Regione: Vokietija

Erneuerbare Energien - Bundeseinheitliche Regelungen der Anforderungen an Immission- und Emissionswerte von Windkraftanlagen

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Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Palaikantis 9 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

9 Palaikantis 9 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2019-03-07 03:23

Pet 1-18-09-752-036743 Erneuerbare Energien

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Anforderungen an Immissions- und
Emissionswerte von Windkraftanlagen sowie an deren Wirtschaftlichkeit
bundeseinheitlich geregelt werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 47 Mitzeichnungen und 41 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es in jedem
der 16 Bundesländer der Bundesrepublik eigenständige Gesetze bzw. Regelungen
gebe. Es würden viele Anreize geschaffen, in Windparks zu investieren. Diese
stellten jedoch einen Eingriff in die Lebensqualität der Anwohner und der Tiere dar
und beeinträchtigten das Landschaftsbild. Die Energiewende solle bundeseinheitlich
koordiniert werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss hält einführend fest, dass die Energiewende gegenwärtig eines der
zentralen Politikfelder ist. Mit Beginn der zurückliegenden 18. Legislaturperiode ist
die Energiewende in eine neue Phase eingetreten. Die Herausforderungen einer
erfolgreichen Energiewende betreffen das Gesamtsystem, also konkret das
Zusammenspiel von steigenden Anteilen erneuerbarer Energien mit flexibler
Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern, der Einbeziehung der Verbraucher
sowie dem Ausbau der Netze in Deutschland, insbesondere auch im Zusammenspiel
mit den europäischen Nachbarn. Mit der 10-Punkte-Energie-Agenda des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde diese
gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der 18. Legislaturperiode systematisch und
planbar gestaltet und unter enger Einbindung aller betroffenen Akteure, auch der
Länder, umgesetzt. Die Agenda zeigt die zentralen Vorhaben zur Energiewende und
verzahnt die verschiedenen Handlungsfelder der Energiewende zeitlich und
inhaltlich. Hierzu gehört neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vor
allem die Gestaltung eines Strommarktes, in dem konventionelle und erneuerbare
Stromgewinnung ineinandergreifen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass durch die Umstellung des Fördersystems im
Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2017) von
staatlich festgelegter Vergütung auf Ausschreibungen eine erhöhte Kosteneffizienz
und damit sinkende Vergütungshöhen im Bereich der erneuerbaren Energien
erwartet werden. Auch hat die Ausschreibung den Vorteil, dass die Ausbaumengen
und damit die maximal möglichen Zubaumengen ganz konkret gesteuert werden
können. Mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen EEG 2017 wird also nicht nur
die Vergütungshöhe für Windenergie durch Ausschreibungen ermittelt, sondern auch
die Zubaumenge konkret gesteuert. Bei Windenergie an Land werden pro Jahr
2.800 Megawatt ausgeschrieben. Nach einer Übergangsphase in den Jahren 2017
und 2018 wird sich der Zubau pro Jahr in etwa auf diesen Werten einpendeln. Bei
der Offshore-Windenergie ist langfristig ein Zubau auf 15.000 Megawatt bis zum Jahr
2030 vorgesehen. Um möglichen Netzengpässen zu begegnen, wurde im EEG 2017
darüber hinaus mit dem Instrument des sogenannten Netzausbaugebiets in
Norddeutschland vorübergehend eine Obergrenze für den Zubau bei der
Windenergie an Land in dieser Region festgelegt. Auch für die Windenergie auf See
wurden im EEG 2017 vor dem Hintergrund möglicher Netzengpässe Obergrenzen für
den jährlichen Zubau vor allem in den Jahren 2021 bis 2025 festgelegt.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Genehmigungsverfahren
zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bundesweit einheitlich geregelt sind.
So werden beispielsweise bundesweit nach einheitlichen Vorgaben die zu
erwartenden Geräuschimmissionen durch Windenergieanlagen auf Grundlage der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die
Förderbedingungen bei der Windenergienutzung an Land sind im EEG so
ausgestaltet, dass für den Bau von Windenergieanlagen an Standorten mit
unterschiedlichen Winderträgen vergleichbare Investitionsanreize gesetzt werden.
Dabei werden überhöhte Rendite an sehr guten Standorten verhindert. Seit Anfang
des Jahres 2017 wird die Höhe von Vergütungen für Strom aus Windenergie an Land
wettbewerblich in Ausschreibungsverfahren ermittelt. Dabei werden die
Vergütungshöhen weiterhin in Abhängigkeit vom Windertrag korrigiert, um einen
möglichst intensiven Wettbewerb auch zwischen Standorten mit unterschiedlichen
Windstärken zu erreichen. Letztlich verhindert dieses Vorgehen auch zu hohe
Rendite an guten bis sehr guten Standorten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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