Dialog

Europäische Union - Aufhebung der Dublin-Verordnung/Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
65 Unterstützende 65 in Deutschland

Sammlung beendet

65 Unterstützende 65 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.02.2019, 03:22

Pet 3-18-05-020-025807 Europäische Union

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die so genannte Dublin-Verordnung sofort
aufgehoben und ein Verteilungsschlüssel für die in die Europäische Union
einreisenden Flüchtlinge zur Verteilung auf alle Mitgliedstaaten bestimmt wird.

Der Petent führt insbesondere aus, dass die Dublin-Verordnung nicht die erwünschte
Wirkung erzielt habe. Die vor einigen Jahren beschlossene Regelung, die verhindern
soll, dass Flüchtlinge unbegrenzt von den Einreiseländern in ihr „Wunschland“ ziehen,
habe größere Probleme als entsprechenden Nutzen nach sich gezogen. Im Sinne
eines humanen Europas sollte die Europäische Union einen einheitlichen Schlüssel
zur Verteilung der Flüchtlinge vereinbaren.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 77 Mitzeichnungen sowie 34 Diskussionsbeiträge
ein.

Auf Grund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 19. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages durch den Petitionsausschuss abschließend behandelt
werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu diesem Anliegen
darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:

Schengen-Visa können nur bei Vorliegen der in der Verordnung (EG) Nr. 810/209
(Visakodex) genannten europarechtlichen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt
– neben dem Nachweis des Reisezwecks, ausreichender finanzieller Mittel und
adäquaten Krankenversicherungsschutzes – auch die Bereitschaft des
Visumantragstellers, das Hoheitsgebiet der Schengener Staaten bei Gültigkeitsablauf
des Visums zu verlassen. Die Erteilung von Schengen-Visa ist nur für einen Aufenthalt
von maximal 90 Tagen im Bundesgebiet bzw. im Schengen-Raum möglich. In
Anbetracht der Tatsache, dass derzeit ein Ende des Konfliktes nicht absehbar ist, ist
die Erteilung von Visa ein rechtlich ungeeignetes Instrument zur Behebung der Notlage
der syrischen Bevölkerung.

Nach der so genannten Dublin-Verordnung müssen bislang alle Flüchtlinge in dem
EU-Staat Asyl beantragen, den sie als Erstes betreten. Dies führt zu einer
überdurchschnittlichen Belastung der Mittelmeer-Anrainer wie Italien, Griechenland
und Malta.

Bei der Harmonisierung einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik liegt das
Initiativrecht bei der EU-Kommission. Das geltende Gemeinsame Europäische
Asylsystem (GEAS) hat sich in vielen Bereichen als nicht praxistauglich erwiesen.
GEAS, von dem die Dublin-Verordnung ein Teil ist, wurde zuletzt 2013 reformiert. Frist
der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten war der 20. Juli 2015. Die
Bundesregierung teilt in ihren Stellungnahmen mit, dass die EU derzeit an einer
umfassenden Reform des GEAS arbeitet, um EU-weit ein schnelleres, effizienteres
und krisenfestes Asylsystem zu schaffen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang am 4. Mai 2016 und am
13. Juli 2016 Legislativvorschläge zur Reform des GEAS vorgelegt, u.a. auch Entwürfe
zur Änderung der Dublin-Verordnung und eine Neufassung der Aufnahmerichtlinie.

Diese Vorschläge werden derzeit in der Ratsarbeitsgruppe Asyl verhandelt. Eine
zentrale offene Frage bei den Beratungen auf Ebene der Ratsarbeitsgruppe Asyl im
Rat ist insbesondere die Frage einer künftigen solidarischen und nachhaltigen
Verteilung von Schutzsuchenden auf alle Mitgliedstaaten. Der sogenannte
Korrekturmechanismus zur Verteilung der Schutzsuchenden an die Mitgliedstaaten
(MS), den die EU-Kommission vorgeschlagen hat, wird von einer Reihe von MS
grundsätzlich abgelehnt.

Bei den Verhandlungen setzt sich Deutschland für eine zügige Verständigung auf
wesentliche Eckpunkte (Mechanismus für die Verteilung bei hohem Migrationsdruck,
Begrenzung Sekundärmigration, Unterstützungsmaßnahmen durch die neue
EU-Asylagentur) und auf einen Zeitplan für die Behandlung des GEAS-Reformpakets
ein. Eine Aufteilung bzw. Verabschiedung des GEAS ohne den sog.
Korrekturmechanismus wird von Deutschland abgelehnt.
Deutschland befürwortet im Grundsatz die Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems, um eine solidarische, effektive Flüchtlingspolitik
umzusetzen.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung
vorgetragenen Überlegungen im Zusammenhang mit der geplanten Reform der
Dublin-Verordnung. Eine – vom Petenten geforderte – sofortige Aufhebung der
Dublin-Verordnung wird vom Petitionsausschuss nicht unterstützt.

Um dem Anliegen des Petenten bezüglich der vorgetragenen Aspekte für eine Reform
der Dublin-Verordnung auf europäischer Ebene weiterhin Geltung zu verleihen,
empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition abzuschließen, da dem
Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Der von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Auswärtigen Amt - zur
Erwägung zu überweisen, und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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