Région: Thuringe
Succès

Entfristung der Thüringer DaZ-LehrerInnen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
1 184 Soutien 1 184 en Thuringe

La pétition est acceptée.

1 184 Soutien 1 184 en Thuringe

La pétition est acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès

Il s'agit d'une pétition en ligne des Thüringer Landtages.

02/11/2017 à 03:32

Der Petitionsausschuss hatte am 8. Juni 2017 eine Anhörung der Petentin in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt (§16 Abs. 1 Satz 1 ThürPetG). Im Rahmen der Anhörung hatte die Petentin Gelegenheit, ihr Anliegen noch einmal gegenüber dem Petitionsausschuss und eines Vertreters des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorzutragen. Der Petitionsausschuss hatte die Petentin darüber informiert, dass zwischenzeitlich 156 DaZ-Lehrern das Angebot zur unbefristeten Übernahme in den Landesdienst unterbreitet werden konnte. Das Angebot ist an die Nebenabrede gebunden, dass sich die betreffenden Personen zu einer Nachqualifizierung im Bereich Pädagogik verpflichten. Nach den Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in der 33. Sitzung des Petitionsausschusses am 11. Mai 2017 hatten 142 Personen das Angebot angenommen, sieben Personen hatten es abgelehnt. Zu acht Personen war die Rückantwort ausstehend. Fünf Personen konnte kein entsprechendes Übernahmeangebot gemacht werden, da sie über keinerlei Hochschulausbildung verfügen.

Im Ergebnis der Anhörung blieb insbesondere die Frage der Beschulung ausländischer Jugendlicher an Berufsschulen offen. Die Petentin vertrat die Auffassung, dass die Dauer des Berufsschulbesuches verlängert werden solle und dass Sprachförderung auch in den weiteren Schullaufbahnen wie z.B. dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) angeboten werden solle. Der Petitionsausschuss beschloss deshalb, zunächst den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung zu ersuchen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Petition in seiner 44. Sitzung am 22. August 2017 abschließend beraten und dem Petitionsausschuss empfohlen, die Petition mit den von der Landesregierung vorgetragenen Informationen für erledigt zu erklären.

Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 38. Sitzung am 19. Oktober 2017 abschließend beraten. Nach den Ausführungen des Vertreters des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport laufen derzeit Maßnahmen im Bereich „Beschulung von Flüchtlingen im BVJ/BVJS“. So werde beispielsweise aktuell ein Bericht zur Flüchtlingsbeschulung erstellt sowie parallel dazu das Thüringer Integrationskonzept entwickelt, welches voraussichtlich bis Ende dieses Jahres erstellt sei.

Darüber hinaus führte der Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aus, dass zwischenzeitlich 125 DaZ-Lehrer unbefristet eingestellt worden seien. Diese Zahl habe sich aufgrund von Kündigungen auf 104 DaZ-Lehrkräfte verringert. Zudem hätte ein Teil der Lehrkräfte die Möglichkeit genutzt, in das Referendariat einzusteigen, um sich zum „vollständigen Lehrer“ ausbilden zu lassen. Diese DaZ-Lehrkräfte seien zahlenmäßig derzeit nicht erfasst, würden jedoch zur Unterrichtsabsicherung eingesetzt.

Die Zielstellung „Entfristung aller Lehrkräfte“ wird seitens der Landesregierung weiterhin angestrebt. Derzeit werden noch bei 38 DaZ-Lehrern die persönlichen Voraussetzungen geprüft; gegebenenfalls sind Nachqualifizierungsmaßnahmen erforderlich.

Aufgrund der vorgenannten Informationen geht der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon aus, dass dem Anliegen im Wesentlichen entsprochen wurde.

Soweit mit der Petition das Ziel verfolgt wurde, den DaZ-Unterricht für alle Schularten im zünftigen inklusiven Schulgesetz zu verankern, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es sich bei DaZ nicht um ein Unterrichtsfach, sondern um Fördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache handelt (vgl. § 48 Thüringer Schulordnung – ThürSchulO). Das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) bestimmt in § 2 Abs. 2, dass alle Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages zur individuellen Förderung der Schüler als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens verpflichtete sind. § 47 Abs. 6 ThürSchulO schreibt für Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache ausdrücklich fest, dass diese entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf, insbesondere zum Erwerb der deutschen Sprache, besondere Fördermaßnahmen erhalten, um sie zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht zu befähigen. Die individuelle Förderung umfasst alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Begabung. Sie ist im Verständnis des Thüringer Schulgesetzes dem Recht auf Bildung (und Förderung) in § 1 Abs. 1 Satz 1 ThürSchulG immanent. Dieses „Recht auf Bildung“ ist in Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert. Dabei handelt es sich nicht um ein subjektives einklagbares Grundrecht, sondern um ein bestimmtes verfassungspolitisches Programm umsetzendes so genanntes soziales Grundrecht. Das Recht auf Bildung vermittelt einen Anspruch auf allgemeine und gleiche Bildungschancen. Einen individuellen Rechtsanspruch auf eine DaZ-Förderung als Ausprägung der individuellen Förderung begründet das Schulgesetz jedoch nicht.

Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab (§ 17 Nr. 2 a) ThürPetG).


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