Região: Holzminden
Ambiente

Meine Unterschrift für ein Landschaftsschutzgebiet ohne Massentierhaltung!

Requerente não público
A petição é dirigida a
Landkreis Holzminden
390 Apoiador 5 em Holzminden

O peticionário não entregou a petição.

390 Apoiador 5 em Holzminden

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

12/10/2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



05/05/2017 05:16

Korrektur des Textes.


Neuer Titel: Erhalt der aktuellen Regelung des Landschaftsschutzgebietes Sollingvorland-Wesertal
Meine Unterschrift für ein Landschaftsschutzgebiet ohne Massentierhaltung!



05/05/2017 05:13

Korrektur des Textes.


Neuer Petitionstext: Das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ soll nach dem Willen einer Mehrheit des Kreistages so geändert werden, dass der Bau großer Massentierhaltungsanlagen zugelassen wird.
Wir als Grüne kritisieren das von SPD, FDP und CDU angestrengte Verfahren zur Änderung des gültigen Landschaftsschutzgebietes. In der Kreistagssitzung am Freitag den 7. April wurde die Änderung beschlossen. Das ist eine Gefälligkeit für den Bau einer Massentierhaltung von 80.000 Hühnern bei Eschershausen und die Wiederauflage der Diskussion um die Ziegenfabrik bei Polle.
Mit dieser Petition wollen wir Unterschriften sammeln, um hiermit den Widerstand der Bevölkerungen gegen dieses unsinnige Vorhaben zu demonstrieren! Unterstützen Sie uns und machen Sie mit!
Wir können insbesondere die SPD nicht verstehen, die noch im Wahlkampf voller Überzeugung erklärt habe, das Landschaftsschutzgebiet habe sich bewährt und solle beibehalten werden. Hier wird für eine kleine Verbandslobby zu Lasten der Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger eine Abkehr von fortschrittlicher Agrar- und Umweltpolitik gemacht. Während SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Massentierhaltung mit all seinen negativen Folgen verhindern will, macht die örtliche SPD einen Kotau vor Unternehmerinteressen der FDP.
Tierwohl sowie der Schutz unserer schönen Landschaft im Weserbergland vor industriellen Stallanlagen mit zehntausenden Tieren hat Vorrang vor Einzelinteressen. Wir kündigten für umfangreiche Einwendungen und Proteste während des Verfahrens zur Neueinleitung an. Beim letzten Mal hatten sich mehr als 4.000 Bürgerinnen und Bürger für ein „Schutzgebiet ohne Massentierhaltung“ ausgesprochen. Auch die Behauptung die beschlossene und rechtskräftige Satzung sei „rechtswidrig“ durch die Landrätin in der letzten Sitzung, mache das Verfahren wegen der Voreingenommenheit zur Farce.
Fakt ist, sowohl die Fachaufsicht in Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben diese Rechtsauffassung der Verwaltung abgelehnt. Es steht 2:0 für die Rechtmäßigkeit der Satzung. Mit dem Eilverfahren soll nun ganz offenbar eine endgültige Entscheidung des Gerichts vermieden werden, so die Grünen. Denn dieses würde während eines laufenden Änderungsverfahrens vermutlich keine Entscheidung mehr treffen.
Der Beschluss des Verfahrens zur Änderung des LSG bedeutet aber noch nicht das Ende, der jetzigen Regelung, die
wollen keine Massentierhaltung zulässt. Umweltverbände können gegen die geplante Aufweichung Verbandsklage führen. Sollten sie hiermit erfolgreich sein, tritt wieder die „alte“ LSG als rechtskonforme Satzung und kein Aufweichen der Schutzgebietssatzung, sondern wollen den Erhalt der vielfältigen Landschaft, den Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und den Erhalt des Landschaftsbildes, auch um den sanften Tourismus nicht zu gefährden, der viele Menschen in Kraft.
unsere Region zieht.


Neue Begründung: In Deutschland gibt es rund 72.000 Tier-, Pflanzen- Große Massentierhaltungsanlagen ob von Hühnern, Schweinen oder Ziegen werden von uns abgelehnt und Pilzarten. Jede dritte Art ist daher sollten die gültigen Baubeschränkungen erhalten bleiben.
Wir fordern daher alle Kreistagsabgeordneten und die Landrätin auf, das Landschaftsschutzgebiet
in ihrem Bestand gefährdet. Das geht aus dem ersten umfassenden Artenschutz-Report hervor, den jetzt das Bundesamt seiner bisherigen Form und Inhalt im Sinne der Umwelt und der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, sich aktiv für Naturschutz (BfN) vorgelegt hat. Das nationale Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten, wurde bislang verfehlt. Eine Ursache dafür, ist die intensive Landwirtschaft, sagt BfN-Präsidentin Beate Jessel. Sie fordert, Schutzziele einzusetzen und keine Ausnahmeregelungen zuzulassen, die Anstrengungen im Naturschutz zu verstärken.
Dieser Aufforderung versucht der Landkreis Holzminden nachzukommen. Ein Weg und Mittel dazu ist
die Ausweisung von Schutzgebieten. Mit der Verordnung Qualität des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Sollingvorland-Wesertal, das mit annähernd 250 Quadratkilometern rund ein Drittel der Fläche beeinträchtigen könnten.
Bitte stimmen Sie in den Kreistagssitzungen für den Erhalt
des Holzmindener Kreisgebietes umfasst, hat der Kreistag Holzminden am 20. April mit seiner rot-grünen Mehrheit einen großen Schritt in die richtige Richtung getan, stellt Gerd Henke, Kreistagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und stellvertretender Landrat fest. Dass dieses klare Votum der Politik auf Veranlassung der Verwaltung nun vom Niedersächsischen Umweltministerium einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird, ist nicht schädlich, sondern wird die Position der Kreistagsmehrheit nur stärken, erklärt Henke.
Denn die durchschlagenden Argumente liegen auf Seiten derjenigen, die einen umfassenden Schutz des gesamten Gebietes mit seinen zwei Zonen fordern. Dass das grundsätzliche Verbot von Baumaßnahmen nicht nur in Zone 1, sondern auch in Zone 2 zu gelten halt, geht aus dem Charakter des EU-Vogelschutzgebietes Sollingvorland hervor, dass sich weitgehend mit Zone 2 deckt.
Der Schutzzweck für die Zone 2 ist insbesondere in der Erhaltung und der Entwicklung störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate zu sehen. Weitgehende Störungsfreiheit ist für bedrohte und unter strengem Schutz stehende Arten wie Rotmilan, Uhu, Grauspecht, Schwarzstorch, Neuntöter und Graureiher unabddingbar. Wo diese Bedingungen noch nicht gegeben sind, müssen sie hergestellt werden.
Der Bau von neuen Anlagen in dem LSG würde jeglichem Schutzzweck widersprechen und wäre kontraproduktiv. Die vorhandenen Flächen dürfen nicht weiter verbaut und versiegelt werden, sonst verlieren sie ihre Funktion als Nahrungs-, Rast- und Pufferflächen. Selbstverständlich vertragen die Flächen des Landschaftsschutzgebietes auch keine weiteren Immissionen in Form von Stickstoffen und Bioaerosolen aus zusätzlichen landwirtschaftlichen Anlagen. Auch eine weitere Flächenversiegelung mit damit einhergehender Zunahme von Kraftfahrzeugverkehr darf es im Schutzgebiet nicht geben, sie könnte die zu schützenden Arten vergrämen.
In unserer LSG-Verordnung haben wir als rot-grüne Kreistagsmehrheit für gut begründete Fälle Ausnahmen zugelassen. So kann die Erweiterung von baulichen Anlagen von einer Größe bis zu 400 Quadratmetern Fläche und vier Metern Höhe durch die Untere Naturschutzbehörde unter gewissen Bedingungen zugelassen werden. Bauanträge, die über diese Maße hinausgehen, können nur vom Kreistag im Wege der Teillöschung gestattet werden.
Wir haben unseren politischen Willen klar formuliert und gesagt, dass im gesamten Landschaftsschutzgebiet keine Anlagen der industriellen Massentierhaltung geduldet werden, macht Henke noch einmal klar.
Diese politische Zielsetzung ist mit der LSG-Verordnung Sollingvorland-Wesertal rechtlich sauber umgesetzt worden. Ich habe keinen Zweifel, dass sie der Überprüfung durch das niedersächsische Umweltministerium standhalten wird. Der Ankündigung von Interessen geleiteten Personen und Organisationen, die LSG-Verordnung auch nach einem positiven Testat aus Hannover zu beklagen, sehen wir gelassen entgegen.
Schutzgebietes entsprechend ab.


Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


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