Região: Münster
Transportes

FAIR PARKEN im Kreuzviertel Münster

Requerente não público
A petição é dirigida a
Stadtrat Münster
555 Apoiador 521 em Münster

O peticionário não entregou a petição.

555 Apoiador 521 em Münster

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

01/05/2022 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


16/03/2021 15:28

Rechtschreibkorrekturen und Einsatz eines fehlenden Wortes "werden" im Schlusssatz.


Neuer Petitionstext:

Das Kreuzviertel ist ein Quartier mit hohem Parkdruck. Derzeit wird das Problem vor allem zu Gunsten der parkenden Autos und zu Lasten der Gehenden gelöst. Das gemäß Straßenverkehrsordnung ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg wird leider vom Ordnungsamt Münster geduldet, wenn mindestens 1 Meter Platz zwischen Pkw und Hauswand begehbar bleibt. Allerdings wird dieser,dieser viel zu enge,enge verbleibende Restmeter dann in der Realität auch noch durch abgestellte Mülleimer, Fahrräder, E-Scooter, Laternen, Schildermasten etc. eingeschränkt.

Wir wollenwollen, dasdass die Gehwege im Kreuzviertel wieder komfortabel und sicher benutzt werden können.



Neue Begründung:

Fair Parken versucht einen Kompromiss zu finden zwischen der derzeitigen gesetzeswidrigen Situation, die die Nutzung der Gehwege stark einschränkteinschränkt, und der kompromisslosen Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen (mit der damit verbundenen starken Reduzierung der Parkplätze). Parkplätze werden unter bestimmten Bedingungen zugelassen, auch wenn dabei auf den Gehwegen geparkt wird. Und genau diese Parkplätze werden mit einfachen Markierungen klar gekennzeichnet.

Unter welchen Bedingungen ist Fair Parken möglich? Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

·       Die frei begehbare Gehwegbreite muss mindestens 2,00 Meter betragen.

·       Die Restfahrgasse soll mindestens 3,10 Meter betragen. 

·       Für ein parkendes Fahrzeug sind mindestens 2 Meter Breite anzusetzen.

·       Dauerhaft abgestellte Müllbehälter müssen konsequent von den Gehwegen entfernt werden.

·       Falls nicht genügend Platz für Fahrradabstellungen vorhanden ist, müssen Fahrradabstellplätze auf der Fahrbahn eingerichtet werden.

·       Vor Praxen und Läden sollen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, um hier Besucher*innen eine Parkplatzchance zu geben.

Daneben sind die weiteren Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung selbstverständlich einzuhalten. Es ist beispielsweise streng verboten, vor Bordsteinabsenkungen oder in Kreuzungsbereichen zu parken.

Wenn dann klar ist, wo fair geparkt werden darf, ist es für alle einfacher. Klare Regelungen helfen allen – Regelübertretungen müssen dann konsequent geahndet.geahndet werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 428 (396 in Münster)


15/03/2021 14:08

Mostrar documento

Hallo,

wir hoffen, der TV-Beitrag im WDR-Fernsehen hat Ihnen gefallen. Für alle, die ihn verpasst haben:

www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-kampf-um-knappen-verkehrsraum-100.html

Wir möchten in den kommenden Tagen noch einmal auf unsere Petition aufmerksam machen. Dazu werden wir Hinweiszettel, die wir auch angehängt haben, im Kreuzviertel auslegen bzw. verteilen. Sie möchten uns dabei helfen?
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Sie drucken die Anlage aus und legen sie an geeigneten Stellen aus. Und/oder sie kommen am kommenden Donnerstag, 18. März, um 17:00 Uhr in die Zukunftswerkstatt Kreuzviertel in der Schulstraße 45. Von dort gehen wir dann im Kreuzviertel herum und ergänzen die Vorarbeiten der anderen. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

Beste Grüße und eine gute Woche

Ihre Initiative Verkehrwende der Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V.


10/03/2021 18:03

Hallo liebe Unterstützer*innen,

derzeit warten wir sehnsüchtig darauf, dass der bereits aufgenommene Beitrag (Schwerpunktthema: Mülltonnen auf den Gehwegen) für die Lokalzeit Münster in der Aktuellen Stunde gesendet wird. Nachdem er bereits einmal verschoben wurde, ist er nun für morgen, Donnerstag, 11. März, vorgesehen. Also schauen Sie doch einmal um 19:30 Uhr rein. Aber Achtung: situationsbedingt kann sich die Ausstrahlung verschieben.

Insgesamt ist unsere Kampagne etwas ins Stocken geraten. Wir bitten deshalb auf diesem Weg noch einmal um Unterstützung. Bitte werben Sie für unser gemeinsames Anliegen in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Wir würden uns freuen.

Beste Grüße

Initiative Verkehrswende der Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V.



04/02/2021 18:04

Korrektur Rechtschreibfehler und Löschung eines Satzes, der missverständlich war.


Neuer Petitionstext:

Das Kreuzviertel ist ein Quartier mit hohem Parkdruck. Derzeit wird das Problem vor allem zu Gunsten der parkenden Autos und zu Lasten der Gehenden gelöst. Das gemäß Straßenverkehrsordnung ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg wird leider vom Ordnungsamt Münster geduldet, wenn mindestens 1 Meter Platz zwischen Pkw und Hauswand begehbar bleibt. Allerdings wird dieser, viel zu enge, verbleibende Restmeter dann in der Realität auch noch durch abgestellte Mülleimer, Fahrräder, E-Scooter, Laternen, Schildermasten etc. eingeschränkt.

Wir wollen das die Gehwege im Kreuzviertel wieder komfortabel und sicher benutzt werden können. Gehwege sind keine Parkplätze!



Neue Begründung:

Fair Parken versucht einen Kompromiss zu finden zwischen der derzeitigen gesetzeswidrigen Situation, die die Nutzung der Gehwege stark einschränkt und der kompromisslosen Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen (mit der damit verbundenen starken Reduzierung der Parkplätze). Parkplätze werden unter bestimmten Bedingungen zugelassen, auch wenn dabei auf den Gehwegen geparkt wird. Und genau diese Parkplätze werden mit einfachen Markierungen klar gekennzeichnet.

Unter welchen Bedingungen ist Fair Parken möglich? Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

·       Die frei begehbare Gehwegbreite muss mindestens 2,00 Meter betragen.

·       Die Restfahrgasse soll mindestens 3,10 Meter betragen.  betragen. 

·       Für ein parkendes Fahrzeug sind mindestens 2 Meter Breite anzusetzen.

·       Dauerhaft abgestellte Müllbehälter müssen konsequent von den Gehwegen entfernt werden.

·       Falls nicht genügend Platz für Fahrradabstellungen vorhanden ist, müssen Fahrradabstellplätze auf der Fahrbahn eingerichtet werden.

·       Vor Praxen und Läden sollen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, um hier Besucher*innen eine Parkplatzchance zu geben.

Daneben sind die weiteren Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung selbstverständlich einzuhalten. Es ist beispielsweise streng verboten, vor Bordsteinabsenkungen oder imin KreuzungsbereichKreuzungsbereichen zu parken.

Wenn dann klar ist, wo fair geparkt werden darf, ist es für alle einfacher. Klare Regelungen helfen allen – Regelübertretungen müssen dann konsequent geahndet.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 92 (88 in Münster)


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora