Region: Niemcy
Praw obywatelskich

Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!

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  1. Rozpoczęty 2020
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

26.11.2020, 19:51

Morgen (Freitag) gegen 12:40 Uhr diskutiert der Bundestag zwei Anträge, mit denen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei jeweils fordern, den Begriff "Rasse" in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes zu streichen und in Artikel 3 und durch Formulierungen mit "rassistisch" zu ersetzen. Details: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw48-de-rassismus-807790
Die Linkspartei schlägt als neue Fassung des Artikel 3, Absatz 3 vor (neue Formulierungen hervorgehoben mit **): "Niemand darf **rassistisch oder** wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. **Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.**"
Die Bündnis 90/Die Grünen schlagen diese Fassung vor: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen **oder rassistisch** benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. **Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.**"

Derweil hat sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auf unter anderem diese Maßnahme der Bundesregierung geeinigt: "Neuformulierung Art. 3 Grundgesetz, Ersetzung des Begriffs 'Rasse'" - wie genau, soll eine Facharbeitsgruppe von Justiz- und Innenministerium überlegen. (Mehr zum Kabinettsausschuss hier: www.openpetition.de/petition/blog/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren/6)

Was im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung ebenso fehlt wie in den beiden Anträgen: das Gemeinnützigkeitsrecht. Dort taucht der Begriff Rasse als rassisch auf beim Zweck "Förderung der Hilfe für rassisch Verfolgte". Es fehlt ein Zweck wie Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte - mit dem automatisch auch Änderungen am Grundgesetz im Gemeinnützigkeitsrecht verankert wären.

In einem weiteren Antrag fordert die Grünen-Bundestagsfraktion dann Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht: "Dazu muss die Bundesregierung Rechtssicherheit bei den förderfähigen Zwecken in § 52 der Abgabenordnung bei gemeinnützigem bürgerschaftlichem Engagement gegen Rassismus, für Grund- und Menschenrechte und unsere Demokratie über einen entsprechenden Gesetzentwurf schaffen." (Antrag "Für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft - Rassismus bekämpfen, Vielfalt stärken", Drucksache 19/24636).

Übrigens finden keineswegs alle antirassistisch aktiven Organisationen und Expert*innen die Idee gut, den Begriff "Rasse" im Grundgesetz und in anderen Gesetzen zu ersetzen. Die Gründe sind vielseitig. Von der Sorge, so eine Änderung sein nur Symbolpolitik bis zu Bedenken, dass so der Klageweg auf europäische Ebene beschränkt werden könnte. Dazu drei weiterführende Texte:
verfassungsblog.de/das-diskriminierungsverbot-aufgrund-der-rasse
www.juwiss.de/102-2020
www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2020/20200929_Podiumsdiskussion_Rassebegriff_GG.html (inklusive Video einer Podiumsdiskussion zum Thema)


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