Dialog

Entwicklungszusammenarbeit - Unterscheidung zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Sammlung beendet

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09.02.2019, 03:24

Pet 4-18-23-743-038709 Entwicklungszusammenarbeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen
zu unterscheiden und in diesem Zusammenhang die Entwicklungshilfe der
Bundesrepublik Deutschland grundlegend zu verändern. Ziel müsse es sein, für
Wirtschaftsflüchtlinge Bleibeperspektiven in ihren Herkunftsländern zu schaffen.

Zur Begründung wird u. a. vorgetragen, die derzeitige Entwicklungshilfe sei in der
jetzigen Form nutzlos. Die geleisteten Gelder kämen nicht bei der Bevölkerung an.
Stattdessen wird vorgeschlagen, durch den kontrollierten Aufbau der
landesspezifischen Infrastruktur eine Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Insbesondere müssten die Menschen in der Landwirtschaft geschult werden und
ihnen landwirtschaftliche Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 53 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 15 Diskussionsbeiträge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Koalitionsparteien aus CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für
die 19. Wahlperiode unter anderem angekündigt, ihre Bemühungen in der
Entwicklungspolitik bzw. Entwicklungszusammenarbeit gerade auch vor dem
Hintergrund der Flüchtlingskrise forcieren zu wollen. Vorgesehen ist unter anderem
ein Marshallplan mit Afrika.

Unter Randziffer 7650 ff. des Koalitionsvertrages ist vereinbart, dass im Rahmen des
Marshallplans mit Afrika die Zusammenarbeit mit Reformpartner- und
G20-Compactländern verstärkt werden soll. Zur Umsetzung soll ein Ressortkreis
unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung gebildet werden. Schwerpunkte sollen ein Mittelstandsförder- und
Startup-Programm sein, um mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu
schaffen. Hierdurch soll eine Stärkung afrikanischer Angebote erreicht werden.
Vorgesehen ist darüber hinaus ein Programm für Ausbildungspartnerschaften und
zur Errichtung und Förderung von dezentralen erneuerbaren Energien.

Der Petitionsausschuss unterstützt diese Bestrebungen, mit denen auch die
wesentlichen Zielsetzungen der Petition abgebildet werden, und appelliert an die
Bundesregierung, diese politischen Vorhaben anzugehen. Er empfiehlt deshalb, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – als Material zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, um auf das mit der
Petition verfolgte Anliegen besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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