Entscheidung eines Wiederaufnahmeantrag

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundesverfasssungsgericht
77 Supporto 48 in Renania Settentrionale-Vestfalia

Il destinatario della petizione non ha risposto.

77 Supporto 48 in Renania Settentrionale-Vestfalia

Il destinatario della petizione non ha risposto.

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate


19/11/2014, 13:58

Formulierung u. Rechtschreibung
Neuer Titel: Entscheidung eines Wideraufnahmeantrag Wiederaufnahmeantrag Neue Begründung: Ich stellte in meiner Strafsache einen Wiederaufnahme-Antrag mit neuen Beweisen. Vor Gericht musste ich meine Unschuld beweisen obwohl auch die Anklage nur erwiesene wahrheitswidrige Unterstellungen vorbrachte vorbrachte, dennoch wurde ich dennoch zu 3 Jahren Haft wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt und verbüßt ist. Die damalige Anzeigenerstatterin hatte mich zu vor mehrfach betrogen zudem ich erfolgreiche Anzeigen erstattete und hier nur von einem Racheakt aus zugehen ist. Da die Anzeigenerstatterin im Mai 2010 eine mit wahrheitswidrigen Angaben eine Verfügung beantragte und eidesstattlich behauptete, ich sei mit 60 Kmh Kmh" ohne Schaden am Fahrzeug) auf einen Bürgersteig gefahren um sie am weitergehen zu behindern. Im Oktober 2010 erstattete sie erneut Strafanzeige mit neuer Behauptung, ich sei ihr nunmehr in den Rücken gefahren um sie zu überfahren und sie brauchte für ihren angebl. Fluchtweg von 40 Meter fast 30 Minuten um Schutz in einem Sonnenstudio zu suchen sowie beschrieb sie ein Fahrzeug das sie im Internet auf meinen Seiten sah sah, aber nicht wusste dass dieses bereits 1 Jahr vorher durch einen schweren Verkehrsunfall anwaltlich nachweisbar verschrottet war. ist. Ich stellte mein Wideraufnahmeantrag Wiederaufnahmeantrag beim AG Düsseldorf die erst ablehnten und nach Beschwerde wurde ein neuer Beschluss gefasst und auch wieder abgelehnt trotz Hinweis dass Hinweis: hier liegt nur eine widersprüchliche Nötigung vorliegt.
Den letzten Ablehnungsbescheid bekam ich am 07.August 2014 und am 11. August 2014 habe ich Verfassungsbeschwerde eingereicht eingereicht, was auch vom Verfassungsgericht Karlsruhe bestätigt wurde. Jedoch lehnt man eine Annahme mit Begründung ab: Ich hätte die 30 Tagefrist Tagesfrist nicht eingehalten. mit Anmerkung ( Eine Anfechtung sei auch nicht möglich ) Scheinbar arbeiten diese doch nicht unabhängig da sich viele Parallelen zur Vorgehensweise der STA Duisburg und Gerichten zeigen.
Man kann auch keinen ohne Beweise für schuldig erklären und verlangen das er seine Unschuld beweist trotz zahlreicher vorliegender Beweise die zu Gunsten des Angeklagten/ also für mich sprechen. Insbesondere gab es durch die Unterstellungen eine weitere Klage bei der sich noch einmal eindeutig zeigte dass meine Verurteilung falsch war und man veranlasste meine Haftentlassung sowie wurde der Staatsanwalt mehrfach abgemahnt. Ich bin der Ansicht dass wenn man schon einen Fehler macht und diesen auch erkennt, sollte man dies wenigstens einsehen und entsprechend ändern.

Justizwillkür: Rechtsbeugung, Menschenrechtsverletzung, Staatsanwälte die Opfer unschuldig einsperren und die Täter mit Freibriefe für weitere Straftaten erteilt. Ämter die Rechts und Gesetze aushebeln.

Ich nutze nunmehr geringe die Möglichkeit des EU Gerichtes Luxemburg aber sehen am Ende nur noch die Rechtfertigung der Selbstjustiz. Neuer Sammlungszeitraum: 4 Wochen


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