Erzieher-Abschlusspraktikanten in Schulhorten vergüten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
82 Ondersteunend 82 in Thüringen

De petitie is afgesloten

82 Ondersteunend 82 in Thüringen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2019
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Thüringer Landtages .

08-06-2019 04:37

Die Petition wurde am 11. Februar 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von 82 Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentliche Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat daher zu der Petition keine öffentliche Anhörung des Petenten durchgeführt.

Unabhängig davon hat sich der Ausschuss jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. In seine Beschlussfassung hat er die entsprechenden Ausführungen des insoweit zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.

Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher an den Thüringer Fachschulen beinhaltet ein Berufspraktikum nach § 32 Thüringer Fachschulordnung für den Fachbereich Sozialwesen (ThürFSO-SW). § 33 ThürFSO-SW beschreibt, welche Voraussetzungen eine Einrichtung erfüllen muss, um als geeignete Ausbildungsstätte für die berufspraktische Ausbildung infrage zu kommen. Die Horte der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen (§ 10 ThürSchG) erfüllen diese Voraussetzungen, d.h. das Berufspraktikum kann auch an einem Hort absolviert werden.

Die Interessenten müssen sich hierfür beim zuständigen staatlichen Schulamt bewerben. Hat die Bewerbung Erfolg, schließt der Bewerber für das sechsmonatige Berufspraktikum einen Praktikumsvertrag mit dem Freistaat Thüringen und erhält während des Praktikums ein Entgelt in Höhe von derzeit 1.528,26 Euro gemäß Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L).

Der in der Petition in Bezug genommene § 28 ThürKitaG ist eine Erstattungsregelung im Verhältnis zwischen dem Freistaat Thüringen und den Trägern der Kindertageseinrichtungen für den Fall, dass Auszubildende ihr Berufspraktikum in einer Kindertageseinrichtung absolvieren. Die Praktikanten erhalten eine Vergütung während der Praktikumszeit. Diese Vergütung bekommt der Träger der Einrichtung vom Freistaat Thüringen erstattet.

Die Horte der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen befinden sich seit dem 1. August 2016 (wieder) in der Trägerschaft des Landes, so dass sich keine Notwendigkeit für die begehrte Erstattungsregelung ergibt.

Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.


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