Alueella: Thüringen
Valintaikkuna

Errichtung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung „Fortuna“ bei Weida (B92/B175) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

23.10.2018 klo 4.39

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 57. Sitzung am 18. Oktober 2018 abschließend beraten. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Ausschuss neben den von dem Petenten eingereichten Unterlagen sowie dessen Ausführungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 16. Mai 2018 die Stellungnahmen des Landesregierung und das Ergebnis der Beratungen der Angelegenheit im mitberatenden Fachausschuss (Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten) berücksichtigt. Dieser hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesstraße (B) 92 zwischen den Netzknoten bei Hohenölsen und Gera zu den am höchsten belasteten Bundesstraßen Ostthüringens mit beträchtlicher Unfallhäufigkeit gehört. Insgesamt entspricht der Ausbaugrad der B 92 nicht den verkehrlichen Bedürfnissen. Nach der Auffassung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sollten bis zur Entscheidung durch den Bund und der anschließenden Bauausführung Zwischenlösungen für die Minderung der Unfallgefahr an der Kreuzung und auf der Streckenführung geprüft und eingeleitet werden.

Der Petitionsausschuss hat daher im Ergebnis seiner Beratung beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, dem in der Petition vorgebrachten Anliegen dahingehend zu folgen, dass die Landesregierung die notwendigen straßenbaulichen Maßnahmen sowohl am Knoten Fortuna als auch zwischen den Knoten Hohenölsen und Weida beschleunigt plant und den Bund bittet, die geeigneten Maßnahmen vorrangig zu entscheiden (§ 17 Nr. 1 a) Thüringer Petitionsgesetz).

Darüber hinaus bittet der Petitionsausschuss die Landesregierung, die notwendigen Planungsmittel zur Verfügung zu stellen, um die Vorplanungen zur Schaffung einer sicheren Lösung voranzutreiben sowie alle weiteren Schritte zu veranlassen.

Abschließend bittet der Petitionsausschuss die Landesregierung, mit den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, Zwischenlösungen zu prüfen (Geschwindigkeitsreduzierung möglichst auf 50 km/h, Warnbeschilderung sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen).

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass mithilfe der vorgenannten Maßnahmen die Möglichkeit zur zeitnahen Entschärfung der verkehrlichen Situation an der Kreuzung B 92 / B 175 „Fortuna“ bei Weida besteht.

Die Landesregierung ist gehalten, dem Petitionsausschuss innerhalb von acht Wochen einen schriftlichen Bericht über die Ausführung des Beschlusses nach § 17 Nr. 1 a) ThürPetG zu geben. Hierüber wird zu gegebener Zeit auf der Petitionsplattform informiert.


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