Region: Tyskland

Entwicklungshilfe - Gewährung von Entwicklungshilfeleistungen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
221 Stödjande 221 i Tyskland

Petitionen har nekats

221 Stödjande 221 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:55

Pet 4-17-23-743-035581Entwicklungshilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass an Länder mit Atomwaffen oder Länder, die den
Atomwaffensperrvertrag nicht ratifiziert haben, Atomwaffen-Trägersysteme
entwickeln oder beschaffen, weder Entwicklungshilfe geleistet wird noch
Hilfsorganisationen staatlich unterstützt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 221 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 35 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Wie das BMZ zutreffend ausführt, sind alle Kooperationsländer mit Ausnahme von
Indien und Pakistan dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
beigetreten. Mit Israel als Schwellenland, das ebenfalls dem Atomwaffensperrvertrag
nicht beigetreten ist, ist die Bundesrepublik Deutschland u. a. mit
Dreieckskooperationen in einigen Entwicklungsländern tätig.
Bei der Auswahl der Länder, mit denen die Bundesregierung
Entwicklungszusammenarbeit betreibt, ist der Besitz oder die Entwicklung von
Atomwaffen oder Atomwaffenträgern und die Ratifizierung des
Atomwaffensperrvertrags kein direktes Kriterium, kann aber in die Gesamtbewertung

einfließen. Die Kriterien zur Auswahl der 50 Entwicklungsländer, in denen das BMZ
ein volles Länderprogramm der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt, sind gute
Regierungsführung, Bedürftigkeit, Signifikanz unserer Hilfe, Gefahrenquellen und
strategische Partnerschaft. Weitere Bewertungen wie Menschenrechte, Relevanz für
globale öffentliche Güter, besondere Behandlung von fragilen und Post-Konflikt-
Staaten, deutsche Interessen und Aspekte der EU-Arbeitsteilung werden ebenfalls
berücksichtigt. Die Auswahl entspricht keiner Rangliste, sondern versucht den
verschiedenen Kooperationsinteressen und -mustern der
Entwicklungszusammenarbeit angemessen Rechnung zu tragen.
Die Länderliste der Entwicklungszusammenarbeit muss dem politischen Anspruch,
die entwicklungspolitische Zusammenarbeit den unterschiedlichen
Herausforderungen in verschiedenen Typen von Entwicklungsländern anzupassen,
gerecht werden. Sie muss und kann z.B. strategische Partnerschaften mit
Entwicklungsländern eingehen, um Armut zu bekämpfen, Frieden und stabilere
Strukturen zu sichern, demokratische Reformen zu bestärken oder Risiken für
globale Güter wie das Weltklima angehen zu können. Eine einseitige Reduzierung
auf ein Kriterium würde dieser Notwendigkeit nicht gerecht werden. Es ist deshalb
auch nicht vorgesehen, den Beitritt zum Vertrag über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen als alleiniges Kriterium für die Auswahl der Kooperationsländer
heranzuziehen. Eine Verbindung zwischen Entwicklungszusammenarbeit und den
Atomwaffen besteht weder mittel- noch unmittelbar.
Trotz seiner vielen inneren und äußeren Konfliktlinien und demokratischen Defizite
ist deshalb auch Pakistan für Deutschland ein wichtiger Partner. Es ist im Interesse
Deutschlands, das zweitgrößte islamische Land der Erde auf einem Weg zu mehr
Stabilität und stärkerer demokratischer Kontinuität zu unterstützen. Dies gilt auch im
Hinblick auf die langfristige Befriedung der Konfliktsituation im westlichen
Nachbarland Afghanistan. Angesichts der geografischen Lage zwischen Iran,
Afghanistan, China und Indien, der demografischen Entwicklung und Bedeutung in
der muslimischen Welt ist Pakistan generell maßgeblich auch für globale Stabilität.
Zudem gibt es in Pakistan einen hohen Anteil absoluter Armut, die ein Entwicklungs-
und Stabilitätsfaktor ist. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Pakistan
konzentriert sich derzeit auf die Bereiche Grund- und Berufsbildung, erneuerbare
Energien, Gesundheit und Regierungsführung (Steuer- und Verwaltungsreform).
Hinzu kommt das zivilgesellschaftliche Engagement der politischen Stiftungen. Der

regionale Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt dabei traditionell in der Grenzregion zu
Afghanistan – also im Nordwesten des Landes.
Auch Indien ist trotz seiner beeindruckenden wirtschaftlichen Entwicklung nach wie
vor ein Entwicklungsland, in dem Millionen Menschen in absoluter Armut leben. Das
wirtschaftliche Wachstum wird von enormen Umweltbelastungen – mit mittlerweile
globalen Auswirkungen – begleitet. Indien kommt aufgrund seines politischen und
wirtschaftlichen Gewichts, seiner Bedeutung beim Schutz globaler Güter sowie
seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen eine Schlüsselrolle bei der Lösung
regionaler und globaler Entwicklungsfragen zu. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit Indien ist vornehmlich auf solche Handlungsfelder
ausgerichtet, in denen Deutschland ein starkes Interesse an der Vertiefung der
bilateralen Zusammenarbeit hat. Dementsprechend liegen die Schwerpunkte der
Kooperation u.a. im Bereich der Energieeffizienz, des Umweltschutzes und der
Eindämmung der globalen Klimaerwärmung. Bei allen Vorhaben leistet die indische
Seite erhebliche Eigenbeiträge. Die von der Bundesregierung eingesetzten Mittel der
finanziellen Zusammenarbeit werden grundsätzlich als Darlehen zu marktnahen
Konditionen gewährt und von Indien verzinst zurückgezahlt. Ergänzend zu der
bilateralen staatlichen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung
Entwicklungsvorhaben nichtstaatlicher Träger in Indien.
Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag
sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des
Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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