Region: Niemcy

Entwicklungshilfe - Transparenz für Menschenrechte bei der DEG

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
1 144 Wspierający 1 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

1 144 Wspierający 1 144 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:57

Pet 4-18-23-743-001619

Entwicklungszusammenarbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft auf ihrer Website Informationen über den geplanten und
bereits getätig-ten Erwerb von Beteiligungen und die Gewährung von Darlehen an
Unternehmen veröffentlicht. Die Veröffentlichungen sollen sich am
Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung orientieren.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es aktuell unmöglich sei,
sich ein Bild über die menschenrechtliche Praxis der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) zu machen, da keine systematische Information der
Öffentlichkeit stattfinden würde. Dies führe immer wieder zu problematischen
Investitionen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.144 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 11 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die DEG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW). Die Aufgabe der DEG ist es, private unternehmerische
Initiativen in Entwicklungs- und Reformländern zu fördern sowie ihre Kunden bei
deren Vorhaben zu beraten. Hierzu stellt sie unter anderem privaten Unternehmen
langfristiges Kapital für Investitionen in Kooperationsländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus führt die DEG im
Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) das develoPPP.de – Programm durch. Letzteres ermöglicht Unternehmen,
entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu
realisieren.
Die DEG orientiert sich in der Erfüllung ihres entwicklungspolitischen Auftrages am
Menschenrechtskonzept des BMZ, welches die systematische Verankerung der
Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik sicherstellen soll.
Interne Verfahren der Projektauswahl und -prüfung berücksichtigen international
anerkannte soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards und sollen
negative Folgen aus DEG-Beteiligungen oder -Finanzierungen vermeiden helfen. Der
Petitionsausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die DEG jüngst einen
unabhängigen Beschwerdemechanismus eingerichtet hat, der Betroffenen
offensteht. Damit wird eine Möglichkeit eröffnet, Entscheidungen zu überprüfen. In
der Beschwerdestelle ist auch ein Menschenrechtsexperte und Gründer vom
FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk (FIAN) Mitglied.
Das Ziel einer möglichst umfassenden Transparenz und Offenlegung von
Projektinformationen muss auch im Lichte der strengen Anforderungen des
Bankgeheimnisses und des privatrechtlichen Charakters der DEG-Engagements
betrachtet werden. Größere Transparenz wird die DEG nur mit Zustimmung ihrer
Kunden herstellen können. Liegt diese vor, werden ab 2015 zugesagte Engagements
veröffentlicht.
Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die Intention der Petition, ausreichend
Transparenz in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit herzustellen.

Gleichzeitig weist der Petitionsausschuss aber auch auf die sich aus den genannten
Rahmenbedingungen ergebenden Grenzen hin.
Vor dem dargestellten Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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