Regiune: Germania

Familien-, Frauen-, Jugend- und Seniorenfragen - Schaffung eines Bundes-Ehrenamt-Dienstes (Bundesfreiwilligendienst)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
32 32 in Germania

Petiția este respinsă.

32 32 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

14.10.2016, 04:22

Pet 3-18-17-2167-024845



Bundesfreiwilligendienst



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent möchte die Einführung eines bundeseinheitlichen „Ehrenamtsdienstes“

erreichen.

Dieser solle unterschiedliche Einsatzfelder abdecken. Die Tätigkeitsschwerpunkte

könnten flexibel gestaltet werden. Hierdurch hätten Bürgerinnen und Bürger die

Möglichkeit, sich gezielt sozial zu engagieren. Als Aufwandsentschädigung könne

eine Kombination aus Taschengeld bzw. Fahrgeld und einem Zuschuss zur

Unterkunft vorgesehen werden. Hierdurch könnten viele soziale Bereiche unterstützt

werden. Ein derartiger Dienst würde soziales Handeln stärken.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlich und diskutiert wurde. 32 Mitzeichnende haben

das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Sowohl im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

ist ein vielfältiges, sozial abgesichertes Engagement im sozialen Bereich bereits

möglich. Die Freiwilligen erhalten während ihres in der Regel einjährigen, einer

Vollzeittätigkeit entsprechenden Dienstes ein Taschengeld als Anerkennung ihres

Einsatzes. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt bzw. durch

Geldersatzleistungen erstattet werden. Die Freiwilligen sind zudem grundsätzlich

sozialversichert. Das FSJ steht als Jugendfreiwilligendienst Menschen offen, die das

27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der BFD kann von Menschen aller

Altersgruppen abgeleistet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die



Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Die Freiwilligen im Regel-BFD, die älter als 27 Jahre alt

sind, haben die Möglichkeit, den Freiwilligendienst auch in Teilzeit mit mehr als

20 Stunden abzuleisten. Diese Möglichkeit besteht für Freiwillige aller Altersgruppen

im BFD mit Flüchtlingsbezug.

Zudem gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sich ehrenamtlich auch im

sozialen Bereich zu engagieren. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es wichtig

ist, mit guten Rahmenbedingungen bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen

und nachhaltig zu fördern sowie eine Kultur der Anerkennung zu schaffen. Mit dem

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde z. B. zum 1. Januar 2013 die

Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale auf

720 Euro angehoben.

Lokale Einrichtungen und Initiativen, in denen Menschen sich freiwillig engagieren,

spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Beispielsweise sind hier Kirchengemeinden, Vereine, Bürgerinitiativen und

Mehrgenerationenhäuser zu nennen. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau

und die Stabilisierung von Engagementinfrastruktur mit verschiedenen Programmen.

Es handelt sich z. B. um das Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“, die

Mehrgenerationenhäuser oder die Förderung von Dachverbänden/Netzwerken, wie

der Bundesagentur der Freiwilligenagenturen und das Bundesnetzwerk

Bürgerschaftliches Engagement (BBE).

Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für geeignet und

ausreichend, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Den geforderten

„Bundesehrenamtsdienst“ hält er daher nicht für notwendig. Er empfiehlt, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (PDF)


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