Regione: Germania

Erziehungsgeld/Elterngeld - Berücksichtigung der Einzahlung von Beiträgen zur Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Supporto 32 in Germania

La petizione è stata respinta

32 Supporto 32 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

15/09/2017, 04:24

Pet 3-18-17-851-036127

Erziehungsgeld/Elterngeld


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass auch Beiträge zu einer betrieblichen
Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen sind, obwohl
der Altersvorsorgebetrag vom Bruttoeinkommen abgeführt wird.
Er trägt vor, dass diejenigen, die von ihrem Bruttoeinkommen Beiträge in eine
betriebliche Altersvorsorge einzahlen, gegenüber Personen, die keine betriebliche
Altersvorsorge treffen, benachteiligt werden. Hier sei eine Gesetzesänderung
wünschenswert.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 32 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Das Elterngeld ersetzt zum Teil das Erwerbseinkommen, das dem betreuenden
Elternteil nach der Geburt wegfällt, damit Mütter und Väter nach der Geburt des
Kindes für die Betreuung des Neugeborenen eine berufliche Auszeit nehmen
können.
Grundlage der Elterngeldberechnung ist grundsätzlich das Einkommen aus
Erwerbstätigkeit, das die berechtigte Person, d.h. die Person, die die Leistung in
Anspruch nimmt, in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes
erzielt hat. Berücksichtigt wird die Summe der positiven im Inland zu versteuernden

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbetrieb
und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Einkommenssteuergesetz).
Durch diese Regelung knüpft das Elterngeldrecht eng ans Steuerrecht an. Die
Ermittlung der Einkünfte innerhalb jeder Einkunftsart erfolgt nach steuerrechtlichen
Grundsätzen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Elterngeldes. Ziel des
Elterngeldes ist es, für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger
Arbeit auf das laufende steuerpflichtige Arbeitsentgelt abzustellen, um den
regelmäßigen wirtschaftlichen Standard zu sichern, den die Familie im Jahr vor der
Geburt ihres Kindes hatte.
Die vom Petenten angesprochene Entgeltumwandlung ist eine spezifische, staatlich
geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, auf die jede
Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Hierbei wird ein
Teil des vereinbarten Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.
Eine Förderung erfolgt dadurch, dass dieser umgewandelte Anteil des Entgelts
gemäß § 3 Ziff. 63 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist. Steuerfreie Einnahmen im
Sinne der §§ 3 bis 3c Einkommensteuergesetz sind für die Berechnung des
Einkommens im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ohne Bedeutung, da sie
nach der steuerrechtlichen Systematik nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit gelten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Einkommenssteuergesetz).
Der Petitionsausschuss hat sich in ähnlich gelagerten Fällen der Auffassung der
Bundesregierung angeschlossen, dass es sich bei der Anlehnung an das Steuerrecht
um Typisierungen in Gesetzen handelt, die es mit sich bringen, dass einzelne
Ergebnisse als unbefriedigend empfunden werden können. Differenzierende
Lösungen sind jedoch aufgrund der Vielzahl von Gehalts- und
Lohnzahlungsmodellen weder in gleichbehandlungskonformer Weise möglich noch
mit dem Interesse an einer schnellen Bewilligung der Elterngeldleistung vereinbar. Er
empfiehlt daher auch hier, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora