Regiune: Germania

Europäische Union - Bessere Ausstattung der Grenzschutzagentur FRONTEX

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 58 in Germania

Petiția este respinsă.

58 58 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:01

Pet 3-18-05-020-032973Europäische Union
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Rechtsgrundlagen geschaffen und finanzielle Mittel
bereitgestellt werden, die die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX in die Lage
versetzen, die Überwachung und den Schutz der europäischen Außengrenzen
durchzuführen und zu gewährleisten.
Der Petent führt insbesondere aus, dass die derzeit unzureichende Überwachung und
der Schutz der EU-Außengrenzen nicht akzeptabel sei. Im Bereich des Grenzschutzes
führe die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX (Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union) lediglich Koordinierungsaufgaben aus. Um den bestehenden
Schengen-Raum effektiv vor unberechtigten Grenzübertritten zu schützen, müsse
daher der Aufbau eines echten europäischen Grenzschutzes – versehen mit allen
notwendigen Handlungsbefugnissen – aktiv vorangetrieben werden.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 71 Mitzeichnungen sowie 45 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Die Grenzschutzagentur FRONTEX koordinierte bisher die operative Zusammenarbeit
der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, unterstützt die
Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt unter
anderem gemeinsame Ausbildungsnormen fest. Außerdem erstellt sie Risikoanalysen,
verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen

relevanten Forschung, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine
verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern
und leistet die erforderliche Hilfe bei der Organisation gemeinsamer
Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten. Nach der EU-Strategie der inneren
Sicherheit soll FRONTEX in Zukunft einen stärkeren Beitrag zur
Kriminalitätsbekämpfung an den Grenzen leisten.
Die rechtliche Grundlage von FRONTEX bietet die am 26. Oktober 2004 vom Rat der
EU erlassene Verordnung (EG) 2007/2004 „zur Errichtung einer Europäischen Agentur
für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union“,
ergänzt durch die von Parlament und Rat der EU am 11. Juli 2007 erlassene
Verordnung (EG) 863/2007 „über den Mechanismus zur Bildung von
Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zwar Änderung der Verordnung
(EG) 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der
Aufgaben und Befugnisse der abgestellten Beamten“. Im Mai 2005 nahm FRONTEX
daraufhin die Arbeit auf.
Im Jahr 2016 wurde eine neue Verordnung (EU-Verordnung 2016/1624 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016) zur gemeinsamen
Grenzschutzpolitik betreffend der Befugnisse und Aufgaben der Grenzschutzagentur
FRONTEX im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission verhandelt. Die
Verordnung sieht u.a. eine Stärkung der Rolle der Grenzschutzagentur durch
Übertragung weiterer Aufgaben und Befugnisse vor. Insbesondere wird dem Rat die
Möglichkeit gegeben, unter gewissen Voraussetzungen selbst einen Einsatz der
Agentur zu beschließen. Außerdem kann die Agentur auch im Bereich des Migrations-
Managements tätig werden, Verbindungsbeamte in die EU-Mitgliedsstaaten
entsenden und vermehrt mit Drittstaaten kooperieren. Die Verhandlungen sind Ende
2016 beendet worden, die Verordnung ist inzwischen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft
getreten.
Der neue europäische Grenz- und Küstenschutz hat inzwischen offiziell seine Arbeit
aufgenommen. Er hat mehr Kompetenzen und ist besser für den Schutz der EU-
Außengrenzen ausgestattet als die bisherige Agentur Frontex. Die europäische Grenz-
und Küstenwache ist entscheidend, um die EU-Außengrenzen besser zu sichern. Sie
trägt dazu bei, dass die Menschen auch weiterhin ihren Wohnort innerhalb der EU frei
wählen und ungehindert reisen können.

Die neue Agentur ist leistungsfähiger und besser ausgerüstet, um den migrations- und
sicherheitspolitischen Herausforderungen an Europas Außengrenzen zu begegnen.
Erweiterte Zuständigkeiten und neue Befugnisse werden es ihr erlauben, erfolgreich
zu arbeiten. So wird die Agentur Stresstests an den Außengrenzen durchführen, um
Schwachstellen aufzudecken, noch ehe es zu einer Krise kommt. Benachbarte
Drittstaaten können operative Unterstützung an ihren Grenzen erhalten. Möglich ist
nun auch, Informationen zu grenzübergreifender Kriminalität auszutauschen und so
die Strafermittlungen zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die nunmehr in Kraft getretene
Neuausrichtung der europäischen Grenz- und Küstenwache und die Stärkung der
Befugnisse der neuen Agentur.
Vor diesem Hintergrund der obigen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss
daher, die Petition abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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