Región: Alemania

Erziehungsgeld/Elterngeld - Berechnung des Elterngeldes (Bemessungszeitraum)

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
162 Apoyo 162 En. Alemania

No se aceptó la petición.

162 Apoyo 162 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:11

Pet 3-18-17-851-004524

Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass für die Feststellung des Elterngeldanspruches
des Vaters das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Partnermonate
zugrunde gelegt wird.
Der Petent fordert hierfür, § 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) zu ändern. Auf Grund dieser Regelung könnten Lohnänderungen, z. B.
durch Gehaltserhöhungen oder eine Veränderung der Stundenzahl, bei der
Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. Gegenwärtig werde das
Entgelt des – ggfs. bereits zwölf Monate vergangenen – Bemessungszeitraums
berücksichtigt. Stattdessen solle auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Beginn der
Elternzeit abgestellt werden, da die Entscheidung für die Partnermonate häufig nicht
bereits vor der Geburt getroffen werde.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 162 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Entsprechend der Rechtslage können die Eltern das Elterngeld innerhalb der ersten
14 Monate ihres Kindes beziehen und ihren Elterngeldbezug in diesem Zeitraum frei
wählen. Sie können den Bezug beispielsweise erst spät beginnen lassen, sie können
ihr Elterngeld auch in zeitlich nicht aufeinander folgenden Monaten nutzen.

Beiden Eltern stehen gemeinsam grundsätzlich 12 – einschließlich der zwei
zusätzlichen Partnermonate 14 – Monatsbeträge an Elterngeld zur Verfügung. Dabei
kann ein Elternteil für mindestens 2 und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen.
Nach den Erfahrungen der Bundesregierung teilen sie diese nicht durchweg so auf,
dass die Mutter in den ersten 12 Lebensmonaten und der Vater im 13. und im
14. Lebensmonat das Elterngeld nutzt, sondern entscheiden sich auch für andere
„Modelle“. Die Eltern sollen sich hierbei frei entscheiden können, ohne dass eine
Variante durch eine besondere nachgeburtliche Einkommensermittlung einen
vermeintlichen Vorteil bietet.
Würde das maßgebliche Einkommen jeweils aus einem Zeitraum vor Beginn der
Partnermonate ermittelt, kann dies, wenn ein Vater sein Elterngeld in den
Lebensmonaten 13 und 14 seines Kindes nutzt, bis dahin in Vollzeit arbeitet und
nach der Geburt eine Gehaltserhöhung erhält, von Vorteil sein. Für diejenigen Eltern,
die nach der Geburt ihres Kindes, und noch vor ihrem Elterngeldbezug, ihre
Arbeitszeit und damit ihr Einkommen reduzieren oder deren Arbeitsverhältnis nach
der Geburt endet, wäre dies jedoch nachteilig. Da die Eltern ihren Elterngeldantrag
hinsichtlich der Lage der Elterngeldmonate nachträglich mehrfach ändern können,
müsste zudem das maßgebliche Einkommen jeweils neu aus dem veränderten
Bemessungszeitraum ermittelt werden. Hiermit entstünde erheblicher
Verwaltungsaufwand, der jedoch vermieden werden soll.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass wesentliches Ziel des Elterngeldes ist,
den Familien ihren wirtschaftlichen Stand vor Geburt ihres Kindes auch nach dessen
Geburt zu sichern. Er hält daher die Regelung, dass für die Elterngeldberechnung
der Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde gelegt wird, für
sachgerecht. Eine Änderung, wie vom Petenten gewünscht, unterstützt er nicht.
Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.