Regione: Germania

Familienfragen - Echte Wahlfreiheit zwischen Tätigkeit in Beruf oder Kindererziehung

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
218 Supporto 218 in Germania

La petizione è stata respinta

218 Supporto 218 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:10

Pet 3-18-17-2160-006021

Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Eingabe fordert die Petentin eine finanzielle Förderung in Form eines
Erziehungsgehalts mit rentenrechtlicher Berücksichtigung für Eltern, die ihre unter
drei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen.
Zur Begründung ihres Anliegens führt die Petentin im Wesentlichen aus, dass eine
echte Wahlfreiheit für Eltern nur dann vorliege, wenn der Staat die Eltern, die ihr Kind
während der ersten drei Lebensjahre zu Hause betreuen, finanziell vergleichbar
fördern würde wie Eltern, deren Kinder Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen.
Hierfür sei ein Erziehungsgehalt notwendig, das sich in der Höhe an den für ein Kind
monatlich anfallenden Kosten für die Betreuung in einer Tagesstätte bemessen
müsse.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 218 Mitzeichnungen sowie
170 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss erkennt ausdrücklich an, dass Kinderbetreuung und
Familientätigkeit eine große Anstrengung und eine zeitintensive Auseinandersetzung
von Eltern erfordern. Daraus lässt sich aber nicht die Forderung von Eltern ableiten,
dass die Erziehung der eigenen Kinder durch staatliche Zahlungen zu entgelten sei.
Vielmehr ist bereits verfassungsrechtlich verankert (Art. 6 Abs. 2 GG), dass die

Pflege und Erziehung der Kinder sowohl das natürliche Recht der Eltern als auch die
ihnen obliegende Pflicht ist.
Der Petitionsausschuss stellt aber fest, dass Familien für ein gelingendes
Familienleben gute Rahmenbedingungen benötigen, für die der Staat Sorge zu
tragen hat. Insbesondere muss die Politik eine nachhaltige Familienpolitik
gewährleisten. Daher werden Eltern in der Bundesrepublik Deutschland in vielfältiger
Weise mit Familienleistungen bei der Kostentragung der Kindererziehung unterstützt.
Mit diesen Leistungen sollen u.a. auch zeitliche Spielräume für Familien eröffnet
werden, die Eltern für eine wertvolle Zeit mit ihren Kinder nutzen können.
Als wichtigste Leistungen sind hier das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, das Bildungs- und Teilhabepaket, das
Elterngeld, die Elternzeit, das Betreuungsgeld, die Kindertagesbetreuung und die
Beiträge des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung für die
Kindererziehungszeiten zu nennen.
Die Bundesregierung hat 2010 unter Mitfinanzierung von Ländern und Gemeinden
rund 125 Milliarden Euro für familienbezogene Leistungen und noch einmal fast
75 Milliarden Euro für ehebezogene Leistungen wie das Ehegattensplittung, die
Witwen- und Witwerrenten oder die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aufgewandt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ein großer Teil der Mütter sich heute eine
frühere Berufsrückkehr wünscht. Die Erwerbsunterbrechung von Müttern mit Kindern,
die zwischen 2008 und 2010 geboren wurden, dauerte im Schnitt 19 Monate. Zwei
Drittel der Mütter, die für mehr als sechs Monate aus dem Beruf ausgestiegen sind,
wären gern früher wieder arbeiten gegangen. Mittlerweile arbeiten 41 % der Mütter
mit Kindern zwischen ein und zwei Jahren bereits wieder. Ist das Kind zwischen zwei
und drei Jahren alt, sind es heutzutage schon 54 %. Diese Anteile lagen im Jahr
2006 noch deutlich niedriger.
Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass sich auch die Vorstellungen der
Väter über Aufgaben und Möglichkeiten im Beruf und in der Familie gewandelt
haben. Gut 60 % der jungen Mütter und Väter mit Kindern unter drei Jahren würden
sich vorstellen, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich
auch gleichermaßen um Haushalt und Familie kümmern.
Der Petitionsausschuss weist insbesondere darauf hin, dass die wirtschaftliche
Sicherheit von Müttern durch eine eigene Berufstätigkeit wächst. Mütter profitieren

hiervon auch im Hinblick auf eine bessere Altersabsicherung. Zudem ist die
wirtschaftliche Grundlage einer Familie sicherer, wenn beide Elternteile erwerbstätig
sind.
Da sich junge Eltern heute mehrheitlich bei den Aufgaben in Familie, Haushalt und
Beruf an einer gleichberechtigten Partnerschaft orientieren, ist es vor diesem
Hintergrund wichtig für die Politik, Familienleistungen auch an die neuen
Lebenswünsche und –realitäten anzupassen.
Der Petitionsausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass Familienleistungen
keineswegs einseitig den Kinderbetreuungseinrichtungen zu Gute kommen. Vielmehr
werden Familien, wie oben ausgeführt, vielseitig mit direkten und indirekten
finanziellen Transfers unterstützt. Hierdurch werden die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts erfüllt, das im Jahr 1998 entschieden hat: „Der Staat hat
entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist,
teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen
Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit
miteinander zu verbinden. Der Staat muss die Voraussetzungen schaffen, dass die
Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen
führt, dass eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von
Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen
Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die
Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden“ (BVerfGE 99,
216 ff.).
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht. Die
Forderung der Petentin nach Einführung eines Erziehungsgehaltes unterstützt er
daher nicht. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
der Petentin nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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