Región: Alemania

Entwicklungszusammenarbeit - Einsatz der Mittel der staatlichen Entwicklungshilfe im Inland

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Apoyo 30 En. Alemania

No se aceptó la petición.

30 Apoyo 30 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:04

Pet 4-18-23-743-032417

Entwicklungszusammenarbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, angesichts der auch finanziellen Herausforderungen bei
der Bewältigung der Flüchtlingskrise Mittel der staatlichen Entwicklungshilfe im Inland
einzusetzen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Not müsse da bekämpft
werden, wo sie sei. Das Problem sei nun in Deutschland angekommen und müsse nun
gelöst werden. Deutschland könne sich daher keine Fehlleitung von Steuergeldern in
der Entwicklungshilfe mehr leisten. Nicht unmittelbar humanitäre Projekte müssten
weltweit identifiziert und kurzfristig gestoppt werden. Freiwerdende Mittel müssten zur
Integration der Flüchtlinge genutzt werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 30 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 8 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) befinden
sich weltweit aktuell über 65 Millionen Menschen auf der Flucht, wovon mehr als
80 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern leben.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
trug in einer Stellungnahme vor, dass Deutschland Anerkennung durch die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die

Zivilgesellschaft dafür erfahre, dass die Anstrengung zu Gunsten von Geflüchteten im
Inland gerade nicht mit einer Kürzung von Mitteln für die Partnerländer einhergingen,
Die Entwicklungspolitik habe einen enormen Bedeutungszuwachs erlangt.
Weiter führte das BMZ aus, dass der Entwicklungsausschuss der OECD die offizielle
Entwicklungsleistung (ODA) als öffentliche Leistung definiere, die mit dem Hauptziel
der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern
vergeben werde. Empfänger der ODA-Mittel seien Entwicklungsländer oder
internationale Organisationen, die die Mittel zugunsten von Entwicklungsländern
verwendeten. Es handele sich nicht primär um Mittel für Humanitäre Hilfe, sondern um
Mittel für nachhaltige Entwicklung. Dazu gehörten beispielsweise auch Beiträge zum
Klimaschutz. Eine Umwidmung der Mittel für Entwicklungsausgaben im Ausland zu
Mitteln für die Integration von Geflüchteten im Inland sei deshalb nicht vorgesehen.
Hierfür ständen andere öffentliche Gelder zur Verfügung.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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