Região: Alemanha

Europäische Union - Beendigung des regelmäßigen Umzugs des EU-Parlaments von Brüssel nach Straßburg

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
196 Apoiador 196 em Alemanha

A petição não foi aceite.

196 Apoiador 196 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:19

Pet 3-18-05-020-023628

Europäische Union


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Deutschland die Initiative eines
Vertragsänderungsverfahrens ergreift, mit dem Ziel, den regelmäßigen Umzug des
EU-Parlaments von Brüssel nach Straßburg zu beenden.
Der Petent hält den ständigen Wechsel zwischen Brüssel und Straßburg für eine große
Geldverschwendung. Diese Praxis müsse beendet werden. Die hierdurch
eingesparten Kosten in Höhe von ca. 200 Mio. Euro jährlich könnten der
Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt werden, ebenso die frei werdenden
Räumlichkeiten am Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg. Daher bittet er
den Deutschen Bundestag, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
ausschließlich in Brüssel getagt werde.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 232 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Die Frage des Sitzes und des Tagungsorts des Europäischen Parlaments wird in den
Verträgen geregelt und zwar im Art. 341 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV):
„Der Sitz der Organe der Union wird im Einvernehmen zwischen den Regierungen der
Mitgliedstaaten bestimmt".
Weiter wird im Protokoll Nr. 6 zum AEUV ausgeführt:

„Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die
12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche
Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments
treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments
und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg.“
Eine Vertragsänderung zu den Bestimmungen über den Sitz des Europäischen
Parlaments setzt die Zustimmung der nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten
voraus. Der Deutsche Bundestag ist nur eines von 28 nationalen Parlamenten in der
EU, das mit darüber zu entscheiden hätte. Die Hürden für ein
Vertragsänderungsverfahren sind also sehr hoch.
Zudem zeichnet sich weder auf europäischer Ebene noch bei einer Mehrheit der
Mitgliedstaaten eine Tendenz zu einer Änderung der bisherigen Position ab, so dass
für ein Vertragsänderungsverfahren derzeit keine politische Mehrheit besteht. Aus
Sicht der Petitionsausschusses und der Bundesregierung stellt sich die Frage eines
solchen Prozesses daher nicht. Insoweit stellt sich auch die vom Petenten
aufgeworfene Frage einer Verwendung gegebenenfalls freiwerdender Mittel für andere
Zwecke derzeit nicht.
Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit, sich für die
Petition einzusetzen. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
- dem Auswärtigen Amt - als Material zu überweisen, und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben sowie dem Europäischen Parlament
zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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