Etwaige Gesetzesänderung des Ministergesetzes

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
80 Soutien 80 en Rhénanie-Palatinat

Le processus de pétition est terminé

80 Soutien 80 en Rhénanie-Palatinat

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

redirection

12/11/2018 à 11:11

„Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie im Hinblick auf den vorliegenden Gesetz-
entwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Mi-
nistergesetzes eine Änderung des Ministergesetzes dahingehend begehren, dass die bisheri-
gen Regelungen im Ministergesetz unverändert beibehalten werden.

Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
der 80 weitere Personen mitzeichneten, endete am 19. November 2013.

Der Petitionsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 17. Dezember 2013 über Ihre Legislativein-
gabe beraten und den Beschluss gefasst, diese nicht einvernehmlich abzuschließen.

Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehenden
Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde die Staatskanzlei im Vorfeld zunächst um
eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen gebeten.

Die Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 18. November 2013 folgende Stellungnahme abgege-
ben:

„Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine von allen Fraktionen eingebrachte Gesetzesini-
tiative, die den rechtlichen Rahmen vorgibt, in welchem Umfang einer ehemaligen Ministerpräsi-
dentin / einem ehemaligem Ministerpräsidenten Einrichtungen, Personal sowie Ersatz von Auf-
wendungen für die Wahrnehmung von nachgelagerten Aufgaben zur Verfügung gestellt werden
können.

Im Rahmen der 25. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 17. Januar 2013 haben
die Mitglieder der drei Fraktionen übereinstimmend erklärt, dass es notwendig sei, einem ehe-
maligen langjährigen Ministerpräsidenten eine Ausstattung zur Erledigung seiner nachgelagerten
Amtsaufgaben zur Verfügung zu stellen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte sich darauf
verständigt, dass parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2014/2015 eine gesetzliche Be-
stimmung für eine bislang im Landesrecht nicht vorhandene rechtliche Regelung für Aufwendun-
gen von Ministerpräsidentinnen a. D. / Ministerpräsidenten a. D. normiert wird.

Der entsprechende Gesetzentwurf (Drucksache 16/2817) kommt aus der Mitte des Parlaments
und wird von allen Parteien getragen. Der Landesregierung steht es daher nicht an, zu dem Ge-
setzentwurf der Fraktionen inhaltlich Stellung zu nehmen.
Die Landesregierung unterstützt allerdings im Grundsatz den fraktionsübergreifenden Gesetzes-
entwurf, weil damit rechtliche Klarheit für zukünftige Fälle geschaffen und den berechtigten An-
liegen Rechnung getragen wird.“

Ihr Schreiben wurde dem federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zusätzlich als Zu-
schrift zugeleitet.

Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat von der Zuschrift Kenntnis genommen
und den Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes - Drucksache 16/2817 - in seiner 46.
Sitzung am 21. November 2013 beraten. Er hat die Annahme mit Änderungen empfohlen.

Der Gesetzentwurf wurde in der 62. Sitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13. Dezember
2013 unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung - Drucksache 16/3040 -
einstimmig angenommen.

Der Petitionsausschuss hat keine Möglichkeit gesehen, Ihr Anliegen und die damit verbundene
Beibehaltung der Rechtslage zu unterstützen und hat daher beschlossen, Ihre Legislativeingabe
nicht einvernehmlich abzuschließen.

Dieser Bescheid wird gemäß Nummer 12 der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von
öffentlichen Petitionen im Internet veröffentlicht.“

Begründung (PDF)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant