Περιοχή: Γερμανία

Entwicklungszusammenarbeit - Höhe der Entwicklungshilfe

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

51 Υποστηρικτικό 51 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:57 μ.μ.

Pet 4-18-23-743-027967

Entwicklungszusammenarbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Höhe der Entwicklungshilfe mit der Menge der
verkauften Rüstungsgüter steigt. Weiterhin sollte die Höhe der Entwicklungshilfe mit
einem festen Minimal-Prozentsatz im Bundeshaushalt festgeschrieben werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, da durch die Ausfuhr von
Rüstungsgütern das Potential von Gewalt steige, sollte dies entsprechend nachhaltig
bei der Planung von Entwicklungshilfe berücksichtigt werden. Die nachhaltige
Verhinderung von Kriegen sei durch die Verbesserung von Lebenssituationen, Bildung
und Entwicklung der Länder zu erreichen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 51 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesregierung entscheidet nicht über den Verkauf von Rüstungsgütern,
sondern prüft im Wesentlichen unter außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen
Aspekten, ob Anträge auf Ausfuhr genehmigungsfähig sind. Die politischen
Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt
der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2008 sowie der Vertrag über den
Waffenhandel geben den Rahmen für die Genehmigungspraxis der Bundesregierung
vor. In die Entscheidungen über die Genehmigungsfähigkeit von Rüstungsexporten in

Entwicklungsländer fließt daher neben dem Menschenrechtskriterium und der
Beurteilung der äußeren und inneren Lage mit ein, inwieweit die nachhaltige
Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben
ernsthaft beeinträchtigt wird.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Entwicklungszusammenarbeit explizit nicht der
„Kompensation“ für Rüstungsexporte dient, sondern eigenständiger Ausdruck der
Verantwortung für die „Eine-Welt“ ist. Um das Ziel, 0,7 % des
Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official
Development Assistance, ODA) zur Verfügung zu stellen, werden die Mittel für
Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Bundeshaushalts gesteigert. Die
öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands wuchsen von 2013 bis 2014 um
14,2 % und beliefen sich im Jahr 2014 auf 12,486 Mrd. Euro. Die deutsche ODA-Quote
lag damit bei 0,42 % (2013: 0,38 %).
Die Finanzierung nachhaltiger Entwicklungsziele übersteigt jedoch das weltweite
ODA-Aufkommen um ein Vielfaches. Daher ist die Mobilisierung anderer Finanzströme
notwendig, insbesondere durch die Stärkung der Eigeneinnahmen von Entwicklungs-
und Schwellenländern, die Hebelung von Privatkapital sowie innovative
Finanzierungsinstrumente. Der letzte Bericht (2014) des Sekretariats der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss für Entwicklungshilfe
(OECD/DAC) zur Darstellung der Leistungen und Politik seiner Mitglieder sieht
Deutschland als Spitzenreiter in der Mobilisierung anderer Finanzmittel als ODA, etwa
durch die Unterstützung der Partnerländer beim Aufbau von Steuersystemen (in 2013
mit rund 2,1 Mio. US-Dollar) und bei ihrer Integration in die Weltwirtschaft (in 2013 mit
rund 5 Mrd. US-Dollar).
Entscheidend ist, ODA-Mittel wirksam und effizient einzusetzen. Staatliche Strukturen
müssen in der Lage sein, die externe finanzielle Unterstützung zu absorbieren und
effektiv umzusetzen. Zudem spielen gute Regierungsführung und
Entwicklungsorientierung der Partnerländer eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von
Entwicklungsgeldern. Nur wenn ein Mindestmaß an rechtsstaatlichen Strukturen,
Armutsorientierung, nachhaltiger Politikgestaltung und Schutz der Menschenrechte
gegeben ist und grundlegende Prinzipien und Werte wie Teilhabe, Transparenz und
Rechenschaftspflicht beachtet werden, hat eine staatliche Kooperation Aussicht auf
Erfolg. Der deutsche Ansatz zur Förderung von Good Governance bekennt sich daher
zu dem Ziel, grundlegende Werte guter Regierungsführung in unseren Partnerländern
und weltweit zu (be)fördern.

Jährlich bewertet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) intern die Entwicklungsorientierung der Partnerländer anhand von
fünf Kriterien, die gleichzeitig einen Anhaltspunkt darüber geben, was Deutschland
unter „Good Governance“ versteht: Armutsorientierte und nachhaltige
Politikgestaltung im Sinne der Agenda 2030, Schutz der Menschenrechte und
Menschenrechtssituation, Demokratie und rechtsstaatliche Mindeststandards,
Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates sowie kooperatives Verhalten in der
Staatengemeinschaft. Auch die Eigenverantwortung der Kooperationsländer für
Reformen wird dabei analysiert. Die Ergebnisse und daraus resultierenden
Empfehlungen - in welchem Umfang und wie mit Kooperationsländern
zusammengearbeitet werden sollte - fließen in die Entscheidungen zu Mittelzusagen
im Folgejahr ein.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zur
Erwägung zu überweisen, soweit gefordert wird, einen Prozentsatz (0,7%) für die
öffentliche Entwicklungszusammenarbeit festzulegen, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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