Região: Alemanha

Entwicklungshilfe - Aufstockung der Mittel für das Welternährungsprogramm der UNO

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
107 Apoiador 107 em Alemanha

A petição não foi aceite.

107 Apoiador 107 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:15

Pet 4-17-23-743-044026Entwicklungszusammenarbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, die freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland an das
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP/WEP) im Jahr 2013 auf
450 Mio. Euro zu erhöhen.
Zur Begründung bringt der Petent vor, das Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen sei die leistungsfähigste Hilfsorganisation der Welt. Sie helfe bei
Naturkatastrophen, Kriegen und Hunger, sei jedoch stark unterfinanziert.
Schulspeisungsprogramme hätten gestrichen werden müssen. Zwar leiste
Deutschland bereits überdurchschnittlich an den WEP. Angesichts der Garantie der
Menschenwürde im Grundgesetz sollten jedoch die Leistungen auf 0,15 % des
Bundeshaushalts erhöht werden, um Menschenleben retten zu helfen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 107 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 18 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Feststellung des Petenten, dass das Recht auf Nahrung jedem Menschen
unmittelbar zustünde, folgt der Petitionsausschuss uneingeschränkt. Eine
angemessene Ernährung für alle Menschen zu sichern, gehört zu den größten
Herausforderungen der Menschheit. Jedoch ist fraglich, ob dies über eine Erhöhung

der Mittel für das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen auf 450 Mio.
Euro im Jahr 2013 tatsächlich umgesetzt werden kann.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den bisher zur Verfügung
stehenden Erkenntnissen Schulspeisungen weder das wirksamste noch das
(kosten-)effizienteste Instrument sind, um den Ernährungsstatus von Kindern zu
verbessern. Schulspeisungen erreichten oft nicht die Ärmsten der Armen und sind
damit zur Erreichung eines besseren Ernährungsstatus‘ der am stärksten von
Hunger und Ernährungsunsicherheit Betroffenen nur eingeschränkt tauglich. Zudem
hätten sie keine adäquate positive Wirkung auf Säuglinge und Kleinkinder, bei denen
selbst eine kurze Phase zeitweiliger Unter- und Mangelernährung zu irreversiblen
Schäden in der physischen und kognitiven Entwicklung führen kann. Besonders im
Kontext von Krisen, Katastrophen und anhaltenden Konflikten ist es nach Ansicht
des BMZ sinnvoller, gezielt die von Hunger und Ernährungsunsicherheit betroffenen
Kinder im Alter bis zu zwei Jahren und deren Mütter zu unterstützen – entsprechend
den Forderungen der international anerkannten und von der Bundesregierung
geförderten „Scaling Up Nutrition-Initiative“ Der Fokus auf Schulspeisungen zu legen
sei deshalb aus entwicklungspolitischer Sicht zu eng.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Erklärung der Bundesregierung, sich verstärkt
der Aufgabe der Ernährungssicherung zu stellen und sich international zur
Bekämpfung von Hunger und Unterernährung verpflichtet. Sie kommt dieser Pflicht
umfassend nach, indem sie europäische sowie bi- und multilaterale Maßnahmen zur
Ernährungssicherung fördert. Im aktuellen Haushalt des BMZ sind für
Ernährungssicherung und globaler Umweltschutz 301.518.000 Euro vorgesehen,
318.800.000 Euro für die Vereinten Nationen und internationale Einrichtungen. Die
Europäische Kommission stellte dem WEP im Jahre 2012 Mittel in Höhe von
insgesamt knapp 295 Mio. Euro zur Verfügung; die Bundesrepublik Deutschland
finanziert derzeit ca. 20,7% des EU Haushalts. Der eigene Beitrag der
Bundesrepublik für das WEP im Jahr 2012 betrug insgesamt gut 116 Mio. EUR und
liegt damit zwar deutlich unter der vom Petenten geforderten Summe. Dennoch war
Deutschland 2012 mit seinem Beitrag nach den USA, Kanada, Großbritannien und
Japan fünftgrößter bilateraler Geber. Dies zeigt, dass das WEP in Deutschland einen
hohen Stellenwert genießt. Das WEP spielt eine wichtige Rolle als Partner der
Bundesregierung im Kampf gegen den Hunger in fragilen Situationen. Finanziell

gefördert wird das WEP sowohl vom Auswärtigen Amt (AA) als auch vom BMZ,
wobei das BMZ federführend für die Zusammenarbeit mit dem WEP ist.
Das WEP ist jedoch nicht die einzige Organisation, mit der Hilfe zielgerichtet geleistet
werden kann. Partner im gemeinsamen Kampf gegen den Hunger sind auch die
betroffenen Staaten, Regionalorganisationen, nationale und internationale
Nichtregierungsorganisationen, der Privatsektor, die Vereinten Nationen und
bilaterale Durchführungsorganisationen der internationalen und finanziellen
Zusammenarbeit.
Um insgesamt eine hohe Effektivität und Effizienz von
Ernährungssicherungsvorhaben zu gewährleisten, unterstützt die Bundesregierung
demnach nicht nur Hilfsorganisationen wie das WEP, sondern legt auch besonderes
Augenmerk auf die bessere Koordination zwischen den relevanten internationalen
Institutionen auf dem Gebiet der Ernährungssicherung. Hierbei wird eine ganze
Reihe von Organisationen eingebunden. Übergeordnetes Ziel der Entwicklungspolitik
ist es dabei, die Resilienz von Menschen und Institutionen gegenüber den
Auswirkungen und Folgen von Krisen, gewaltsamen Konflikten und extremen
Naturereignissen zu stärken und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung zu
schaffen. Vorhandene Potenziale und Kapazitäten sollen so gefördert werden, damit
künftige Krisen besser bewältigt und mittel- bis langfristig günstigere
Lebensperspektiven entwickelt werden können. Resilienz schützt so
Entwicklungsfortschritte und beugt humanitären Notlagen vor. Sie ist reinen
Hilfsmaßnahmen in Notlagen vorzuziehen. Aus diesem Grunde fließt der Großteil
des aktuellen Haushalts des BMZ (2013) in die bilaterale staatliche Zusammenarbeit
(3.007.544.000 Euro) sowie in die Förderung zivilgesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Gruppen und Institutionen (729.600.000 Euro).
Der Petitionsausschuss stellt fest: Die Mittel des Bundeshaushalts und des BMZ sind
begrenzt. Eine Mittelerhöhung für das WEP wäre nur auf Kosten anderer
Förderungen durch das BMZ möglich. Dies würde dem traditionell breiten Ansatz der
Bundesregierung in der Entwicklungspolitik zuwider laufen. Weitere
Herausforderungen in der Entwicklungspolitik sowie die Unterstützung der vielfältigen
weiteren kompetenten Partner im Bereich der Ernährungssicherung lassen deshalb
einen Mittelaufwuchs in dem geforderten Umfang allein zugunsten allein des WEP
weder als zielführend noch als umsetzbar erscheinen.
Da der Ausschuss die Schwerpunkte und Grundsätze der Entwicklungspolitik der
Bundesregierung für sachgerecht hält und sich auch nicht für eine Änderung des

Bundeshaushalts im Sinne des Petenten auszusprechen vermag, sieht er hinsichtlich
des Vorbringens des Petenten keine Veranlassung zum Tätigwerden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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