Ethik- und Philosophie-Unterricht als ordentliches Lehrfach

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1.215 Apoyo 1.215 En. Renania-Palatinado

El proceso de petición ha terminado.

1.215 Apoyo 1.215 En. Renania-Palatinado

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  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Expedición.

12/11/2018 11:11

Der Petent begehrte mit seiner Eingabe die Einführung von Ethik- bzw. Philosophie-
unterricht als ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler.

Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
und Kultur hatte zu dem Anliegen des Petenten mitgeteilt, dass die Unterrichtsfächer
Philosophie, die verschiedenen Religionsunterrichte und der Ethikunterricht bedeutende
Beiträge hinsichtlich des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule leisten. Im Mittel-
punkt dieser Unterrichtsfächer stünden existentielle Fragen, die über den eigenen Le-
bensentwurf, die eigene Deutung von Wirklichkeit und über Handlungsoptionen ent-
scheiden. Probleme des Selbst- und Weltverständnisses würden in diesen Unterrichts-
fächern behandelt.

Nach den vom Ministerium getroffenen Feststellungen ist die Auffassung des Petenten,
Ethik- und Philosophieunterricht seien keine ordentlichen Unterrichtsfächer, nicht zutref-
fend. Sowohl Ethik als auch Philosophie sind nach Auffassung des Ministeriums ordent-
liche Unterrichtsfächer, was z. B. bedeutet, dass diese Fächer versetzungsrelevant bzw.
relevant für das Abitur sind. Besonderheit des Unterrichtsfachs Ethik sei, dass es formal
in direktem Bezug zum konfessionellen Religionsunterricht steht, der verfassungsrecht-
lich festgeschrieben ist (Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 34 Landesverfassung).
Art. 35 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung lege fest: „(1) Die Teilnahme am
Religionsunterricht kann durch die Willenserklärung der Eltern oder der Jugendlichen
nach Maßgabe des Gesetzes abgelehnt werden. (2) Für Jugendliche, die nicht am Reli-
gionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze
des natürlichen Sittengesetzes zu erteilen.“ Daher werde für Schülerinnen und Schüler,
die von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet werden bzw. die sich selbst
abmelden oder für solche, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, für
die aber aus zwingenden Gründen Religionsunterricht ihres Bekenntnisses nicht einge-
richtet werden kann, Ethikunterricht angeboten. Zusätzlich zum Religions- oder Ethikun-
terricht könnten Schulen der Sekundarstufe 1 das Wahlfach Philosophie anbieten; in der
gymnasialen Oberstufe bestehe die Möglichkeit, Philosophie als Leistungsfach zu wäh-
len oder Philosophie als Grundfach in die Abiturgesamtqualifikation einzubringen.

Dabei sei die Beobachtung des Petenten, dass es in Rheinland-Pfalz mehr Studierende
für die Fächer Philosophie/Ethik, Ethik, Philosophie gibt als Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer in diesen Fächern am Vorbereitungsdienst, zutreffend. Das Ministerium wies
darauf hin, dass es dennoch nicht die Beschränkungen hinsichtlich der Aufnahmekapa-
zitäten in diesen Fächern an den Studienseminaren sind, die zu der geringeren Zahl an
Teilnehmerinnen und Teilnehmern führen. So habe es beispielsweise für den Vorberei-
tungsdienst für das Unterrichtsfach Ethik an Studienseminaren für das Lehramt an Real-
schulen Plus 2012/2013 gar keine fachbezogenen Zulassungsbeschränkungen gege-
ben. Für den Vorbereitungsdienst für das Studienfach Philosophie/Ethik für das Lehramt
an Gymnasien hätten Fachhöchstzahlen festgelegt werden müssen, die aber
2012/2013 nicht erreicht wurden. Die Einstellung in den Schuldienst orientiere sich an
dem von den Schulen formulierten Bedarf für die einzelnen Unterrichtsfächer. Ethische
und philosophische Bildung werde durch das vorhandene Unterrichtsangebot in guter
Weise unterstützt, zumal zur Entwicklung von Kompetenzen ethischer und philosophi-
scher Bildung auch die Religionsunterrichte einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Heu-
tige Religionslehrpläne geben nach Auskunft des Ministeriums Konzepte für schüler-
orientierte und dialogorientierte Religionsunterrichte vor, die sich für die Auseinander-
setzung mit anderen ethischen und weltanschaulichen Positionen öffnen und durch
Perspektivenwechsel andere ethische und weltanschauliche Positionen nachvollzie-
hen.

Der Petent war jedoch weiterhin der Auffassung, dass es sich bei den Fächern um keine
ordentlichen Lehrfächer handelt.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen
Sitzung am 13.05.2014 festgestellt, dass dem in der Eingabe vorgebrachten Anlie-
gen insoweit entsprochen werden konnte, als dass erläutert wurde, dass Ethik als
Ersatzfach definitionsgemäß als ordentliches Unterrichtsfach zu werten ist bzw. der
Charakter von Ethik als ordentliches Lehrfach festgestellt wurde. Wegen des darüber
hinausgehenden Anliegens hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass diesem
nicht entsprochen werden kann. Insoweit wurde die Eingabe teilweise einvernehmlich
abgeschlossen.

Begründung (PDF)


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