17.10.2022 14:54
Ich habe einige Textstellen konkretisiert und die Formatierung angepasst.
Neuer Petitionstext:
Die neue EU-Richtlinie istzur Nachhaltigkeitsberichterstattung droht ein zahnloser Papiertiger.Tiger zu werden!
Wir fordern die OrientierungBundesregierung auf, sich bei der Umsetzung in nationales Recht an der Gemeinwohl-Bilanz.Gemeinwohl-Bilanz zu orientieren.
Im Rahmen des sogenannten Green Deals hat sich die EU im Sommer auf eine überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Abkürzung: CSRD) geeinigt, die großeUnternehmen ab 250 Mitarbeitenden, mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder börsennotierte Unternehmen verpflichtetverpflichtet, offenzulegen, wie sich ihr Wirtschaften auf Mensch und Natur auswirkt. Das vornehmliche Ziel dabei ist es, Finanzströmedie Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen, die erstmals anhand gesetzlicher Standards überprüft wird, zum Maßstab ihres Markterfolgs zu machen. Voraussichtlich ab Dezember 2022 müssen die Vorgaben der EU dann innerhalb von 18 Monaten in Richtungnationales nachhaltigerRecht Unternehmenumgesetzt umzuleiten.werden. Diese Richtlinie droht jedoch in weiten Teilen ein zahnloser Tiger zu werden, wenn sie nicht von der Bundesregierung nach dem Vorbild der Gemeinwohl-Bilanz nachgebessert wird.werden.
Was wir fordern:
Wir fordern, dass sichfordern die Bundesregierung und dabei im Speziellen das für die nationale Umsetzung zuständige Bundesministerium für Justiz unter Dr. Marco Buschmann (FDP) auf, sich bei der Umsetzung der CSRDCSR-Richtlinie in deutsches Recht an der Methodik der Gemeinwohl-Bilanz der Gemeinwohl-Ökonomie orientiert.zu orientieren. Denn um Nachhaltigkeits-Bilanzeneine Nachhaltigkeitsbilanz zu einem wirklich effektiven Instrument der Transformation zu machen, bedarf es aus unserer Sicht unbedingt folgenderder Bestandteile:Möglichkeit der quantitativen Bewertung, der Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der Ergebnisse sowie einer Verknüpfung mit Anreizen für nachhaltiges Wirtschaften. Sonst wird dieses potenziell sehr effektive Instrument der sozialökologischen Transformation nicht die nötige Wirkung für Gesellschaft, Klima und Biodiversität entwickeln.
1. Quantitative Bewertung: Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte – einschließlich der Indikatoren - müssen im externen Audit mittels eines objektiven und verständlichen Punktesystems bewertet werden, damit die Öffentlichkeit die Berichtsinhalte einordnen kann. Ohne einheitliche Bewertung wird Greenwashing Tür und Tor geöffnet.
2. Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit: Die quantifizierten „Ergebnisse“Ergebnisse der Nachhaltigkeitsberichte müssen den Vergleich von Unternehmen ermöglichen, damit Konsument*innen, Investor*innenKonsument*innen und Journalist*innenInvestor*innen eine verlässliche Informationsgrundlage für ihre Markt-Kauf- undoder InformationsentscheidungenInvestitionsentscheidungen vorfinden. Das Ergebnis des Nachhaltigkeitsberichts soll über ein Label öffentlich gut sichtbar sein.
3. Verknüpfung mit Anreizen: Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsberichte müssen konkrete Konsequenzen zur Folge haben. Nachhaltiges Wirtschaften muss – zum Beispiel durch Steuererleichterungen – belohnt werden. Wirtschaften, das Umwelt undund/oder Gesellschaft belastet, muss mit Negativanreizen relativ verteuert werden.
DieseErst Instrumentewenn machenexternalisierte ausKosten einemauf zahnlosendiese PapiertigerWeise eininternalisiert Nachhaltigkeitsinstrumentwerden mitund Biss,die Preise die Wahrheit sagen, wird das UnternehmenWirtschaftssystem wirklichnachhaltig nachhaltiger macht.sein.
Neue Begründung:
Warum ist das wichtig?
Die Nachhaltigkeitsberichte sollen der Öffentlichkeit und speziell Investor*innen transparent machen, wie umweltfreundlich und sozial verantwortlich ein Unternehmen wirklich wirtschaftet. Das sozial- und umweltschädliche Handeln vieler Unternehmen trägt noch immer erheblich zur Klimakatastrophe, der Zerstörung der Biosphäre und des sozialen Zusammenhalts bei, ohne dass es der Öffentlichkeit bekannt wird. Unternehmen, die überdurchschnittlich in Klimastabilität, Erhalt der Biodiversität und faire Beziehungen zu Lieferant*innen und Mitarbeitende investieren, tragen dafür zusätzliche Kosten, was sie im Wettbewerb benachteiligt.
In Zukunft sollten Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, dafür Vorteile erhalten. Unternehmen, die dem Gemeinwohl schaden sollten Nachteile erfahren. Mit der werteorientieren Gemeinwohl-Bilanz existiert ein seit 10 Jahren kontinuierlich optimiertes und in der Praxis bewährtes Berichtsmodell, das dem zahnlosen Tiger der EU Nachhaltigkeitsberichterstattung zu scharfen Zähnen verhelfen würde.
Wer wir sind?
Die internationale Grassroot-BewegungBewegung Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) entstandist ein alternatives, ethisches Wirtschaftsmodell, das auf gemeinwohl-fördernden Werten wie Menschenwürde, Solidarität und soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie Transparenz und demokratische Mitbestimmung aufbaut. Sie wurde 2010 in Österreich gegründet und ist mittlerweile weltweit in 35 Ländern aktiv.
Unser DieZiel GWÖist verstehtes, sichdie alskapitalistischen, Wegbereiterinauf fürWachstum eineund gesellschaftlicheProfit Veränderungausgerichteten Wirtschaftsweise zu einem nachhaltigen,ökonomischen sozialenModell, undbei kooperativendem Miteinanderdas imGemeinwohl Rahmenan eineserster ethischenStelle Wirtschaftens.steht, zu transformieren.
Unternehmerischer Erfolg wird nicht primär an finanziellen Kennzahlen gemessen, sondern anhand der Gemeinwohl-Bilanz, ein seit 10 Jahren kontinuierlich optimiertes und in der Praxis bewährtes Berichtsmodell, welche die Auswirkungen des Wirtschaftens von Unternehmen auf das Gemeinwohl –bewertet.
Die dazuGWÖ-Bewegung gehörenist u.a.auch Nachhaltigkeitauf gesellschaftlicher und Klimafreundlichkeit,politischer sozialeEbene Gerechtigkeit,aktiv.
Erfahren DemokratieSie undmehr Menschenwürdeunter – aller Menschen bemisst.www.ecogood.org
An wen richtet sich die Petition?
Unsere Petition richtet sich an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland,Deutschland und dabei im Speziellen das für die nationale Umsetzung zuständige Bundesministerium für Justiz unter Dr. Marco Buschmann (FDP) welche die Vorgaben der EU Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung inab denDezember kommenden2022 zweiinnerhalb Jahrenvon 18 Monaten in nationales Recht umsetzen mussmüssen. –Die undVorgaben dabei die Möglichkeit hat und nutzen sollte, siesollen entsprechend unseren Forderungen nachzubessern. nachgebessert werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8