Erstattung KiTa Gebühren für Dezember

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
426 Atbalstošs 426 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

426 Atbalstošs 426 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

25.03.2021 03:36

23.03.2021Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.Das Gesundheitsministerium führt zum Sachverhalt aus, dass im Frühjahr 2020 während des ersten Lockdowns eine dreimonatige Elternbeitragsfreistellung festgelegt worden sei. Hierbei sei keine Abrechnung der einzelnen Tage, an denen ein Betretungsverbot bestanden habe, vorgenommen worden, sondern den Eltern seien pauschal für drei Monate die Beiträge erstattet worden. Dies sei unabhängig davon gewesen, ob die Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen hätten oder nicht.Zum 16. Dezember 2020 seien als Reaktion auf das dynamische Pandemiegeschehens abermals Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen ausgesprochen worden. Aufgrund der sehr geringen Anzahl an fehlenden Betreuungstagen im Dezember 2020, welche bedingt waren durch planmäßige Schließzeiten und Feiertage, sei von einer landesseitigen Erstattung für diesen kurzen Zeitraum abgesehen worden. Jedoch sei für die Monate im Jahr 2021, in denen das Betreten von Kindertageseinrichtungen durch eine Rechtsverordnung nach § 32 oder durch eine Schutzmaßnahme nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt beziehungsweise mit Besuchsbeschränkungen verbunden ist, eine Beitragsfreistellung vorgesehen. In den Zeiten der Notbetreuung gelte die Freistellung von den Elternbeiträgen wieder unabhängig von der Inanspruchnahme derselben.Der Petitionsausschuss hält die Regelung für den Dezember mit Blick auf die unabhängig von einer Inanspruchnahme gewährte dreimonatige Erstattung im Frühling und den wenigen regulären Öffnungstagen ab dem 16. Dezember für vertretbar. Er unterstützt, dass der Landtag mit der Änderung des neuen Kindertagesförderungsgesetzes eine verlässliche Regelung für 2021 geschaffen hat, von der die Eltern bereits im Januar profitieren konnten.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 19. bis 21. Mai 2021.


Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt