Regija: Njemačka
Energiji

Kein Bau von Windkraftanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger vor Ort

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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
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  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

19. 05. 2013. 12:28

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Neue Begründung: Aktives Mitspracherecht für betroffene Bürger
Ein aktives Mitspracherecht für die beim Bau von Windkraftanlagen betroffenen Bürger wird durch bestehende Gesetze verhindert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auf kommunaler bzw. regionaler Ebene besteht über die Darstellung von WEA-Vorrangflächen in den Bauleit- bzw. Regionalplänen nur die Möglichkeit der Steuerung der WEA-Errichtung.
Das bedeutet, dass die Kreise und Gemeinden nur über die Ausweisung von Vorrangflächen entscheiden können. Sie bestimmen damit lediglich wo Windräder gebaut werden sollen. Die Frage ob überhaupt Windräder gebaut werden dürfen stellt sich nach dieser Gesetzeslage nicht.
Werden diese Vorrangflächen nämlich nicht ausgewiesen, kann sofort überall gebaut werden. Es müssen lediglich einige wenige Vorschriften (Tier- und Naturschutz, Abstände zur Wohnbebauung) beachtet werden, wobei hier der Auslegungsspielraum äußerst weit gehalten wurde um eine möglichst großflächige Bebauung mit Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Die Bewohner in den vom Bau der Windkrafträder betroffenen Regionen haben bei den Genehmigungverfahren keinerlei Mitspracherecht.
Es ist vom Gesetzgeber vielmehr ausdrücklich vorgesehen, dass die Verfahren in der Regel ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei gelten nur wenige Ausnahmen für große Windparks mit besonders kritischen Emissionswerten.

Bedarfsgerechte Einspeisung ohne Vorrang:
Nach jüngsten Meldungen exportiert Deutschland massiv Strom aus „erneuerbaren Energien“ ins Ausland. Man verschweigt dabei allerdings, dass die Herstellung des exportierten Stromes dank der EEG Förderung weitaus teurer ist, als die erzielten Exporterlöse beim Verkauf. 2012 kam es sogar sehr oft vor, dass Deutschland noch dafür bezahlt hat, dass andere Länder den zu viel produzierten Strom überhaupt abnehmen. Die daraus resultierenden Verluste in Milliardenhöhe werden über die EEG Einspeisevergütung auf den Stromkunden abgewälzt.
Die Vorschrift der vorrangigen Einspeisung des „erneuerbaren“ Stromes begünstigt diesen schädlichen Effekt zusätzlich. Überproduktion wird so mit Subventionen belohnt. Deshalb müssen die Betreiber von Wind- und Solaranlagen dazu verpflichtet werden, den Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auf den Vorrang bei der Einspeisung in öffentliche Netze kann bei bedarfsgerechter Lieferung der benötigten Strommengen dann ebenfalls verzichtet werden.

Weitere Infos unter www.parteidervernunft.de/energiepolitik

Besuchen Sie uns auf Facebook unter: www.facebook.com/groups/368415329941695/

--- Unterstützung Unterstützer der Petition ---

Diese Petition wird durch die Bürgerbewegung VER UNFTKRAFT VERNUNFTKRAFT unterstützt.

VERNUNFTKRAFT.
Die Bürgerbewegung für Besonnenheit in der Energiepolitik.

Die gegenwärtige Energiepolitik erscheint oft impulsgetrieben und ineffizient. Einige ihrer Ergebnisse halten wir für schlicht unvernünftig.
Wir erkennen bezüglich Rationalität und Effizienz Defizite.
Daher möchten wir der Vernunft Kraft geben.
Was uns antreibt ist die Frage:
„Wie kann die Energiewende sinnvoll definiert und zum Wohle unseres Landes vollzogen werden?
Unsere Ziele:
Wir möchten eine Energiepolitik, die folgende Werte in den Mittelpunkt rückt:
 Das Wohlergehen der Menschen.
 Die weitestgehende Schonung von Natur und Lebensraum.
 Den Erhalt der wirtschaftlichen Basis.
Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.

Unsere Forderungen:
2
Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.
Unsere Forderungen:
 Berücksichtigung von Belangen des Landschafts- und Naturschutzes bei der Standortwahl für Industrieanlagen, dabei keine Sonderrechte für Windkraft und Photovoltaik. Schluss mit der baurechtlichen Privilegierung.
 Berücksichtigung und intensive Erforschung von Auswirkungen der Windkraftanlagen auf den Menschen. Schluss mit der Bagetellisierung von Gefahren des Infraschalls. Anpassung der Abstandsregeln an neue Erkenntnisse und Anlagengrößen.
 Eine europäische Harmonisierung der Erneuerbare-Energien-Politik mit Auge
---
Diese Petition wird durch das Europäische Institunt für Lima und Energie EIKE unte Pet


18. 05. 2013. 11:45

Das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE) unterstützt unsere Petition und hat diesen Artikel auf seiner Website veröffentlicht

www.eike-klima-energie.eu/news-cache/petition-der-partei-der-vernunft-pdv-die-entscheidung-ueber-den-bau-von-windkraftanlagen-ist-der-buergerhand-zu-uebergeben/
Neue Begründung: Aktives Mitspracherecht für betroffene Bürger
Ein aktives Mitspracherecht für die beim Bau von Windkraftanlagen betroffenen Bürger wird durch bestehende Gesetze verhindert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auf kommunaler bzw. regionaler Ebene besteht über die Darstellung von WEA-Vorrangflächen in den Bauleit- bzw. Regionalplänen nur die Möglichkeit der Steuerung der WEA-Errichtung.
Das bedeutet, dass die Kreise und Gemeinden nur über die Ausweisung von Vorrangflächen entscheiden können. Sie bestimmen damit lediglich wo Windräder gebaut werden sollen. Die Frage ob überhaupt Windräder gebaut werden dürfen stellt sich nach dieser Gesetzeslage nicht.
Werden diese Vorrangflächen nämlich nicht ausgewiesen, kann sofort überall gebaut werden. Es müssen lediglich einige wenige Vorschriften (Tier- und Naturschutz, Abstände zur Wohnbebauung) beachtet werden, wobei hier der Auslegungsspielraum äußerst weit gehalten wurde um eine möglichst großflächige Bebauung mit Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Die Bewohner in den vom Bau der Windkrafträder betroffenen Regionen haben bei den Genehmigungverfahren keinerlei Mitspracherecht.
Es ist vom Gesetzgeber vielmehr ausdrücklich vorgesehen, dass die Verfahren in der Regel ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei gelten nur wenige Ausnahmen für große Windparks mit besonders kritischen Emissionswerten.

Bedarfsgerechte Einspeisung ohne Vorrang:
Nach jüngsten Meldungen exportiert Deutschland massiv Strom aus „erneuerbaren Energien“ ins Ausland. Man verschweigt dabei allerdings, dass die Herstellung des exportierten Stromes dank der EEG Förderung weitaus teurer ist, als die erzielten Exporterlöse beim Verkauf. 2012 kam es sogar sehr oft vor, dass Deutschland noch dafür bezahlt hat, dass andere Länder den zu viel produzierten Strom überhaupt abnehmen. Die daraus resultierenden Verluste in Milliardenhöhe werden über die EEG Einspeisevergütung auf den Stromkunden abgewälzt.
Die Vorschrift der vorrangigen Einspeisung des „erneuerbaren“ Stromes begünstigt diesen schädlichen Effekt zusätzlich. Überproduktion wird so mit Subventionen belohnt. Deshalb müssen die Betreiber von Wind- und Solaranlagen dazu verpflichtet werden, den Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auf den Vorrang bei der Einspeisung in öffentliche Netze kann bei bedarfsgerechter Lieferung der benötigten Strommengen dann ebenfalls verzichtet werden.

Weitere Infos unter www.parteidervernunft.de/energiepolitik

Besuchen Sie uns auf Facebook unter: www.facebook.com/groups/368415329941695/

--- Beitritt zur Unterstützung der Petition ---

Diese Petition wird durch aktiven Beitritt zur Petition mitgetragen von: die Bürgerbewegung VER UNFTKRAFT unterstützt.

VERNUNFTKRAFT.
Die Bürgerbewegung für Besonnenheit in der Energiepolitik.

Die gegenwärtige Energiepolitik erscheint oft impulsgetrieben und ineffizient. Einige ihrer Ergebnisse halten wir für schlicht unvernünftig.
Wir erkennen bezüglich Rationalität und Effizienz Defizite.
Daher möchten wir der Vernunft Kraft geben.
Was uns antreibt ist die Frage:
„Wie kann die Energiewende sinnvoll definiert und zum Wohle unseres Landes vollzogen werden?
Unsere Ziele:
Wir möchten eine Energiepolitik, die folgende Werte in den Mittelpunkt rückt:
 Das Wohlergehen der Menschen.
 Die weitestgehende Schonung von Natur und Lebensraum.
 Den Erhalt der wirtschaftlichen Basis.
Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.

Unsere Forderungen:
2
Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.
Unsere Forderungen:
 Berücksichtigung von Belangen des Landschafts- und Naturschutzes bei der Standortwahl für Industrieanlagen, dabei keine Sonderrechte für Windkraft und Photovoltaik. Schluss mit der baurechtlichen Privilegierung.
 Berücksichtigung und intensive Erforschung von Auswirkungen der Windkraftanlagen auf den Menschen. Schluss mit der Bagetellisierung von Gefahren des Infraschalls. Anpassung der Abstandsregeln an neue Erkenntnisse und Anlagengrößen.
 Eine europäische Harmonisierung der Erneuerbare-Energien-Politik mit Auge

Diese Petition wird durch das Europäische Institunt für Lima und Energie EIKE unte


14. 05. 2013. 13:03

Liebe Zeichnerinnen und Zeichner unserer Petition,

„Entscheidungen in Bürgerhand: Kein Bau von Windkraftanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger vor Ort“

Vor wenigen Tagen hat die Partei der Vernunft einen weiteren Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung der Bürger vor Ort unternommen und diese Petition gegen den Bau von Windkraftanlagen ohne echte Bürgerbeteiligung gestartet. Schon nach wenigen Tagen erhält sie jetzt tatkräftige Unterstützung bei Ihrem Kampf für mehr Bürgerrechte und für bezahlbare Energie. Die Bundesinitiative „VERNUNFTKRAFT“ hat sich der Petition aktiv angeschlossen und wird die Petition auch gemeinsam mit der Partei der Vernunft deutschlandweit vorstellen.

Alle Bürger können diese Petition online unter www.parteidervernunft.de/energiepolitik oder über www.openpetition.de/petition/online/entscheidungen-in-buergerhand-kein-bau-von-windkraftanlagen-ohne-zustimmung-der-betroffenen-buerger?utm_source=extern&utm_medium=widget&utm_campaign=entscheidungen-in-buergerhand-kein-bau-von-windkraftanlagen-ohne-zustimmung-der-betroffenen-buerger kostenlos und ohne jede Verpflichtung zeichnen.
Bitte zeigen Sie Flagge und helfen Sie mit, dass unsere gemeinsame Petition ein voller Erfolg wird.

Viele Grüße

Gerhard Breunig
Bundesgeneralsekretär
Partei der Vernunft


14. 05. 2013. 12:40

Aktiver Beitritt zur Petition durch die Bundesinitiative "VERNUNFTKRAFT", deren wichtigste Grundsätze in kurzer Form dem Begründungstext angefügt wurden. Weitere Informationen zur Bundesinitiative "VERNUNFTKRAFT" finden Sie unter www.vernunftkraft.de/
Neue Begründung: Aktives Mitspracherecht für betroffene Bürger
Ein aktives Mitspracherecht für die beim Bau von Windkraftanlagen betroffenen Bürger wird durch bestehende Gesetze verhindert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auf kommunaler bzw. regionaler Ebene besteht über die Darstellung von WEA-Vorrangflächen in den Bauleit- bzw. Regionalplänen nur die Möglichkeit der Steuerung der WEA-Errichtung.
Das bedeutet, dass die Kreise und Gemeinden nur über die Ausweisung von Vorrangflächen entscheiden können. Sie bestimmen damit lediglich wo Windräder gebaut werden sollen. Die Frage ob überhaupt Windräder gebaut werden dürfen stellt sich nach dieser Gesetzeslage nicht.
Werden diese Vorrangflächen nämlich nicht ausgewiesen, kann sofort überall gebaut werden. Es müssen lediglich einige wenige Vorschriften (Tier- und Naturschutz, Abstände zur Wohnbebauung) beachtet werden, wobei hier der Auslegungsspielraum äußerst weit gehalten wurde um eine möglichst großflächige Bebauung mit Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Die Bewohner in den vom Bau der Windkrafträder betroffenen Regionen haben bei den Genehmigungverfahren keinerlei Mitspracherecht.
Es ist vom Gesetzgeber vielmehr ausdrücklich vorgesehen, dass die Verfahren in der Regel ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei gelten nur wenige Ausnahmen für große Windparks mit besonders kritischen Emissionswerten.

Bedarfsgerechte Einspeisung ohne Vorrang:
Nach jüngsten Meldungen exportiert Deutschland massiv Strom aus „erneuerbaren Energien“ ins Ausland. Man verschweigt dabei allerdings, dass die Herstellung des exportierten Stromes dank der EEG Förderung weitaus teurer ist, als die erzielten Exporterlöse beim Verkauf. 2012 kam es sogar sehr oft vor, dass Deutschland noch dafür bezahlt hat, dass andere Länder den zu viel produzierten Strom überhaupt abnehmen. Die daraus resultierenden Verluste in Milliardenhöhe werden über die EEG Einspeisevergütung auf den Stromkunden abgewälzt.
Die Vorschrift der vorrangigen Einspeisung des „erneuerbaren“ Stromes begünstigt diesen schädlichen Effekt zusätzlich. Überproduktion wird so mit Subventionen belohnt. Deshalb müssen die Betreiber von Wind- und Solaranlagen dazu verpflichtet werden, den Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auf den Vorrang bei der Einspeisung in öffentliche Netze kann bei bedarfsgerechter Lieferung der benötigten Strommengen dann ebenfalls verzichtet werden.

Weitere Infos unter www.parteidervernunft.de/energiepolitik

Besuchen Sie uns auf Facebook unter: www.facebook.com/groups/368415329941695/

--- Beitritt zur Petition ---

Diese Petition wird durch aktiven Beitritt zur Petition mitgetragen von:

VERNUNFTKRAFT.
Die Bürgerbewegung für Besonnenheit in der Energiepolitik.

Die gegenwärtige Energiepolitik erscheint oft impulsgetrieben und ineffizient. Einige ihrer Ergebnisse halten wir für schlicht unvernünftig.
Wir erkennen bezüglich Rationalität und Effizienz Defizite.
Daher möchten wir der Vernunft Kraft geben.
Was uns antreibt ist die Frage:
„Wie kann die Energiewende sinnvoll definiert und zum Wohle unseres Landes vollzogen werden?
Unsere Ziele:
Wir möchten eine Energiepolitik, die folgende Werte in den Mittelpunkt rückt:
 Das Wohlergehen der Menschen.
 Die weitestgehende Schonung von Natur und Lebensraum.
 Den Erhalt der wirtschaftlichen Basis.
Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.

Unsere Forderungen:
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Wir möchten eine Energiepolitik, die sich stützt auf
 nüchterne Analyse,
 unabhängigen Expertenrat,
 Erkenntnisse der Wissenschaft,
 die Anerkenntnis naturwissenschaftlicher Fakten und ökonomischer Zusammenhänge sowie
 die Prinzipien des Realismus und Pluralismus.
Unsere Forderungen:
 Berücksichtigung von Belangen des Landschafts- und Naturschutzes bei der Standortwahl für Industrieanlagen, dabei keine Sonderrechte für Windkraft und Photovoltaik. Schluss mit der baurechtlichen Privilegierung.
 Berücksichtigung und intensive Erforschung von Auswirkungen der Windkraftanlagen auf den Menschen. Schluss mit der Bagetellisierung von Gefahren des Infraschalls. Anpassung der Abstandsregeln an neue Erkenntnisse und Anlagengrößen.
 Eine europäische Harmonisierung der Erneuerbare-Energien-Politik mit Auge


29. 04. 2013. 21:14

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Ein aktives Mitspracherecht für die beim Bau von Windkraftanlagen betroffenen Bürger wird durch bestehende Gesetze verhindert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auf kommunaler bzw. regionaler Ebene besteht über die Darstellung von WEA-Vorrangflächen in den Bauleit- bzw. Regionalplänen nur die Möglichkeit der Steuerung der WEA-Errichtung.
Das bedeutet, dass die Kreise und Gemeinden nur über die Ausweisung von Vorrangflächen entscheiden können. Sie bestimmen damit lediglich wo Windräder gebaut werden sollen. Die Frage ob überhaupt Windräder gebaut werden dürfen stellt sich nach dieser Gesetzeslage nicht.
Werden diese Vorrangflächen nämlich nicht ausgewiesen, kann sofort überall gebaut werden. Es müssen lediglich einige wenige Vorschriften (Tier- und Naturschutz, Abstände zur Wohnbebauung) beachtet werden, wobei hier der Auslegungsspielraum äußerst weit gehalten wurde um eine möglichst großflächige Bebauung mit Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Die Bewohner in den vom Bau der Windkrafträder betroffenen Regionen haben bei den Genehmigungverfahren keinerlei Mitspracherecht.
Es ist vom Gesetzgeber vielmehr ausdrücklich vorgesehen, dass die Verfahren in der Regel ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Dabei gelten nur wenige Ausnahmen für große Windparks mit besonders kritischen Emissionswerten.

Bedarfsgerechte Einspeisung ohne Vorrang:
Nach jüngsten Meldungen exportiert Deutschland massiv Strom aus „erneuerbaren Energien“ ins Ausland. Man verschweigt dabei allerdings, dass die Herstellung des exportierten Stromes dank der EEG Förderung weitaus teurer ist, als die erzielten Exporterlöse beim Verkauf. 2012 kam es sogar sehr oft vor, dass Deutschland noch dafür bezahlt hat, dass andere Länder den zu viel produzierten Strom überhaupt abnehmen. Die daraus resultierenden Verluste in Milliardenhöhe werden über die EEG Einspeisevergütung auf den Stromkunden abgewälzt.
Die Vorschrift der vorrangigen Einspeisung des „erneuerbaren“ Stromes begünstigt diesen schädlichen Effekt zusätzlich. Überproduktion wird so mit Subventionen belohnt. Deshalb müssen die Betreiber von Wind- und Solaranlagen dazu verpflichtet werden, den Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Auf den Vorrang bei der Einspeisung in öffentliche Netze kann bei bedarfsgerechter Lieferung der benötigten Strommengen dann ebenfalls verzichtet werden.

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28. 04. 2013. 21:54

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