Région: Allemagne

Energiewirtschaft - Verbot der Förderung von Bio-Treibstoffen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
667 Soutien 667 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

667 Soutien 667 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:06

Pet 2-17-18-751-040388

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Subventionen, die allgemeine Förderung und
Werbung für Biotreibstoffe zu verbieten.
Die Eingabe wird mit Hinweisen auf eine mit dem Einsatz von Biokraftstoffen
verbundene Konkurrenz mit Nahrungsmitteln begründet. Hierdurch würden wiederum
Preissteigerungen von Grundnahrungsmitteln ausgelöst, die den Hunger in
Entwicklungsländern beförderten. Des Weiteren würde mit der Förderung von
Biokraftstoffen eine negative Gesamtumweltbilanz bewirkt. Überdies seien die
Folgen durch den Einsatz gentechnisch veränderten Saatguts nicht abzusehen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 667 Unterstützer fand sowie
21 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass ein wesentlicher Vorteil von
Biokraftstoffen in der Verminderung unserer Abhängigkeit vom Erdöl liegt, dessen
Vorräte begrenzt sind und das oftmals aus politisch instabilen Ländern dieser Welt
importiert wird. Auf der anderen Seite werden etwa 90 Prozent der in Deutschland

verwendeten Biokraftstoffe in Europa hergestellt. Vor diesem Hintergrund tragen
Biokraftstoffe maßgeblich dazu bei, die deutsche Energieversorgung zu sichern.
Weiterhin erfolgt die Wertschöpfung in Europa und nicht in den erdölfördernden
Ländern.
Soweit die Petition die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen anspricht, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass auf der europäischen Ebene bereits
Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe festgelegt wurden, die von
Deutschland wesentlich mitgeprägt wurden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung
in einer entsprechenden Verordnung. Hiernach muss seit Januar 2011 die
Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen nachgewiesen werden, wenn eine Förderung in
Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass durch
Verwendung der Biokraftstoffe mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase
emittiert werden als bei der Nutzung fossiler Kraftstoffe.
Soweit in der Petition die Weltmarktpreise von Agrargütern und Lebensmitteln
angesprochen werden, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese einer
ganzen Reihe von Einflüssen unterliegen. Dies sind auf der Nachfrageseite u. a. die
wachsende Weltbevölkerung sowie veränderte Ernährungsgewohnheiten. Das
Angebot an Agrargütern wird neben kurzfristigen Einflussfaktoren wie z. B.
witterungsbedingten Ernteausfällen langfristig auch von der Entwicklung der
Produktivität bestimmt. Die zunehmenden Agrarpreisschwankungen werden auch in
Verbindung gebracht mit Rohstoffspekulationen. Der Einsatz von Biokraftstoffen
hingegen beeinflusst die Preise für landwirtschaftlich erzeugte Rohstoffe allenfalls in
geringem Umfang.
Vor diesem Hintergrund wird sich die Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin im
Rahmen ihrer Bioenergiepolitik für landwirtschaftlich erzeugte nachwachsende
Rohstoffe aussprechen. Da Biomasse aber nur begrenzt zur Verfügung steht, ist
beim Einsatz von Bioenergie eine sorgfältige Prüfung und eine effiziente
Verwendung unabdingbar. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss
die Einweihung des Bioraffinerie-Forschungszentrums am 2. Oktober 2012 in
Sachsen-Anhalt. Ähnlich wie heutige Raffinerien aus Erdöl verschiedene Produkte
wie Benzin, Heizöl sowie Grundstoffe für Chemikalien und Kunststoffe erzeugen,
sollen Bioraffinerien künftig aus Biomasse - insbesondere aus Abfällen und solchen
Pflanzenteilen, die nicht in der Nahrungskette gebraucht werden - verschiedenste
Produkte herstellen. Dadurch werden neue Wege für Klimaschutz und
Ressourceneffizienz eröffnet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung

(BMBF) unterstützt den Aufbau dieses Bioraffinerie-Forschungszentrums zusammen
mit der Landesregierung Sachsen-Anhalt, dem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Chemie-Konzerne und Anlagenbauer fangen an,
sich auf die Zeit nach dem Erdöl vorzubereiten. Erste Pilot- und
Demonstrationsanlagen für Bioraffinerien entstehen bereits, zum Teil mit öffentlicher
Förderung. Ein Beispiel ist die Demonstrationsanlage in Straubing (Bayern), die den
Biokraftstoff Ethanol aus dem landwirtschaftlichen Nebenprodukt Stroh gewinnen
kann. Rund dreißig Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft haben eine Roadmap
für die weitere Entwicklung von Bioraffinerien erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wurde
2010 gemeinsam vom Bundesforschungs- und Bundeslandwirtschaftsministerium ins
Leben gerufen.
Da die Anlage von Monokulturen für Nutzpflanzen zur Energiegewinnung und die
dafür erforderliche landwirtschaftliche Nutzfläche unweigerlich zu einer Verknappung
der Anbaufläche für Nahrungsmittel führt, werden Biokraftstoffe - insbesondere
bezügliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Nahrungsmittelpreise -
von einigen Seiten sehr kritisch betrachtet. Vor diesem Hintergrund begrüßt der
Petitionsausschuss, dass im Juli 2009 die europäischen Nachhaltigkeitskriterien im
Rahmen der EU-Kraftstoffrichtlinie unter der EU-Richtlinie zur Förderung von
Erneuerbaren Energien in Kraft getreten sind, diese Nachhaltigkeitskriterien sollen
sicher stellen, dass Biokraftstoffe über eine gute Treibhausgasbilanz verfügen und
negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sowie Verdrängungseffekte
vermieden werden. Die Kriterien der EU-Richtlinie wurden mit der Biokraftstoff-
Nachhaltigkeitsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Mit der Nachhaltig-
keitsverordnung wird sicher gestellt, dass nicht nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe
ab Januar 2011 nicht mehr nach § 50 Energiesteuergesetz von der Energiesteuer
entlastet oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können. Der
Petitionsausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass in den nächsten Jahrzehnten die
Weltbevölkerung stark wachsen wird. Eine Ausweitung der Biokraftstoffproduktion
erscheint daher bedenklich. Andererseits könne Biokraftstoffe auch Kuppelprodukte
zur Nahrungsmittelproduktion sein, da der bei der Biokraftstoffproduktion anfallende
„Maispresskuchen“ weiterhin an Tiere verfüttert werden kann.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Erneuerbare-
Energien-Richtlinie eine Überprüfung des Ziels zur Verwendung von 10 Prozent
erneuerbarer Energien im Verkehrssektor vorsieht. Die Europäische Kommission soll

dabei auch überprüfen, inwieweit das Erreichen dieser Zielvorgabe auf die
Verfügbarkeit von Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen Auswirkungen haben
könnte, und die Möglichkeit der Verwirklichung dieses Ziels bei gleichzeitiger
Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Produktion von Biokraftstoffen in der
Gemeinschaft und in Drittstaaten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben
könnte. Der Petitionsausschuss merkt hierzu an, dass Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie sowie die Elektromobilität eine mögliche Alternative zur
Erreichung des Ziels zur Verwendung von 10 Prozent erneuerbarer Energien im
Verkehrssektor darstellen. Jedoch sind die Reichweiten der Batterien noch begrenzt.
Vor diesem Hintergrund stellt der Biokraftstoff zum gegenwärtigen Zeitpunkt die
einzige Alternative zu fossilem Kraftstoff im Verkehr dar.
Da sich Deutschland auch weiterhin im Rahmen seiner Bioenergiepolitik für
landwirtschaftlich erzeugte nachwachsende Rohstoffe aussprechen wird, vermag der
Petitionsausschuss nach dem Dargelegten nicht in Aussicht zu stellen, im Sinne des
Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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