Erlass eines Abstandswahrungsgesetzes zwischen Biogasanlagen & Wohnbebauung

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Herr Frank Gregorzewski, Niedersaechsisches Ministerium fuer Umwelt
1.048 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  1. Ξεκίνησε 2013
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19/06/2013, 11:21 μ.μ.

Korrektur eines Tippfehlers
Neuer Petitionstext: Seit Oktober 2011 fuehren wir einen Rechtsstreit gegen die Errichtung einer bereits vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigten priviligierten Biogasanlage, die unmittelbar vor unserem denkmalgeschuetzen Bauernhof, den wir als Wohnstaette und als Gasthof "Kathenhof" ( www.kathenhof.com) nutzten, entstehen soll. Unser Hof wird hinter dieser monstroesen industriellen Methangasanlage schlichtweg verschwinden. Wir fuerchten nicht nur um unsere Existenz, den Wertverlust unserer Immobilie und den Verlust unserer Lebensqualitaet, sondern auch um unsere Gesundheit, denn die Outputstoffe der Biogasanlagen wie Methan, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sind Atemgifte. Ferner ist Formaldehyd im "gereingten" Abgas von den Blockheizkraftwerken enthalten und die Giftigkeit dieses Stoffes wirkt bei laengerfristiger Exposition krebserregend.
Dem Genehmigungsbescheid sind diesbzgl. verwirrende Grenzwerte zu entnehmen. So darf das Abgas nicht mehr als 60mg/m3 Abluft enthalten. Wie sollen Anwohner aber wissen, ob dieser Wert eingehalten wird? Warum gibt es nicht einfach ein Gesetz, dass Sicherheitsabstaende zu emittierenden Anlagen festlegt? Hierzu werden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die "Kommission fuer Anlagensicherheit" des Bundesministeriums raet zu einem Abstand von 398 m zwischen Biogasanlage und Wohnbebauung. Dieser Abstand wird in unserem Fall um ueber 300 m unterschritten. Ebenso beunruhigend ist, dass Ammoniak ( welches Pflanzen absterben lassen kann ) bei der Gaerresttrocknung entweicht. Anhand der Inputmenge ergibt sich in unserem Fall ein Wert von 30mg/m3, fuer den die 'Landwirtschaftskammer Niedersachsen' einen Abstand von 180 m zu empfindlichen Pflanzen vorschlaegt. Folglich ist unser 200 Jahre alter Eichenbestand gefaehrdet, denn dieser wird sich nur ca. 50 m von der Biogasanlage entfernt befinden.
Wir haben unsere Bedenken im Niedersaechsischen Ministerium fuer Umwelt ( Referat 33, Anlagensicherheit, Stoerfallvorsorge ) vorgetragen. Herr Gregorzewski liess uns folgende Antwort zukommen:" Das Wohnen im Aussenbereich ist mit einem immissionsschutzrechtlich geringeren Schutzanspruch verbunden. Zu ihrer Frage nach einem Abstandswahrungsgesetz teile ich Ihnen mit, dass mir hierzu keine Gesetzesinitiativen bekannt sind. Nach der aktuellen Rechtslage sind im vorliegenden Fall keine Abstandsregelungen heranzuziehen."
Wir fragen uns, ob denn der Mensch im Aussenbereich gesundheitlich belastbarer ist? Wer erlaesst denn diese sogenannten Zumutbarkeitskriterien? Sicherlich niemand, der im Aussenbereich lebt. In unserem Fall kam dieser mangelnde Schutzanspruch bereits zweimal zum Tragen. 1996 wurde ein Schweinemaststall 150 m vor unserem Hof errichtet. Dieser Stall soll nun durch die Biogasanlage "aufgewertet" werden. Seit 2001 rotieren 5 laermende Windraeder hinter unserem Hof ( Abstaende zw. 400 m - 700 m). Der Windpark wird 24 Std. an 365 Tagen im Jahr betrieben. Gleiche Betriebszeiten werden in Zukunft auch fuer die Biogasanlage gelten. 12.000t Gelfuegelmist und Guelle werden dann durch LKWs und Traktoren angeliefert. Schon alleine der Verlust der Lebensqualitaet der uns durch die Laermbelaestigung hier zugemutet wird, ist nicht nachvollziehbar . Selbstverstandlich wird im Genehmigungsbescheid auf einzuhaltende Immissions-Richtwerte fuer Laerm und Geruch hingeweisen. Gewissheit, ob diese Werte ueberhaupt eingehalten werden koennen, erhaelt man aber erst nach dem Bau der Anlage, aber auch nur dann, wenn man als Anwohner ein kostspieliges Immissionsgutachten in Auftrag gibt.
Die bundesweit aktive "Inititiative mit Weitblick" aktiven "Initiativen-mit-Weitblick" ( www.initiative-mit-weitblick.de href="http://www.initiativen-mit-weitblick.de" rel="nofollow">www.initiativen-mit-weitblick.de ), die u.a. Aufklaerungsarbeit zu Biogasanlagen leistet, leisten, gab erst juengst bekannt, dass viele priviligierte Anlagen zum einen die Voraussetzungen und Gesetzesauflagen nicht erfuellen und zum anderen bereits im Vorfeld nicht haetten gebaut werden duerfen. Nicht ohne Grund havarieren woechentlich Biogasanlagen, weil fachmaennische Aufsicht und Betriebsfuehrung fehlen. Bei groesseren Stoerfallen in der juengsten Vergangenheit kam es neben erheblichen Umweltschaeden auch zum Verlust von Menschenleben ( s. hierzu u.a. Spiegel 29/2012, "Die Bauernopfer" ).


19/06/2013, 3:15 μ.μ.

Stilistische Aenderung & Korrektur von Tippfehlern
Neuer Petitionstext: Seit Oktober 2011 fuehren wir einen Rechtsstreit gegen die Errichtungen Errichtung einer bereits vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigten priviligierten Biogasanlage, die unmittelbar vor unserem denkmalgeschuetzen Bauernhof, den wir als Wohnstaette und als Gasthof
"Kathenhof" ( www.kathenhof.com ) rel="nofollow">www.kathenhof.com) nutzten, entstehen soll. Unser Hof wird hinter dieser monstroesen industriellen Methangasanlage schlichtweg verschwinden. Wir fuerchten nicht nur um unsere Existenz, den Wertverlust unserer Immobilie und den Verlust unserer Lebensqualitaet, sondern auch um unsere Gesundheit, denn die Outputstoffe der Biogasanlagen wie Methan, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sind Atemgifte. U.a. Ferner ist Formaldehyd im "gereingten" Abgas von den Blockheizkraftwerken enthalten und die Giftigkeit dieses Stoffes wirkt bei laengerfristiger Exposition krebserregend.
Dem Genehmigungsbescheid sind diesbzgl. verwirrende Grenzwerte zu entnehmen. So darf das Abgas nicht mehr als 60mg/m3 Abluft enthalten. Wie sollen Anwohner aber wissen, ob dieser Wert ueberhaupt eingehalten wird? Warum gibt es immer noch kein nicht einfach ein Gesetz, dass Sicherheitsabstaende zu emittierenden Anlagen festlegt? Es Hierzu werden hierzu lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die "Kommission fuer Anlagensicherheit" des Bundesministeriums raet zu einem Abstand von 398 m zwischen Biogasanlage und Wohnbebauung. Dieser Abstand wird in unserem Fall um ueber 300 m unterschritten. Ferner entweicht Ammoniak, Ebenso beunruhigend ist, dass Ammoniak ( welches Pflanzen absterben laesst, lassen kann ) bei der Gaerrestrocknung. Gaerresttrocknung entweicht. Anhand der Inputmenge ergibt sich hier fuer uns in unserem Fall ein Wert von 30mg/m3. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen schlaegt bei diesem Wert 30mg/m3, fuer den die 'Landwirtschaftskammer Niedersachsen' einen Abstand von 180 m zu empfindlichen Pflanzen vor. vorschlaegt. Folglich duerfen wir nun auch noch das Absterben unseres ueber ist unser 200 Jahre alten Eichenbestandes befuerchten, da alter Eichenbestand gefaehrdet, denn dieser wird sich nur ca ca. 50 m von der "Bio"gasanlage Biogasanlage entfernt ist. befinden.
Wir haben unsere Bedenken im Niedersaechsischen Ministerium fuer Umwelt ( Referat 33, Anlagensicherheit, Stoerfallvorsorge ) vorgetragen. Herr Gregorzewski liesst liess uns folgende Antwort zukommen:" Das Wohnen im Aussenbereich ist mit einem immissionsschutzrechtlich geringeren Schutzanspruch verbunden. Zu ihrer Frage nach einem Abstandswahrungsgesetz teile ich Ihnen mit, dass mir hierzu keine Gesetzesinitiativen bekannt sind. Nach der aktuellen Rechtslage sind im vorliegenden Fall keine Abstandsregelungen heranzuziehen."
Diese Antwort ist schlichtweg unverschaemt. Ist Wir fragen uns, ob denn der Mensch im Aussenbereich gesundheitlich belastbarer? belastbarer ist? Wer erlaesst denn solche diese sogenannten Zumutbarkeitskriterien? Doch sicherlich Sicherlich niemand, der im sogeannten Aussenbereich lebt? lebt. In unserem Fall kam dieser mangelnde Schutzanspruch bereits zweimal zum Tragen. 1996 wurde ein Schweinemaststall 150 m vor unserem Hof errichtet. Dieser Stall soll nun durch die Biogasanlage "aufgewertet" werden. Seit 2001 rotieren 5 laermende Windraeder hinter unserem Hof ( Abstaende zw. 400 m - 700 m). Der Windpark wird 24 Std. an 365 Tagen im Jahr betrieben. Gleiche Betriebszeiten werden in Zukunft auch fuer die Biogasanlage gelten. 12.000t Gelfuegelmist und Guelle werden dann durch LKWs und Traktoren angeliefert. Schon alleine der Verlust der Lebensqualitaet der uns durch die Laermbelaestigung hier zugemutet wird, ist nicht nachvollziehbar . Selbstverstandlich wird im Genehmigungsbescheid auf einzuhaltende Immissions-Richtwerte fuer Laerm und Geruch hingeweisen. Gewissheit, ob diese Werte ueberhaupt eingehalten werden koennen, erhaelt man aber erst nach dem Bau der Anlage, aber auch nur dann, wenn man als Anwohner ein kostspieliges Immissionsgutachten in Auftrag gibt.
Inzwischen ist Die bundesweit aktive "Inititiative mit Weitblick" ( www.initiative-mit-weitblick.de ), die u.a. Aufklaerungsarbeit zu Biogasanlagen leistet, gab erst juengst bekannt, dass viele priviligierte Anlagen zum einen die Voraussetzungen und Gesetzesauflagen nicht erfuellen ( somit gar und zum anderen bereits im Vorfeld nicht haetten gebaut werden duerfen ) und nicht gesetzeskonform von unwissenden Landwirten betrieben werden. duerfen. Nicht ohne Grund havarieren woechentlich Biogasanlagen, weil fachmaennische Aufsicht und Betriebsfuehrung fehlen. Bei groesseren Stoerfallen in der juengsten Vergangenheit kam es neben erheblichen Umweltschaeden auch zum Verlust von Menschenleben ( s. hierzu u.a. Spiegel 29/2012, "Die Bauernopfer" ). Neue Begründung: Es liegen inzwischen zuviele Fallstudien vor, in denen betroffene Buerger den Kampf gegen die Errichtung einer emittierenden Biogasanlage verloren haben, denn die zustaendigen Behoerden wollen die Risiken einfach Risiken, die von den Anlagen ausgehen, nicht eingestehen. Wir sind durchaus kein Einzelfall. In unserer Region ( Landkreis Vechta/ Cloppenburg ) ist der Wildwuchs von Biogasanlagen besonders anschaulich. Viele der betroffenen Buerger konnten die finanziellen Risiken eines Prozesses einfach nicht tragen, um zu erreichen, was laengst durch den Der Gesetzgeber haette geregelt werden koennen. Dem Erlass eines Abstandswahrungsgesetzes schon laengst handeln und zum Schutz von Anwohnern steht offensichtlich das wirtschaftliche Interesse des Vorhabentraegers gegenueber. ein Abstandswahrungsgesetz erlassen muessen. Wirtschaftlichen Interessen scheinen aber die einzigen zu sein, die verfolgt werden.
Die Gewerbeaufsichtsaemter duerfen sich nicht laenger den aktuellen Forschungsergebnissen und vorliegenden Unfallmeldungen gegenueber verschliessen und zulassen, dass Menschen unmittelbar neben einer Anlage leben muessen, die nicht einmal von ausgebildetem Fachpersonal betrieben wird. Fotos die stuemperhafte Wartungsarbeiten und Schaeden an Biogasanlagen veranschaulichen finden Sie u.a. unter www.das-ib.de. rel="nofollow">www.das-ib.de". Unter diesem Aspekt ist es besonders besorgniserregend, dass unser Nachbar die Biogasanlage groessttenteils groesstenteils selber bauen darf. HILFE! Hilfe!

Wird diese industrielle Anlage gebaut, dann leben wir fortan in Angst, denn Stoerfaelle kuendigen sich nicht an. Darueberhinaus verlieren wir mit der Errichtung unsere Kunden, somit die Existenz, unsere Lebensqualitaet und unsere Gesundheit: kurzum kurzum: wir verlieren wir alles. Alles.

Bitte unterstuetzten Sie uns mit Ihrer Unterschrift in dem Kampf gegen die Errichtung der Biogasanlage, damit es uns gelingt endlich einen Praezedenzfall fuer das Land Niedersachsen zu schaffen und es somit in Zukunft kein aussichtsloses Unterfangen mehr ist, gegen diese soziale Ungerechtigkeit anzugehen.

Vielen Dank

Familie Dierken vom Kathenhof, Ellenstedt


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