Terület: Németország

Europäische Union - Kein Beitritt der Türkei zur EU

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
382 Támogató 382 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

382 Támogató 382 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 12:59

Pet 3-18-05-020-028167

Europäische Union


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union verhindert werden.
Die Petentin führt insbesondere aus, dass sich die Zustände in der Türkei bezüglich
der Einhaltung demokratischer Grundwerte in den letzten zwei Jahren drastisch
verschlechtert hätten. Beispielsweise werde der Schutz der Presse- und
Meinungsfreiheit vor staatlichen Zugriffen in der Türkei nicht gewährleistet. Dies sei
eine Folge der undemokratischen Machtverteilung innerhalb des türkischen Staates.
Die Gewaltenteilung zwischen Regierung, Verwaltung und Gerichten sei praktisch
ausgehebelt. Da die Türkei bei fundamentalen Werten von den Werten der
Europäischen Union (EU) abweiche, müsse die Mitgliedschaft der Türkei in der EU
daher verhindert werden. Die Petentin sieht in der Zahlung der EU für die Rückführung
von Flüchtlingen in die Türkei ein klares Indiz dafür, dass die Türkei die EU erpresse.
Sie fordere die Verantwortlichen in Deutschland daher auf, alles dafür zu tun, dass die
Türkei kein Mitglied der EU werden könne.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 382 Mitzeichnungen sowie 60 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Auswärtigen Amtes (AA) zu dem Anliegen eingeholt. Die Prüfung
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die EU führt seit dem Jahr 2005 ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen mit der Türkei,
in denen die Übernahme des EU-Besitzstandes, d.h. der Summe aller rechtlichen
Regelungen durch die Türkei, verhandelt wird. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass

der Inhalt des EU-Besitzstandes hierbei nicht zur Disposition steht. Verhandelt werden
eventuelle Fristen zu ihrer Übernahme und damit der zeitliche Rahmen der
erforderlichen türkischen Reformen. Für die abschließende Entscheidung darüber, ob
ein Beitritt vollzogen wird, sind neben dem positiven Beschluss des Beitrittskandidaten
der Beschluss des Europäischen Parlamentes sowie aller EU-Mitgliedstaaten
erforderlich. Der Beitrittsvertrag muss in allen Staaten ratifiziert werden und benötigt
für ein Inkrafttreten deshalb auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Diese
abschließende Entscheidung fällt erst am Ende der gegenwärtigen Verhandlungen.
Ein Beschluss über einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union ist somit erst
möglich, wenn die vollständige Übernahme des EU-Besitzstandes durch die Türkei
festgestellt bzw. begründete Übergangsfristen zur Umsetzung einzelner Elemente
festgelegt wurden.
Sowohl der Deutsche Bundestag, als auch die Bundesregierung halten an
ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei fest und begrüßen die auf dem
Europäischen Rat im Oktober 2015 beschlossene Wiederbelebung der
Verhandlungen, die im Dezember 2015 zur Öffnung eines weiteren
Verhandlungskapitels geführt hat. Deutschland sieht in den Beitrittsgesprächen einen
wichtigen Gesprächskanal, der positive Entwicklungen fördern kann. Das Interesse der
Türkei an EU-Annäherung gibt der EU hierbei einen Hebel. Eine EU-Mitgliedschaft der
Türkei kommt nur in Frage, wenn die Türkei hierfür in jeder Hinsicht - politisch,
wirtschaftlich, Anpassung an den gemeinsamen Besitzstand des EU-Rechts - reif sein
wird und auch die Absorptionsfähigkeit der EU dies zulässt. Wie bereits oben
ausgeführt, müsste ein Beitritt von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen
werden.
Der Petitionsausschuss begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen
besonderen Schwerpunkt auf die Verhandlungskapitel legt, die sich mit Fragen der
Rechtsstaatlichkeit (u. a. Meinungs- und Medienfreiheit, Menschenrechte
einschließlich Rechte von Frauen und Minderheiten, Unabhängigkeit der Justiz)
befassen. Von einer Wiederbelebung dieses Teils der Verhandlungen wird von der
Türkei ein vertiefter, kritischer und strukturierter Dialog zu diesen Themen erwartet,
weil innenpolitische Entwicklungen in der Türkei Anlass zur Sorge geben.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag verfolgen gemeinsam diese Politik
seit Jahren, unabhängig von der aktuellen Entwicklung im Flüchtlingsdossier.
Selbstverständlich werden Einzelentscheidungen im Beitrittsprozess wie die über eine
Kapitelöffnung stets im Lichte aller politischen Rahmenbedingungen getroffen.

Der Petitionsausschuss teilt nicht die Einschätzung der Petentin, dass es sich bei dem
türkischen Verhalten in den Gesprächen mit der EU im Zusammenhang mit Flucht und
Migration um „Erpressung" handle. Vielmehr ist die Türkei ein Schlüsselpartner, der
von Flucht u. a. aus Syrien in erheblichem Maße betroffen ist. Die Türkei beherbergt
derzeit etwa 2,5 Mio. Flüchtlinge. Es ist eine Frage der Menschlichkeit und Solidarität,
die Versorgung dieser Menschen in ihrem Gastland Türkei und ihre dortige Integration
zu verbessern. Hierzu dient die von der EU bereits geleistete und in Aussicht gestellte
finanzielle Unterstützung. Damit senkt die EU gleichermaßen den Druck für diese
Menschen, aus der Türkei weiterzuziehen, z. B. nach Deutschland.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die oben beschriebenen Maßnahmen bzw.
Einschätzungen der Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Ein völliger
Abbruch des Dialogs zwischen der EU und der Türkei über weitere Schritte im
Demokratisierungsprozess wäre kontraproduktiv. Er sieht auf Grund der vorliegenden
Eingabe daher keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von der Petentin
vorgetragene Anliegen tätig zu werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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