Energiewirtschaft - Wende bei der Energiewende

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Støttende 37 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

37 Støttende 37 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

18.05.2019, 04:26

Pet 1-19-09-751-002788 Energiewirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Wende in der Energiewende gefordert, die den vordringlichen
Bau von Flüssigsalz-Kernreaktoren mit Thorium-Uran-Brennstoff, Forschung zu und
Bau von Kernfusionsreaktoren sowie übergangsweise Laufzeitverlängerungen
bestehender Kernkraftwerke unter Einsatz von Thorium-Mischoxid-Brennstoffen
beinhaltet.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 37 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beitrag, der
entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2017 an die Betreiber
entsprechender energieerzeugender Anlagen gezahlt worden sei, ca. 27 Mrd. Euro
betragen habe. Die bisherige Bilanz der Energiewende erfülle die Erwartungen nicht:
Die Landschaft werde durch Windräder verschandelt, die durch ihren Lärm zudem die
Natur belasteten, die hohen Preise für Energiemais hätten den Lebensmittelanbau und
die Artenvielfalt zurückgedrängt. Außerdem führe die starke volatile Belastung der
Netze zu hohen Energieverlusten und Stabilitätsrisiken der europäischen Stromnetze.
Es werde fossile Energie benötigt, um die Netzschwankungen zu kompensieren. Die
Energiewende schade der Umwelt, belaste die Verbraucher und gefährde den sozialen
Frieden. Die Kernfusion sei daher die unumgängliche, saubere Lösung zur
Energiegewinnung.

Ein Endlager aus Abfällen von Flüssigsalzreaktoren benötige wenige hundert Jahren
für schwach strahlenden Müll und sollte in der Geologie problemlos unterzubringen
sein. Trotz der aktuellen gesellschaftlichen Ächtung könne ein Klimawandel nur mit
Energie aus Kernkraft gelöst werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass unter der Volatilität
Erneuerbarer Energien verstanden wird, dass die Stromerzeugung aus bestimmten
Erneuerbaren Energien witterungsbedingt sowie jahres- und tageszeitlich bedingt
Schwankungen unterworfen ist. Betroffen ist davon insbesondere die Stromerzeugung
aus Solar- und Windenergie sowie in geringem Maße die Wasserkraft.

Zu der Forderung, Kernenergie weiterhin zur Energiegewinnung zu nutzen, stellt der
Ausschuss fest, dass die Rolle der Kernenergie nach der Havarie von Fukushima
überdacht wurde. Der Reaktorunfall machte es notwendig, die Restrisiken der
Kernenergie gesellschaftlich neu zu bewerten. Die Reaktorsicherheitskommission
legte eine umfassende Analyse der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke vor. Die
Bundesregierung berief zudem eine unabhängige Ethikkommission, die zu allen
Fragen der zukünftigen Energieversorgung Stellung nahm. Die Ergebnisse dieser
Kommission waren die Richtschnur bei den folgenden energiepolitischen
Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund wurde im Sommer 2011 beschlossen,
schrittweise bis Ende des Jahres 2022 vollständig auf die Stromerzeugung in
deutschen Kernkraftwerken zu verzichten.

Ein Restrisiko besteht ebenfalls für Kernreaktoren, die geschmolzene Salze
(einschließlich Thorium-Verbindungen) als Kernbrennstoff benutzen. Diese Reaktoren
können zwar bezüglich gewisser Aspekte sicherheitstechnische Vorteile gegenüber
den derzeit hauptsächlich betriebenen Leichtwasserreaktoren haben, die Uran und
ggf. Plutonium als Brennstoff nutzen, weisen jedoch andererseits im Vergleich auch
diverse sicherheitstechnische Nachteile auf, insbesondere aufgrund der
Materialbeanspruchung durch das Flüssigsalz und die entstehenden Spaltprodukte.

Experimentelle Flüssigsalzreaktoren wurden in den 1950er und 1960er Jahren in den
USA entwickelt und betrieben. Trotz weiterer Forschungsprogramme in den USA und
anderen Ländern wurden seitdem keine funktionsfähigen Flüssigsalzreaktoren gebaut.
Es existieren zwar moderne Konzeptstudien für Flüssigsalzreaktoren, jedoch erlaubt
ihr unvollständiger Entwicklungsstand sowie der im Vergleich zu
Leichtwasserreaktoren weitaus weniger fortgeschrittene Wissensstand über
Funktionsweise und Betrieb keine fundierte sicherheitstechnische Bewertung.

Auch bei einem Flüssigsalzreaktor auf Basis eines
Thorium-Uran-Brennstoffkreislaufes fallen grundsätzlich langlebige radioaktive
Isotope an. Theoretisch ist es zwar grundsätzlich möglich, das bei
Neutronenabsorption entstehende Uran sowie die Transurane zu „verbrennen", jedoch
fallen grundsätzlich immer auch langlebige hochradioaktive Spaltprodukte an, die
abgetrennt und entsorgt werden müssen. Die vielfach vorgebrachte Behauptung, dass
der Betrieb von Kernreaktoren auf Basis von Flüssigsalzen weder ein
sicherheitstechnisches Restrisiko noch radioaktive Abfälle bedingt, ist daher aus
technisch-wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Thorium-Plutonium-Mischoxid-Brennstoffe für den Einsatz in gängigen
Leichtwasserreaktoren werden derzeit im Ausland entwickelt. Ein Abschluss der
Entwicklungsarbeiten (einschließlich notwendiger langjähriger Tests) und ein
möglicher Einsatz in kommerziellen Kernkraftwerken im Ausland werden nicht in den
nächsten Jahren erwartet. Zwar könnte der Einsatz von Brennstoffen auf
Thorium-Plutonium-Mischoxid-Basis in Leitwasserreaktoren theoretisch gewisse
sicherheitstechnische Vorteile gegenüber gängigen Brennstoffen auf Basis von
Uranoxid bzw. Uran-Plutonium-Mischoxid aufweisen und eine reduzierte Produktion
radioaktiver Abfälle bedingen, jedoch würde weiterhin ein vergleichbares
sicherheitstechnisches Restrisiko sowie die Entsorgungsproblematik bestehen
bleiben.

In Hinblick auf Entwicklungen neuer Reaktortechnologien einschließlich
Flüssigsalzreaktoren sowie den möglichen Bau solcher Anlagen im Ausland ermöglicht
die Projektförderung der Bundesregierung, im Bereich der nuklearen
Sicherheitsforschung Grundlagen zu schaffen, um Sicherheitsbewertungen dieser
neuen Anlagen und Konzepte vornehmen zu können. Hiermit sollen eine
eigenständige deutsche Bewertungskompetenz und der gestalterische Einfluss
gegenüber dem Ausland und in internationalen Gremien gesichert werden.

Die steigende Energienachfrage vor dem Hintergrund der zunehmenden
Weltbevölkerung und die Notwendigkeit, CO2-Emissionen zu reduzieren, erfordern es
aus Sicht der Bundesregierung, technologieoffen auch im Bereich der
Grundlagenforschung weiterhin langfristige Konzepte für die Energieforschung wie
beispielsweise die Fusion zu beforschen. Die Erforschung der Fusionsenergie hat das
Ziel, eine nicht auf fossile Brennstoffe angewiesene verlässliche und wirtschaftliche
Energiequelle zu erschließen. Diese wird voraussichtlich erst nach dem Jahr 2050
verfügbar sein. Die Fusionsforschung ergänzt daher als langfristig ausgerichtete,
anwendungsorientierte Grundlagenforschung, Forschung und Entwicklung zur
Umsetzung der Energiewende.

Die Förderung der Fusionsforschung erfolgt überwiegend durch die
programmorientierte Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF). Im internationalen Vergleich verfügen die deutschen
Forschungsinstitute über ein herausragendes wissenschaftliches Know-how und eine
weltweit einmalige experimentelle Infrastruktur.

Auf europäischer Ebene unterstützt Deutschland als Mitglied von Euratom zusammen
mit allen anderen EU-Mitgliedstaaten den Bau des International Thermonuclear
Experimental Reactor (ITER) in Cadarache (Südfrankreich). Weitere Partner sind
Japan, USA, Russland, China, Südkorea und Indien. ITER soll zeigen, dass es
physikalisch und technisch möglich ist, durch Kernverschmelzung Energie zu
gewinnen. ITER soll erstmals mit einem Fusionsplasma im 500-Megawatt-Bereich
zehnmal mehr Energie liefern, als zur Aufheizung des Plasmas benötigt wird, und so
die Machbarkeit der kontrollierten terrestrischen Energiegewinnung aus
Fusionsprozessen demonstrieren.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen, soweit
eine Verlängerung der Laufzeiten bestehender Kernkraftwerke sowie eine Stärkung
der Forschung zur Kernfusion gefordert werden, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen, ist
ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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