Erstattung KiTa Gebühren für Dezember

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
426 426 u Schleswig-Holstein

Peticija je zaključena.

426 426 u Schleswig-Holstein

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2021
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

25. 03. 2021. 03:36

23.03.2021Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.Das Gesundheitsministerium führt zum Sachverhalt aus, dass im Frühjahr 2020 während des ersten Lockdowns eine dreimonatige Elternbeitragsfreistellung festgelegt worden sei. Hierbei sei keine Abrechnung der einzelnen Tage, an denen ein Betretungsverbot bestanden habe, vorgenommen worden, sondern den Eltern seien pauschal für drei Monate die Beiträge erstattet worden. Dies sei unabhängig davon gewesen, ob die Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen hätten oder nicht.Zum 16. Dezember 2020 seien als Reaktion auf das dynamische Pandemiegeschehens abermals Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen ausgesprochen worden. Aufgrund der sehr geringen Anzahl an fehlenden Betreuungstagen im Dezember 2020, welche bedingt waren durch planmäßige Schließzeiten und Feiertage, sei von einer landesseitigen Erstattung für diesen kurzen Zeitraum abgesehen worden. Jedoch sei für die Monate im Jahr 2021, in denen das Betreten von Kindertageseinrichtungen durch eine Rechtsverordnung nach § 32 oder durch eine Schutzmaßnahme nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt beziehungsweise mit Besuchsbeschränkungen verbunden ist, eine Beitragsfreistellung vorgesehen. In den Zeiten der Notbetreuung gelte die Freistellung von den Elternbeiträgen wieder unabhängig von der Inanspruchnahme derselben.Der Petitionsausschuss hält die Regelung für den Dezember mit Blick auf die unabhängig von einer Inanspruchnahme gewährte dreimonatige Erstattung im Frühling und den wenigen regulären Öffnungstagen ab dem 16. Dezember für vertretbar. Er unterstützt, dass der Landtag mit der Änderung des neuen Kindertagesförderungsgesetzes eine verlässliche Regelung für 2021 geschaffen hat, von der die Eltern bereits im Januar profitieren konnten.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 19. bis 21. Mai 2021.


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