Kraj : Německo

Erneuerbare Energien - Förderung der Elektromobilität (in Bezug auf die Stromzahlung an Ladesäulen für E-Fahrzeuge)

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 48 v Německo

Petice nebyla splněna

48 48 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2017
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

26. 01. 2019 3:24

Pet 1-18-09-752-041610 Erneuerbare Energien

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Elektomobilität durch ein vereinfachtes und
vereinheitlichtes Bezahlungssystem zu fördern. Betreiber von Ladesäulen sollen dazu
verpflichtet werden, Barzahlung in Euro oder bargeldlose Bezahlungssysteme
anzuwenden. Zur beschleunigten Umstellung soll der Strom ab sofort bis zur
Umstellung kostenlos abgegeben werden.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 48 Mitzeichnungen und
acht Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, 80 Prozent der
Energie von Elektrofahrzeugen werde nachts in der eigenen privaten Garage geladen.
Nur bei auswärtigen Fahrten müsse an einer Ladesäule nachgeladen werden. Sehr
viele Ladesäulenbetreiber setzten derzeit auf ein proprietäres Bezahlsystem: Die
Fahrerinnen und Fahrer müssten einen Fahrstromvertrag abschließen, auf eine
Freischaltkarte warten und erst dann könne die Ladesäule genutzt werden. Das
erfordere genau zu planen, wo nachgeladen werden solle. Um dies zu ändern, sollten
die Betreiber von Ladesäulen verpflichtet werden, bargeldlose Bezahlsysteme mit
EC- oder Kreditkartenzahlung oder Freischalt-Anrufe per Mobiltelefon anzubieten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss bestätigt zunächst, dass sich die Elektromobilität nur
durchsetzen kann, wenn das Laden und Bezahlen anbieterübergreifend sicher,
transparent und kundenfreundlich möglich sind. Grundvoraussetzung dafür ist
Interoperabilität bei Authentifizierungs- und Bezahlsystemen.
Elektromobilitätsnutzerinnen und -nutzer können jetzt schon zum Bezahlen einen
Fahrstromvertrag mit ihrem Mobilitätsanbieter oder mit ihrem Energieversorger
abschließen. Durch das eRoaming, das die Industrie in Eigenregie geschaffen hat, ist
es möglich, an Ladepunkten fremder Anbieter zu laden und Strom über den eigenen
Vertrag abzurechnen. Gesetzliche Vorgaben werden für eRoaming nicht erforderlich.

In der EU-Richtlinie für den Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe ist
jedoch festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten den ad-hoc-Zugang zu
Ladeeinrichtungen ermöglichen müssen, ohne dass ein auf Dauer angelegtes
Vertragsverhältnis zu einem Mobilitäts- oder Stromanbieter geschlossen werden
muss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher
gemeinsam mit den Bundesländern eine Änderung der Ladesäulenverordnung
erarbeitet, um den „ad-hoc-Zugang“ zu Ladeeinrichtungen zu regeln. Betreiber von
öffentlich zugänglichen Ladepunkten haben danach jeder Nutzerin und jedem Nutzer
eines Elektrofahrzeugs das Laden zu ermöglichen, auch wenn kein langfristiger
Stromlieferungsvertrag vorliegt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen durch den „ad-hoc-Zugang“ zu
Ladeeinrichtungen im Rahmen der Ladesäulenverordnung teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung (PDF)


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