Regio: Hessen
Administratie

Familie Ben Attia/Mayel soll gehen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Hessischer Landtag
215 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

215 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

07-01-2014 19:38

Zusätzliche Informationen eingefügt bzgl. der Entscheidung der Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg.
Neue Begründung: Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück.
Beide haben das Studium nach 10 Jahren immer noch nicht beendet und haben entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Die Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg hat festgestellt, dass Zied Mayel mit seiner Familie bis 3. Januar freiwillig das Land verlassen soll. Eine Petition von Freunden der Familie mit Unterstützung des Darmstädter Echo will nun die Durchsetzung des deutschen Rechts verhindern, sowie die Ausländerbehörde damit zwingen, Ihre Entscheidung zurückzunehmen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird.
Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, muss das Recht müssen die Gesetze angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.


02-01-2014 16:50

Ergänzung der Begründung.
Neue Begründung: Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück.
Beide haben das Studium nicht beendet und haben entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird.
Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, muss das Recht angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.


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