Entwicklungshilfe - Einstellung der Entwicklungshilfe für Uganda

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
177 Unterstützende 177 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

177 Unterstützende 177 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 4-18-23-743-001699

Entwicklungszusammenarbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die „Entwicklungshilfe“ für Uganda vollständig
einzustellen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in Uganda nach einem
neuen Gesetz Homosexualität mit Haftstrafe bestraft werde. Auch die Kenntnis von
homosexuellen Handlungen anderer Personen sei nach dem Gesetz strafbar.
Letzteres sei mit unseren Grundrechten und Werten nicht vereinbar und verstoße
gegen die Charta der Vereinten Nationen. „Entwicklungshilfe“ solle nur Ländern
gewährt werden, die die Menschenrechte respektieren, keine Folter zulassen und die
Gleichstellung von Mann und Frau anerkennen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 177 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 15 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der mit der Petition angesprochene Gesetzentwurf wurde am 24. Februar 2014 vom
ugandischen Staatspräsidenten unterzeichnet. Das ugandische Verfassungsgericht
hat dieses Gesetz jedoch nunmehr für nichtig erklärt.
Homosexuelle Handlungen waren allerdings auch zuvor in Uganda – wie in weltweit
insgesamt 76 Ländern – unter Strafe gestellt. In den letzten Jahren sind in Uganda
unter dem bisherigen Gesetz keine Verurteilungen aufgrund dieses Straftatbestandes
bekannt geworden.
Die Menschenrechte sind ein Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
und ihre Beachtung ein wichtiges Kriterium bei der Zusage und Umsetzung von
Vorhaben. Um die aktuelle Situation in den Partnerländern angemessen zu
berücksichtigen, wird eine kontinuierliche Gesamtbetrachtung der
Menschenrechtslage durchgeführt. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung auch die
Einschätzung der ugandischen Zivilgesellschaft, einschließlich der Lesben-,
Schwulen, Bi-, Trans- oder Intersexuellen (LSBTI)-Verbände. Diese merken an, dass
auch LSBTI-Personen von Entwicklungsmaßnahmen profitieren und voreilige
Konsequenzen, insbesondere das öffentliche Aussetzen von Entwicklungsgeldern,
allen Bürgern Ugandas schaden und Hass auf sexuelle Minderheiten schüren könnten.
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit dienen zudem der Förderung der
Menschenrechte, indem sie dazu beitragen, dass Menschen in Entwicklungsländern
über ihre Armut hinweg kommen, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten bekommen und
letztlich ihre Rechte geltend machen können. Nachhaltige Entwicklung und die
Verbesserung der Menschenrechtslage bedingen sich daher gegenseitig. Die deutsch-
ugandische Entwicklungszusammenarbeit fördert in Uganda Programme in den
Sektoren Erneuerbare Energien, Wasser- und Sanitärwesen sowie Nachhaltige
Wirtschaftsförderung im Agrarbereich, die unmittelbar den Menschen zugutekommen
und dabei helfen, insbesondere wirtschaftliche und soziale Menschenrechte zu
erfüllen. Der Bundesregierung ist es wichtig, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit positive Zeichen zu setzen und die Menschenrechte der
Bürgerinnen und Bürger Ugandas, einschließlich benachteiligter
Bevölkerungsgruppen, zu unterstützen. Dies geschieht beispielsweise durch
Vorhaben, mit welchen staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen, die zur
Einhaltung der Menschenrechte arbeiten, gestärkt werden. Zusammen mit der
ugandischen Regierung, der unabhängigen ugandischen Menschenrechtskommission

und der Zivilgesellschaft fördert Deutschland eine stärkere Verankerung der
Menschenrechte auf unterschiedlichen Ebenen, von der Etablierung gesetzlicher
Rahmenbedingungen bis zur Schaffung von Toleranz durch bessere Berichterstattung
in den Medien. Damit fordert und fördert die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungspolitik die Einhaltung der Menschenrechte für alle Menschen in Uganda.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick darauf, dass das Gesetz, welches nach der
Petition zu einer Aussetzung von Entwicklungsgeldern für Uganda führen müsste, für
nichtig erklärt worden ist, vermag der Petitionsausschuss das Anliegen der Petition
nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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