Aktuellen Entwurf der EU-einheitlichen Saisonarbeiterrichtlinie ablehnen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.04.2012, 18:11

Korrektur.
Neuer Petitionstext: Im Juli 2010 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung" veröffentlicht. (KOM(2010)379 endgültig)

Im Rahmen eines strategischen Planes zur legalen Zuwanderung in die EU soll auf einen vermeintlichen aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft reagiert werden.

Dabei wird neuerdings bei der Anwerbung von Saisonarbeiterin Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Staaten eine angebliche "triple-win-situation" unterstellt. Arbeitskräfte haben somit legale Möglichkeiten der Einreise und Arbeitsaufnahme in einem EU-Mitgliedsstaat. Der jeweilige Mitgliedsstaat kann auf diesem Wege seine temporären Arbeitskräftemängel beheben und schließlich sollen auch die Herkunftsstaaten von Rücküberweisungen profitieren.

Diese Richtlinie betrifft indirekt alle EU-Bürger, da wir alle auch Konsumenten landwirtschaftlicher Produkte sind.

Aktuell wird dieser Richtlinienentwurf in der Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten diskutiert.

Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Bundesregierung dazu auf, den Plan (bzw. den Entwurf der Richtlinie) der EU in seiner jetztigen Form abzulehnen. Neue Begründung: Hinter der offiziellen Legalität dieser Arbeitskräfteanwerbungen steht ein hohes Potential an Ausbeutung durch den die Arbeitgeber.

Kritiken am Entwurf der EU-einheitlichen Richtlinie:

- auf maximal sechs Monate berfristete befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse, die an den konkreten Arbeitsvertrag gebunden sind (Abhängigkeit)
- vor Einreise muss obligatorisch die "freiwillige Rückkehr nach Vertragsende" unterzeichnet werden
- im Zielland ist kein Wechsel des Aufenthaltsstatus möglich
- der Entwurf lässt offen, wer die Kosten der Hin- und Rückreise, Visa, Unterkunftskosten, Transportkosten vor Ort trägt
- der Entwurf lässt offen, was mit den Sozialversicherungsbeiträgen der (rückkehrenden) Saisonarbeiter passiert
- es ist keine Mitnahme von Familienangehörigen oder auch nur deren Besuch möglich
- Arbeitsmärkte und Tarifsysteme sind in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gestaltet, die Richtlinie sieht trotzdem keine einheitliche Lohnuntergrenze vor


Weitere damit in Zusammenhang stehende aktuelle/zukünftige Probleme der Saisonarbeiterrekrutierung in Europa:

- es wird ein neues System der "Gastarbeiteranwerbung" etabliert, bei der Integration nicht vorgesehen ist
- die jüngsten Präferenzen der Arbeitgeber bei der Saisonarbeiteranwerbung in Spanien waren sind Frauen mit minderjährigen Kindern im Herkunftsland
- transnationale Elternschaft ist in diesem Zusammenhang ein zunehmendes Phänomen, das zudem soziale Probleme in den Herkunfstländern erzeugt (in Marokko, aber auch Osteuropa, Lateinamerika)
- es wird Druck auf die länger ansässigen Arbeitnehmer ausgeübt, schlechte Arbeitsbedingungen und Löhne in der Landwirtschaft zu akzeptieren
- Die die SaisonarbeiterInnen sprechen in der Regel nicht die Sprache des Arbeitgebers, haben keinerlei Wissen über ihre Arbeitsrechte


Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
94 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern