Regija: Njemačka

Erneuerbare Energien - Aufhebung von Schutzzöllen für chinesische Solar-/Photovoltaikmodule

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Potpora 33 u Njemačka

Peticija je odbijena.

33 Potpora 33 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

05. 01. 2019. 03:25

Pet 1-18-09-752-042441 Erneuerbare Energien

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Schutzzölle für chinesische
Solarmodule/Fotovoltaikmodule aufzuheben.

Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 33 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Schutzzölle für chinesische Solarmodule/Photovoltaikmodule nichts bewirkt hätten.
Der Konzern Solarworld sei bereits „pleite“, viele andere Anbieter würden folgen.
Entfielen die Schutzzölle, würden die Preise für die Fotovoltaikanlagen sinken und es
gebe mehr Aufträge für die Solarteure und Monteure. Da die Solarmodule von China
subventioniert würden, zahle China faktisch für die Fotovoltaikanlagen auf deutschen
Dächern. Dies sei eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss stellt zunächst fest, dass die Handelspolitischen Schutzinstrumente
Teil der Gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union (EU) sind. Die
diesbezüglichen Entscheidungen werden auf der Grundlage von Vorschlägen der
EU-Kommission (KOM) unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in Brüssel getroffen.
Dementsprechend erlässt die KOM – früher der Rat – die jeweiligen
Durchführungsverordnungen.

So wurden im Dezember 2013 durch Durchführungsverordnungen des Rates
endgültige Antidumpingzölle und Ausgleichszölle auf Einfuhren von
Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon
(Zellen) mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren erlassen. Mit
Durchführungsverordnungen der KOM vom März 2017 wurde die Geltungsdauer
dieser Maßnahmen um weitere 18 Monate verlängert, sie galten bis zum
September 2018 fort.

Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission nach Befassung des EU-Ausschusses
„Handelspolitische Schutzinstrumente“ erklärt, dass die Antidumping- und
Antisubventionsmaßnahmen der EU bei Solarmodulen und –zellen aus China zum
3. September 2018 auslaufen. Der Vorschlag der KOM, keine Überprüfung vor dem
Auslaufen der Maßnahmen einzuleiten, war zuvor von der Mehrheit der
Mitgliedstaaten der EU unterstützt worden, darunter auch von Deutschland.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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