Περιοχή: Γερμανία

Entschädigung der Opfer von Gewalttaten - Reform des sozialen Entschädigungsrechts/Opferentschädigungsrechts

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
173 Υποστηρικτικό 173 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

173 Υποστηρικτικό 173 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

23/09/2017, 4:26 π.μ.

Pet 3-18-11-84-040196

Entschädigung der Opfer von
Gewalttaten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Recht der sozialen Entschädigung
und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk umgehend an die
gesellschaftlichen Bedürfnisse anzupassen. Hierzu ist noch in der laufenden
Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Petentin legt insbesondere dar, dass es ihr dringlich um eine Änderung des
Opferentschädigungsgesetzes (OEG) gehe. In diesem Zusammenhang verweist die
Petentin auf den Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 74 „Modernes
Entschädigungsrecht“). Sie bemängelt, dass bis dato kein Referentenentwurf vorliege.
Seit Jahren werde die Absicht, das Gesetz zu ändern, bekundet und es würden Work-
shops durchgeführt, das Ministerium teile aber nicht mit, was es vorhabe. Bisher sei
nichts geschehen. Bei den Betroffenen Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllt würden,
sei inakzeptabel. Im Übrigen trägt die Petentin vor, das bisherige Recht sei in der
Bevölkerung weitgehend unbekannt und daher auch nicht wirksam.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe und die zahlreichen Unterlagen dazu
hingewiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 174 Mitzeichnungen sowie 16 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
In seiner Stellungnahme weist das BMAS u.a. darauf hin, dass das Ministerium die
Reform des sozialen Entschädigungsrechts komplett neu angegangen sei. Im Jahr
2016 sei ein erster Arbeitsentwurf eines neuen „Dreizehntes Buch Sozialgesetzbuch“
(SGB XIII) vorgelegt worden. Dieser Entwurf sei innerhalb der Bundesregierung noch
nicht abgestimmt.
Derzeit würden intensive Gespräche mit den anderen Fachressorts und den
Fachressorts der Länder laufen, da letztere auf Grundlage unserer Verfassung
weitgehend für die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig seien.
Parallel sei das BMAS im engen Dialog mit den Betroffenenverbänden. Ziel dieser
Anstrengungen sei es, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Entwurf
vorlegen zu können, der sich auf einen breiten Konsens sowohl bei den Betroffenen
als auch bei den mit der Versorgungsverwaltung befassten Behörden stützen kann.
Das Interesse der Betroffenen an unverzüglicher Hilfe und Unterstützung sowie
möglichst unbürokratischen Verwaltungsverfahren stehe dabei im Vordergrund.
Vor diesem Hintergrund weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Auf Grund der Komplexität der Thematik und der teils unterschiedlichen
Interessenlagen ist der Prozess der Gesetzgebung auf dem Feld der Sozialen
Entschädigung sehr aufwendig und beansprucht mehr Zeit als erwartet. Zumal auch
die jüngsten Erkenntnisse auf Grund der Terroranschläge in Deutschland im
vergangenen Jahr in ein schlüssiges Konzept des Sozialen Entschädigungsrechts
einfließen sollen.
Die von der Petentin angesprochenen Kritikpunkte an der derzeitigen Rechtslage
sowie die von ihr im Rahmen einer Novellierung für wichtig erachteten
Verbesserungsnotwendigkeiten zeigen die Vielschichtigkeit des Vorhabens einer
Reform des Sozialen Entschädigungsrechts. Die von der Petentin identifizierten
Regelungsfelder sind bereits im Focus der Arbeiten zu der Reform und sollen bei der
Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts berücksichtigt werden.
Gerade weil es auch im Interesse des Deutschen Bundestages und der
Bundesregierung ist, berechtigte Hoffnungen der Opfer und ihrer Angehörigen nicht zu

enttäuschen, ist bei aller wünschenswerten Eile gründliche Sorgfalt geboten, damit die
Reform des sozialen Entschädigungsrechts ihr Ziel auch optimal erreicht.
Nach eigenen Angaben hat das BMAS sein Vorhaben zur Reform des Sozialen
Entschädigungsrechts noch nicht öffentlich konkretisiert, weil es für die Vorschläge der
Fachbehörden und der Betroffenen und ihrer Verbände offen sei. Das Ministerium
diskutiere daher seine Ideen vorab mit den übrigen Akteuren und werde, um die
Ergebnisoffenheit dieses Dialogs nicht im Vorhinein zu belasten oder zu verengen,
seine Vorstellungen erst dann weiter konkretisieren, wenn der
Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist.
Der Hinweis der Petentin, dass das derzeitige Recht den betroffenen Opfern
weitgehend unbekannt und daher in der Praxis unwirksam sei, kann der
Petitionsausschuss nicht bestätigen. Verlässliche Zahlen von Fällen beantragter
und/oder gewährter Opferentschädigung liegen nach Angaben der Bundesregierung
nicht vor. Auch die Länder verfügten nicht über zuverlässige Daten zu diesem Thema.
Leider teilt die Petentin auch nicht mit, auf welche Datengrundlage sie ihre Erkenntnis
stützt.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den
übrigen Akteuren auf diesem Feld derzeit Strategien erarbeitet, um das Soziale
Entschädigungsrecht im Bewusstsein der Bevölkerung noch breiter zu verankern. Die
im Rahmen der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts geplante
Zusammenfassung der bislang zersplitterten Anspruchsgrundlagen und
Voraussetzungen für Leistungen der Sozialen Entschädigung und die
Vereinheitlichung der Verfahren in einem Regelwerk sollen auch dazu beitragen, den
Betroffenen den Zugang zu notwendiger Hilfe und Unterstützung nicht unnötig zu
erschweren.
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen, damit diese in anstehende Überlegungen und
Gesetzesinitiativen mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine
parlamentarische Initiative geeignet erscheint.

Begründung (PDF)


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