Region: Niemcy
Dialog

Erziehungsgeld/Elterngeld - Zulassung der Elternzeit (für älteres Kind) als Verschiebetatbestand bei Berechnung des Elterngeldes (für jüngeres Kind)

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 19 w Niemcy

Zbiórka zakończona

19 19 w Niemcy

Zbiórka zakończona

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

02.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 3-19-17-851-005608
68163 Mannheim
Erziehungsgeld/Elterngeld

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass bei der Bemessung des Elterngeldes für ein zweites
Kind nicht nur ein wegen Teilzeitarbeit verringertes Einkommen zugrunde gelegt wird.
Er führt zur Begründung an, dass in Fällen, in denen Eltern nach der Geburt des ersten
Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen und während dieser Zeit Teilzeit arbeiten, nur
das gegenüber ihrem vorangehenden Einkommen verringerte Einkommen als Basis für
das Elterngeld dient, das sie bei der Geburt des zweiten Kindes erhalten. Er möchte
erreichen, dass die Elternzeit für das ältere Kind als „Verschiebetatbestand“ zugelassen
wird.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde. 19 Mitzeichnende haben das Anliegen unterstützt. Der
Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Wenn beide Eltern über den zwölften Lebensmonat des älteren Kindes weiterhin
Elternzeit nehmen und darüber hinaus Teilzeit arbeiten, reduziert sich das Elterngeld für
das jüngere Kind, da das Elterngeld dann auf Basis des Teilzeiteinkommens während der
Elternzeit für das ältere Kind berechnet wird. Elterngeld soll die Einkommenssituation,
die vor Geburt des Kindes für die Familie prägend war, widerspiegeln. Um Eltern mit
mehreren Kindern, die in kurzer Folge geboren werden, besonders zu unterstützen,
Petitionsausschuss

bleiben bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes für das Elterngeld des jüngeren
Kindes diejenigen Kalendermonate unberücksichtigt, in denen für ein älteres Kind
Elterngeld bezogen wurde. Diese Regelung besteht bis zur Vollendung des 14.
Lebensmonats des älteren Kindes.
Die Bundesregierung hat zu der Thematik mitgeteilt, dass derzeit erörtert werde, ob bei
einer eventuellen Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
möglicherweise weitere Monate unberücksichtigt bleiben sollen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend – als Material für die
Überlegungen im Hinblick auf eine mögliche Reform des BEEG zu überweisen.

Begründung (PDF)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz