Область: Ален
Социальных вопросах

Faire Bezahlung und soziale Sicherheit für Ahlener Tagesmütter

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Bürgermeister Alexander Berger
269 Поддерживающий 149 через Ален

Заявитель не подал петицию.

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  1. Начат 2019
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

15.05.2019, 10:58

Geändert wurde die Aussage, dass das Jahreseinkommen einer Tagesmutter in Ahlen nur 75 Prozent einer Tagesmutter in Warendorf beträgt (vorher: weniger als 75 Prozent). Die Änderung wurde aufgrund einer geringfügigen Korrektur der Modellrechnung auf der Grundlage neuer Informationen zur Weiterzahlung der laufenden Geldleistung bei Krankheit in Warendorf erforderlich.


Neue Begründung: Eine Tagesmutter ist selbstständig tätig, wird aber vom Gesetzgeber als arbeitnehmerähnliche Selbstständige und somit auch als rentenversicherungspflichtig eingestuft (§2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Sie ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit und der im allgemeinen Vergleich geringen Einkommenshöhe auch ähnlich schutzbedürftig wie ein Arbeitnehmer. Folgerichtig wird auch in der "Handreichung Kindertagespflege NRW" in Ausfallzeiten durch Urlaub oder Krankheit eine zeitlich begrenzte Weiterzahlung empfohlen, besonders dann, wenn - wie in Ahlen - die Elternbeiträge durchgehend erhoben werden. In den Nachbarkommunen des Kreises Warendorf und darüber hinaus wird diese Empfehlung auch schon seit Jahren umgesetzt. Gleichzeitig erhalten die Tagesmütter dort deutlich höhere Stundensätze, die jährlich mit einem festen Prozentsatz dynamisiert werden. Nach einer Modellrechnung (basierend auf jährlich 4 Wochen Urlaub und 1 Woche Krankheit) beträgt das Jahreseinkommen einer Tagesmutter in Ahlen weniger als nur 75 Prozent einer Tagesmutter in Warendorf. Damit bildet AHLEN im Vergleich der Kommunen des Kreises Warendorf das SCHLUSSLICHT bezüglich der Höhe der Vergütung und der sozialen Absicherung von Tagesmüttern.
**DIE AHLENER TAGESMÜTTER LEISTEN EINEN ENTSCHEIDENDEN BEITRAG, UM QUALIFIZIERTE KINDERBETREUUNG UND ERWERBSTÄTIGKEIT DER ELTERN IN EINKLANG ZU BRINGEN UND HELFEN DER STADT AHLEN, DEN SEIT AUGUST 2013 BESTEHENDEN RECHTSANSPRUCH AUF EINE BETREUUNG FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN ZU ERFÜLLEN!**
Deshalb ist es nicht mehr als fair, den Ahlenern Tagesmüttern endlich eine angemessene Vergütung und den in der "Handreichung Kindertagespflege NRW" empfohlenen sozialen Schutz zu gewähren, wie es in Warendorf und anderen Städten des Kreises bereits umgesetzt ist.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 144 (93 in Ahlen)


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