichenstellungen vorgenommen wurden. Kernelement der Energiewende war im
Interesse der Sicherheit der Bevölkerung der Ausbau der erneuerbaren Energien und
die damit verbundene Umwandlung der Energieversorgung. Diese Transformation
gilt es nunmehr als Prozess der Optimierung des Gesamtsystems zu gestalten.
Zukünftig gilt es, weiterhin neue Anforderungen an Flexibilität, Verfügbarkeit und
Kosteneffizienz in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr zu erfüllen. Einen
Schwerpunkt bildet der Strombereich, der neben der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien unter anderem die Last- und Nachfrageseite, das Stromnetz
und den Speicherbedarf sowie den Einsatz konventioneller Kraftwerke mit
einschließt.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich ist das EEG das
zentrale Instrument. Das EEG wird regelmäßig evaluiert, damit Änderungsbedarf
frühzeitig erkannt und umgesetzt werden kann. Nach § 65 EEG legt die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das nächste Mal zum 31. Dezember
2014, und dann alle vier Jahre, einen Erfahrungsbericht vor. Darüber hinaus
berichtet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) nach § 65a EEG der Bunderegierung erstmals zum 31. Dezember 2012, und
dann jährlich, über den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erreichung der
Ziele nach § 1 Abs. 2 EEG.
In diesem Zusammenhang hebt der Petitionsausschuss hervor, dass sich der
Ausbau der erneuerbaren Energien in das gesamte Energiewirtschaftssystem einfügt
und infolgedessen nicht losgelöst betrachtet wird. Dazu gehört insbesondere auch
die in der Petition angesprochene Systemstabilität. So wird beispielsweise
wissenschaftlich untersucht, wie die erneuerbaren Energien künftig verstärkt zur
Versorgungssicherheit und somit zur Reduzierung des Bedarfs an konventionellen
Kraftwerken beitragen können.

Soweit die Petition die Gefährdung der Stromversorgung insbesondere im Winter
2011/2012 anspricht, stellt der Petitionsausschuss fest, dass deutschlandweit
grundsätzlich ausreichend Erzeugungskapazitäten vorhanden sind, die jedoch
aufgrund bestehender Netzengpässe, insbesondere in Süddeutschland, nicht in
vollem Umfang genutzt werden können. Da der Netzausbau diese Situation erst in
einigen Jahren strukturell verbessern wird, hat die Bundesregierung Vorschläge für
Regelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich der
Stromversorgung verabschiedet. Die Regelungen bieten Lösungen zur kurzfristigen
Absicherung der Versorgungssicherheit, ohne Vorfestlegungen im Hinblick auf die
notwendige Marktintegration erneuerbarer Energien zu treffen. Diese Vorschläge
wurden im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur
Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Deutschen Bundestag
beraten. Mit dem Gesetz wird ein System geschaffen, durch das
Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur frühzeitig und verbindlich über
geplante Stilllegungen von Kraftwerken informiert werden und die endgültige
Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke durch die Möglichkeit der Einspeisung im
Fall der Gefährdung der Netzstabilität verhindert wird. Der Einsatz dieser Kraftwerke
erfolgt grundsätzlich außerhalb des eigentlichen Marktgeschehens zur Sicherung der
Systemstabilität („Netzreserve“). Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages (GO-BT) hat der Petitionsausschuss eine
Stellungnahme des Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Dieses war bei der
vorliegenden Petition der Fall. Dementsprechend ist der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie um Stellungnahme gebeten worden. In seiner Sitzung am
28. November 2012 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur
Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache
17/10754) in Verbindung mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen
(Ausschuss-Drucksache 17/(9)970) und in diesem Zusammenhang das Anliegen
beraten. Dem Anliegen der Petition wurde mit Annahme des Gesetzentwurfes nicht
entsprochen.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) alle zwei Jahre ein Monitoring zur Versorgungssicherheit im Bereich der

leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität durchführt. Dabei werden unter
Berücksichtigung der nationalen und internationalen Marktgegebenheiten die
bestehende Versorgungslage und deren Entwicklung untersucht und in einem
Bericht dargestellt. Im Zentrum des Berichts steht die Frage, ob und inwieweit die
Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung sowie bei der Stromübertragung und -
verteilung ausreichend Vorsorge getroffen haben, um die Nachfrage nach Strom
heute und in Zukunft jederzeit auch in extremen Situationen sicher zu decken. Der
letzte Monitoring-Bericht wurde 2012 veröffentlicht, der nächste Monitoring-Bericht
wird 2014 vorgelegt. An dieser Stelle macht der Petitionsausschuss darauf
aufmerksam, dass als Maß für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung die
durchschnittliche Nichtverfügbarkeit, d. h. die Zeit des Jahres, während derer ein
Letztverbraucher im Mittel nicht mit Elektrizität versorgt wird, herangezogen wird. Der
Nichtverfügbarkeitswert für Deutschland belegt mit 15,31 Minuten im Jahr 2011 ein
außergewöhnlich hohes Zuverlässigkeitsniveau.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
politisch Verantwortlichen den Regelungsbedarf zur Gewährleistung einer sicheren
Stromversorgung erkannt haben. Im Interesse einer zukünftig schwerpunktmäßig auf
erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung vermag der
Petitionsausschuss jedoch der Forderung der Petition nicht zu entsprechen, den
Einspeisevorrang für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch
Überarbeitung des EEG abzuändern. Zur Entschärfung der Sorge um die
Versorgungssicherheit in Kälteperioden erachtet der Petitionsausschuss vielmehr die
energiewirtschaftsrechtlichen Änderungen als zielführend. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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