Bürgerrechte

Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.670 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.670 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.12.2020, 15:12

Es ist mehr als eine symbolische Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht: Der Zweck "Förderung der Hilfe für rassisch Verfolgte" ist Geschichte. Es gibt nun den Zweck "Förderung der Hilfe für rassistisch Verfolgte". Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen - mit einer deutlichen Begründung:

"Die ausdrückliche Nennung rassistischer Benachteiligung im Förderkanon des § 52 Absatz 2 AO soll sicherstellen, dass diejenigen ehrenamtlich Engagierten und ihre Organisationen gezielt gefördert werden und damit gesellschaftliche Anerkennung erfahren, die mit ihrem Engagement Rassismus als gesellschaftliches Problem gezielt bekämpfen."

Leider hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verhindert, dass ins Gesetz die Klarstellung geschrieben wurde, dass Vereine und Stiftungen ihre gemeinnützigen Zwecke (wie Kampf gegen Rassismus) natürlich auch mit politischen Forderungen verfolgen können, dass sie dazu auf die politische Willensbildung einwirken dürfen. Aber: Die Union erklärte, dass sei ja sowieso möglich, deshalb brauche es keine Gesetzesänderung.

Die aktuellen Änderungen sind also eine Ermutigung, sich gemeinnützig gegen Rassismus und andere Ungerechtigkeiten einzusetzen. Es wäre zudem ein starkes Zeichen, wenn auch Sportvereine oder Umweltverbände die "Förderung der Hilfe für rassistisch Verfolgte" als Ziele in ihre Satzung aufnehmen.

Weitere Infos zu allen Änderungen in der Gemeinnützigkeit hier:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-das-aendert-sich-2021

Der Gesetzestext ist zwar nicht ganz klar, aber dennoch ist der Bundestag der Forderung gefolgt, die bisher hier 7.000 Menschen unterschrieben haben: "Der Bundestag muss sich klar dazu bekennen, dass antirassistische Arbeit gemeinnützig ist!" Er hat einen passenden Zweck geschaffen und begründet. Er hat auf sinnvolle Weise das Konzept "Rasse" durch "Rassismus" ersetzt. Das muss noch an vielen anderen Stellen erfolgen. Und es fehlen weiterhin Zwecke, die eindeutig die Förderung der Menschenrechte mit Diskriminierungsverboten benennen. Die politisches, empowerndes Handeln fraglos ermöglichen, ohne Diskussionen mit Finanzämtern. Es geht nicht nur um Hilfe für Verfolgte, es geht darum, die Verfolgung zu verhindern. Es geht um rassistisches Handeln auch in staatlichen Institutionen.

Deshalb werben Sie bitte bei Ihren Freundinnen und Freunden dafür, an dieser Unterschriftensammlung teilzunehmen: www.openpetition.de/petition/online/engagement-gegen-rassismus-ist-gemeinnuetzig-der-bundestag-muss-dies-garantieren

Wir sehen, dass solche Aktivitäten etwas nutzen. Zwar nur mit ersten Schritten, aber immerhin bewegt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht in Richtung 21. Jahrhundert. Das Gemeinnützigkeitsrecht kennt nun Rassismus und auch Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Orientierung und Identität.

Das ist ein Grund, dieses manchmal trübe Jahr 2020 zu feiern!


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