Region: Germany

Entschädigung der Opfer von Gewalttaten - Finanzielle Entschädigung für Opfer von Terroranschlägen durch bewaffnete Drohnen

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 supporters 34 in Germany

Petition process is finished

34 supporters 34 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/21/2019, 03:23

Pet 3-18-11-84-038601 Entschädigung der Opfer von
Gewalttaten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen bereits entsprochen worden
ist.

Begründung

Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel einer finanziellen
Entschädigung für Opfer von Terroranschlägen durch bewaffnete Drohnen.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass der Bundestag eine
Gesetzesänderung vorbereite, um Opfern von Terroranschlägen, die mithilfe eines
Kraftfahrzeugs durchgeführt werden, eine finanzielle Entschädigung zu gewährleisten.
Eine entsprechende finanzielle Entschädigung solle auch Opfern von
Terroranschlägen, die mithilfe bewaffneter Drohnen verübt werden, gewährt werden.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 34
Mitzeichnende an und es gingen zwölf Diskussionsbeiträge ein.

Aufgrund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 19. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages durch den Petitionsausschuss abschließend behandelt
werden.

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass der Bundestag in seiner
5. Sitzung am 13. Dezember 2017 den Antrag „Opferentschädigung verbessern“ der
Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom
11. Dezember 2017 auf Drucksache 19/234 einstimmig angenommen hat.

Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe zudem mehrere Stellungnahmen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Berücksichtigung
der Stellungnahmen der Bundesregierung sieht das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung folgendermaßen aus:
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht Entschädigungen für Opfer von
Gewalttaten vor. Eine Unterscheidung nach der Motivation des Täters, z.B. aufgrund
terroristischer oder extremistischer Motive, wird nicht vorgenommen. Daher können
auch Opfer terroristischer Anschläge eine Entschädigung nach dem OEG erhalten.

Nach § 1 Abs. 1 OEG erhält eine Entschädigung, wer Opfer eines vorsätzlichen,
rechtswidrigen tätlichen Angriffs wird und eine gesundheitliche Schädigung erleidet.
Für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen wird Versorgung nach den
Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Nach § 1 Abs. 11 OEG gilt
dies nicht, wenn die Schädigung durch einen Angriff mittels eines Kraftfahrzeugs oder
eines Anhängers verursacht worden ist. Hintergrund ist, dass in diesen Fällen
Leistungen aus dem Entschädigungsfonds der Versicherungswirtschaft für Schäden
aus Kraftfahrzeugunfällen gezahlt werden.

Der Einsatz einer bewaffneten Drohne, um andere Menschen zu verletzen oder gar zu
töten, ist unzweifelhaft ein tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG. Damit führt
die Nutzung einer bewaffneten Drohne zu terroristischen Zwecken bereits nach
geltendem Recht zu Entschädigungsansprüchen nach dem OEG, wenn dadurch
gesundheitliche Schädigungen beim Opfer verursacht wurden. Dem Anliegen des
Petenten ist damit bereits entsprochen. Der geforderten Gesetzesänderung bedarf es
folglich nicht.

Ergänzend macht der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang auf Folgendes
aufmerksam:

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den Anschlag vom Breitscheidplatz einen
„Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem
Breitscheidplatz“ eingesetzt, der im Rahmen dieses Amtes als Ansprechpartner für
Verletzte und Hinterbliebene zur Verfügung stand. Aus seinem im November 2017
veröffentlichten Abschlussbericht geht hervor, dass bereits auf vielen Ebenen
Verbesserungen für die Versorgung von Opfern von Anschlägen eingeführt wurden.
So wurde vom Berliner Senat am 7. November 2017 eine „Zentrale Anlaufstelle für
Opfer und Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen“
geschaffen, um eine effiziente und leicht zugängliche Opferhilfe zu gewährleisten.
Anhand des Abschlussberichtes wurde jedoch auch deutlich, dass aus Sicht des
Opferbeauftragten Nachbesserungsbedarf im Entschädigungsrecht besteht. Der
Abschlussbericht kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz eingesehen werden (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/
Downloads/DE/News/Artikel/121317_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.html;jsessi
onid=BC32F0EB087D68C9BA8D4BBBAF628D7D.2_cid324?nn=6765808).

Der Petent weist zu Recht darauf hin, dass das OEG novelliert werden soll. Das BMAS
hat bereits im Januar 2017 einen umfassenden Beteiligungsprozess begonnen, in
dessen Rahmen eine Vielzahl von Stellungnahmen und Anregungen eingegangen ist.
Am 26. Juni 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung
des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Damit soll ein transparentes und
klar strukturiertes Entschädigungsrecht vor allem für die Opfer von Gewalttaten
geschaffen werden. Die Ergebnisse des parlamentarischen Verfahrens bleiben
insoweit abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen bereits entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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