Erhöhung der Erschwerniszulage für Polizisten

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)

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대화 완료

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  1. 시작됨 2017
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소식

2019. 06. 04. 오전 6:05

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04.06.2019: Baden-Württemberg will Modell „Bayern“ übernehmen:
GdP-Forderung „Erhöhung der Erschwerniszulage“ nimmt Fahrt auf:
Lageorientierte Dienst (LOD) soll angehoben werden!

Stuttgart/Mannheim: Am 28. September 2017 hatte sich der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg mit einer Mannheimer Petition befasst, die aus den Reihen der Polizei kam. Die hatte der Mannheimer GdP-Vorsitzende, Thomas Mohr, im Frühjahr 2017 eingereicht, nachdem er dafür 13.540 Unterschriften in nur 56 Tagen gesammelt hatte. Mohr wurde auch zur Anhörung in den Ausschuss geladen. Leider wurde der Petition nicht entsprochen. Die Petition wurde lediglich als „Arbeitsmaterial“ der Landesregierung übergeben.

Der GdP-Beirat, als höchstes Gremium der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Baden-Württemberg, außerhalb der Landesdelegiertentage, tagte wenige Monate nach der negativen Petitionsentscheidung.

Die Delegierten stimmten damals über den Antrag von Thomas Mohr ab, ein Musterklageverfahren zur Erhöhung der Erschwerniszulage (Lageorientierter Dienst) zu führen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Nun nimmt unsere GdP-Forderung Fahrt auf. Wie uns Innenminister Thomas Strobl und Staatssekretär Julian Würtenberger informierte, soll der Lageorientierte Dienst (LOD), auf das Niveau wie in Bayern, bei den nächsten Haushaltberatungen, angehoben werden. Das würde bedeuten, dass der LOD auf mindestens 5 Euro ansteigt.

„Das sind natürlich erfreuliche Nachrichten, dass die Politik unserer Forderung nun nachkommen will.“, so die erste Reaktion des GdP-Landesvorsitzenden Hans-Jürgen Kirstein. Die GdP hat deshalb das Klagevorhaben gestoppt und begrüßt den guten Willen des Innenministers.

Die derzeitige Vergütung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienststunden ist, nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), nicht zufriedenstellend und entspricht nicht annähernd dem was notwendig und erforderlich wäre, um diese Dienste der Polizisten auch nur angemessen zu entlohnen.

So werden beispielsweise an Sonn- und Feiertagen lediglich 3,29 Euro/Std und an anderen Nachtdiensten unter der Woche nur 1,28 Euro/Std., als Teil der Erschwerniszulagen, den sogenannten Lageorientierten Dienst (LOD), gezahlt.

„Uns war es immer wichtig, dass man denen die Lageorientierten Dienst (LOD) leisten, auch dafür die entsprechende Entlohnung gibt. Das sind überwiegen die Streifen- und Kripobeamten im Schichtdienst und die Polizistinnen und Polizisten der Einsatzorganisationen.“, so Thomas Mohr.


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