Região: Alemanha

Energiewirtschaft - Verhinderung der Stromtrasse Süd-Ost

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
219 Apoiador 219 em Alemanha

A petição não foi aceite.

219 Apoiador 219 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:57

Pet 1-18-09-751-005529

Energiewirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petition richtet sich gegen den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 219 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Gleichstrompassage Süd-Ost im Wesentlichen dazu diene, Kohlestrom und eventuell
auch ausländischen Kernenergiestrom zu transportieren. Für den Bau der
Stromtrasse müssten großflächig Wälder abgeholzt werden. Zudem seien
gesundheitliche Risiken, die von HGÜ-Leitungen ausgehen, nicht ausreichend
bewertet worden. Anstelle der Stromtrasse sollten dezentrale
Stromerzeugungsanlagen in Süddeutschland gefördert und Gaskraftwerke zur
Deckung der Spitzenlast an bisherigen Kernkraftwerksstandorten gebaut werden, da
dort bereits Leitungen vorhanden seien.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass ein koordinierter und
bedarfsgerechter Netzausbau ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der
Energiewende ist. Der Bundesbedarfsplan, der im Juli 2013 in Kraft getreten ist, stellt
das zentrale Instrument für den Ausbau der Übertragungsnetze dar. Hierin sind die
Netzausbauvorhaben aufgeführt, die energiewirtschaftlich notwendig und von
vordringlichem Bedarf sind. Hierzu zählt auch die geplante Gleichstrompassage Süd-
Ost, eine Gleichstromleitung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern. Das Projekt ist in
den Netzentwicklungsplänen 2022 und 2023 enthalten und wurde vom
Bundesgesetzgeber als Vorhaben Nr. 5 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen.
Auch der jüngst von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte
Netzentwicklungsplan 2024 enthält die Gleichstrompassage Süd-Ost.
Diese Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ-Leitung) soll
zukünftig zu einer ausreichenden Stromversorgung in Bayern und zur Netzstabilität
in Deutschland und den östlichen Nachbarländern beitragen. Langfristig ist zudem
eine Verlängerung der HGÜ-Leitung nach Norden möglich, so dass auch Offshore-
Wind aus der Ostsee in den Süden transportiert werden kann.
In der Begründung zu der Maßnahme gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon
aus, dass es durch einen massiven Zubau erneuerbarer Energien in Thüringen und
Sachsen-Anhalt zu Engpässen im Transport von Strom nach Bayern kommen wird.
Die Bundesnetzagentur (BNA) hat den Netzentwicklungsplan 2024 einer
eingehenden Prüfung unterzogen und die Ergebnisse ihrer Prüfung am
4. September 2015 vorgelegt. Die Behörde bestätigt die energiewirtschaftliche
Notwendigkeit der Gleichstrompassage Süd-Ost. Im Netzentwicklungsplan 2024
werden neue Anfangs- und Endpunkte für die Passage ausgewiesen. Hintergrund ist
die Berücksichtigung einer verbesserten Regionalisierungsmethodik für den Ausbau
der Windenergie an Land, die auch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
im Jahr 2014 widerspiegelt. Statt vorher in Lauchstädt soll der nördliche Endpunkt
der Gleichstrompassage Süd-Ost nunmehr in Wolmirstedt liegen. Als südlicher
Endpunkt kommen statt vorher Meitingen nun die Orte Gundremmingen oder Isar bei
Landshut in Betracht. Beide Varianten sind nach Einschätzung der BNA zur Lösung
der anstehenden Transportaufgaben im Netz geeignet.
Zusammenfassend hält der Ausschuss hier fest, dass die diskutierte Verschiebung
der Anfangs- und Endpunkte der Gleichstrompassage Süd-Ost nichts an der
energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Leitung ändert.

Der Ausschuss fügt hinsichtlich der vorgetragenen Annahme, diese HGÜ-Leitung
diene im Wesentlichen dazu Kohlestrom zu transportieren, hinzu, dass bereits die
dem Netzentwicklungsplan 2012 zugrunde liegenden Netzberechnungen zudem von
keinerlei Zubau an Braunkohlekapazitäten in Ostdeutschland ausgehen. Die
Braunkohle-Kraftwerke in Ostdeutschland können daher nicht als wesentlicher
Treiber des Netzausbaus bezeichnet werden.
Zu der mit dem Anliegen vorgetragenen Kritik, dass durch die Gleichstromtrasse die
Umwelt zerstört würde und große Flächen Wald abgeholzt werden müssten, führt der
Petitionsausschuss an, dass die Auswirkungen auf die Landschaft und damit auf das
Landschaftsbild, beginnend mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum
Bundesbedarfsplan (BBP) in immer tieferer Detailschärfe in den weiteren Verfahren
untersucht werden. Das Schutzgut Landschaft ist dabei eines von mehreren
gleichrangig zu betrachtenden Schutzgütern in einer SUP.
Hinsichtlich der Befürchtung, dass die gesundheitlichen Gefahren von HGÜ-
Leitungen nicht ausreichend bewertet worden seien, betont der Ausschuss, dass die
26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) bindend für die Einhaltung der
Grenzwerte ist. Die Regelungen der 26. BlmSchV basieren auf den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch die Rechtsprechung hat mehrfach bestätigt,
dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BlmSchV keine
Gesundheitsgefährdungen für die betroffenen Anwohner bestehen. Im Übrigen sollte
beachtet werden, dass der Schutz von Mensch, Tier und Natur bei der Errichtung
neuer Stromtrassen ohnehin ein zentrales Planungsprinzip darstellt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich Interessierte über
Umweltauswirkungen durch den Netzausbau im Umweltbericht zum
Bundesbedarfsplan-Entwurf informieren können. Der Bericht ist auf der Internetseite
der BNA unter folgendem Link erhältlich:
nvonb.bundesnetzagentur.de/netzausbau/Umweltbericht zum
Bundesbedarfsplan-Entwurf 2012.pdf.
Bezüglich der Forderung, Gaskraftwerke an alten Kernenergiestandorten
auszubauen, damit in Spitzenlastzeiten ausreichend gesicherte Kraftwerksleistung in
Süddeutschland zur Verfügung steht, merkt der Ausschuss an, dass grundsätzlich
die Standorte stillgelegter Kraftwerke geeignet erscheinen, um dort neue Kraftwerke
zu errichten. Der Bau eines Kraftwerks und die Wahl des Standorts sind jedoch
unternehmerische Entscheidungen. Die Eignung bestimmter Standorte wird im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens in dem zuständigen Land geprüft. Das

Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, langfristig auf eine Erzeugung aus
erneuerbaren Energien umzusteigen. Durch 1:1-Ersatz abgeschalteter (Kern-)
Kraftwerke durch neue Gaskraftwerke mit dem Ziel, neue Stromleitungen
einzusparen, kann dieses Ziel nicht erreicht werden.
Zu der Forderung, dezentrale Stromerzeugungsanlagen in Süddeutschland zu
fördern, ergänzt der Ausschuss, dass sich die Förderung des Ausbaus der
dezentralen Anlagen in Bezug auf Erneuerbare-Energien-Anlagen an dem
Stromerzeugungspotential orientiert. Das heißt, dass vor allem Anlagen an
Standorten installiert werden, an denen mit hohen Erträgen zu rechnen ist. Das
Potential von Windstrom ist an der Küste am größten, von Sonnenenergie im Süden
Deutschlands und von dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung an Orten mit
entsprechendem Wärmebedarf. Wird dagegen der Strom aus erneuerbaren Energien
nur lastnah — und damit zum Teil an weniger effizienten Standorten — produziert,
führt dies oft zu geringeren Erträgen, höheren volkswirtschaftlichen Kosten und
einem größeren Flächenverbrauch.
Soweit kritisiert wird, dass örtlich aufgrund von Gemeindesatzungen keine andere
Wärmeversorgung erlaubt sei, merkt der Ausschuss an, dass ein solcher Anschluss-
und Benutzungszwang nicht energiewirtschaftsrechtlich verankert ist, sondern primär
Fragen des Kommunalrechts betrifft.
Nach umfassender Prüfung des Anliegens vermag der Petitionsausschuss keinen
Handlungsbedarf zu erkennen.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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