Region: Tyskland

Erziehungsgeld/Elterngeld - Lohnentschädigung für die Erziehung eines Kindes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
13 Stödjande 13 i Tyskland

Petitionen har nekats

13 Stödjande 13 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:20

Pet 3-18-17-851-026113

Erziehungsgeld/Elterngeld


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Elternteile, die für die Erziehung ihres Kindes zu
Hause bleiben, bis zum 2. Jahr 100 Prozent und ab dem 3. Jahr 65 Prozent ihres
Einkommens aus der Erwerbstätigkeit vor der Geburt erhalten.
Er führt aus, dass die Eltern sich gegenwärtig entscheiden müssten, ob sie weiterhin
berufstätig sein oder einen „sozialen Verlust“ in Kauf nehmen würden. Dies müsse
geändert werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 57 Mitzeichnende haben das Anliegen
unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen
Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem
Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Für die Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation von Familien steht eine Reihe von
Leistungen bereit. Diese verbessern die finanziellen, infrastrukturellen und zeitlichen
Rahmenbedingungen der Familien. Hierzu gehört das Elterngeld, das alle Familien
im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes beanspruchen können. Es gleicht einen
Teil des Einkommens aus, das wegfällt, wenn Vater oder Mutter nach der Geburt ihre
Erwerbstätigkeit einschränken. Geringverdienende Eltern werden zusätzlich
unterstützt. Liegt das Einkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des
Kindes unter 1.000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz in kleinen Schritten
von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht.

Um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienaufgaben zu erleichtern, wurde das
ElterngeldPlus mit dem Partnerschaftsbonus eingeführt. Neben dem Elterngeld in der
bisherigen Form besteht für Geburten ab dem 1. Juli 2015 auch die Möglichkeit,
ElterngeldPlus zu beanspruchen. Es steht insbesondere für Eltern zur Verfügung, die
während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. Das ElterngeldPlus
berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des
Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt. Eltern profitieren damit vom
ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und können ihr
Elterngeldbudget besser ausnutzen.
Neben dem ElterngeldPlus wurde auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Arbeiten
beide Eltern parallel in vier aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich zwischen
25 – 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese 4 Monate zusätzliche
Monatsbeträge ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus).
Das Elterngeld wurde zudem flexibler gestaltet. Nunmehr können 24 Monate nicht
genutzte Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem
3. und 8. Geburtstag des Kindes beansprucht werden.
Eltern werden zudem mit Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen von einem
Teil der Kosten entlastet, die ihnen durch ihre Kinder z. B. für Ernährung, Kleidung,
Unterkunft und Bildung entstehen. Die Bundesregierung hat auch mitgeteilt, dass
Studien, die die Wirkung von Familienleistungen evaluiert haben, zeigen, dass es
wichtig ist, durch die Familienleistungen die Erwerbstätigkeit beider Eltern zu
unterstützen. Mit der vom Petenten gewünschten Einführung einer
Lohnersatzleistung in vollständiger Höhe bis zum 2. Lebensjahr besteht jedoch das
Risiko, dass die Anstrengungen zur Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden und die
langfristige wirtschaftliche Stabilität der Familien hierdurch nachteilig beeinflusst. Mit
Erwerbsunterbrechungen sind individuelle Qualifikationsverluste und Lohneinbußen
in der Zukunft verbunden. Seit Einführung des Elterngeldes werden nach Auskunft
der Bundesregierung Mütter immer häufiger und auch immer früher nach der Geburt
eines Kindes wieder erwerbstätig.
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Bestimmungen daher für sachgerecht.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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